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Strom- und Erdgaslieferung in Gelsenkirchen 2028

Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen MG26070601SG-Vveröffentlicht 30.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 81 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: Stromlieferungin 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Erdgaslieferungin 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2028 – 31.12.2028
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gelsenkirchen45879, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 38 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 14 Monaten

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Vergabe von Lieferleistungen für Strom und Erdgas für Abnahmestellen in Gelsenkirchen. Die Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH führt das Verfahren als Koordinatorin und Vergabestelle sowohl für eigene Abnahmestellen als auch für Abnahmestellen der Gelsendienste (eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen) sowie - nur für das Los Erdgas - für Abnahmestellen der Gelsenkirchener Logistik-, Hafen- und Servicegesellschaft mbH (Gelsen-LOG) durch. Zu den Abnahmestellen gehören u.a. Schwimmbäder, die ZOOM-Erlebniswelt (Zoo), Verwaltungsgebäude sowie ein Betriebshof. Die Lieferung von Strom und Gas wird dabei in zwei separaten Losen ausgeschrieben. Für jedes Los wird ein einheitlicher Zuschlag für die Abnahmestellen aller beteiligten beteiligten Auftraggeber (Stadtwerke, Gelsendiente und - nur bei Los 2 - Gelsen-LOG) erteilt; durch die Zuschlagserteilung kommen aber jeweils separate Verträge mit jedem beteiligten Auftraggeber für seine Abnahmestellen zustande. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Stromlieferung

Gegenstand des Loses 1 ist der Strombezug für 10 RLM-Lieferstellen, die im Gelsenkirchener Netzgebiet liegen. Der Jahresbedarf beträgt rund 6,5 GWh Gegenstand des Loses 2 ist die Beschaffung von Erdgas für die Bewirtschaftung der Liegenschaften der Stadtwerke Gelsenkirchen, der Gelsen-LOG. und der Gelsendienste (Auftraggeber). Die Abnahmestellen liegen im Gelsenkirchener Netzgebieten. Die Abnahmestellen haben einen Gasbedarf von ca. 18,7 GWh (RLMAbnahmestellen) bzw. 2,5 GWh (SLP-Abnahmestellen) je Jahr. Die Erdgasbelieferung wird in 2 separaten Titeln (Titel 1: RLM- Abnahmestellen, Titel 2: SLP-Abnahmestellen) ausgeschrieben.

1 Jahr–
2
Erdgaslieferung

Gegenstand des Loses 1 ist der Strombezug für 10 RLM-Lieferstellen, die im Gelsenkirchener Netzgebiet liegen. Der Jahresbedarf beträgt rund 6,5 GWh Gegenstand des Loses 2 ist die Beschaffung von Erdgas für die Bewirtschaftung der Liegenschaften der Stadtwerke Gelsenkirchen, der Gelsen-LOG. und der Gelsendienste (Auftraggeber). Die Abnahmestellen liegen im Gelsenkirchener Netzgebieten. Die Abnahmestellen haben einen Gasbedarf von ca. 18,7 GWh (RLMAbnahmestellen) bzw. 2,5 GWh (SLP-Abnahmestellen) je Jahr. Die Erdgasbelieferung wird in 2 separaten Titeln (Titel 1: RLM- Abnahmestellen, Titel 2: SLP-Abnahmestellen) ausgeschrieben.

1 Jahr–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Niedrigste Kosten100 %
Kosten
Niedrigste KostenAlleiniges Zuschlagskriterium sind die niedrigsten Kosten. Maßgeblich sind bei Los 1 die im Preisblatt für Los 1 ausgewiesenen "Gesamtkosten brutto". Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtkosten für Los 1 erhält den Zuschlag für Los 1. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2028
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angeb … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D76Q# 1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen; - Eigenerklärung Russland-Sanktionen. Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen abrufbar. 2. R … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D76Q# 1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen; - Eigenerklärung Russland-Sanktionen. Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen abrufbar. 2. Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Niedrigste Kosten100 %
Kosten
Niedrigste KostenAlleiniges Zuschlagskriterium sind die niedrigsten Kosten. Maßgeblich sind bei Los 2 die im Preisblatt für Los 2 ausgewiesenen "Gesamtkosten brutto", wobei für die Bewertung des Loses 2 die "Gesamtkosten brutto 2028" zu Titel 1 und die "Gesamtkosten brutto 2028" zu Titel 2 zusammengerechnet werden. Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtkosten für Los 2 erhält den Zuschlag für Los 2. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2028
Vertragsende
01.01.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angeb … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D76Q# 1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen; - Eigenerklärung Russland-Sanktionen. Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen abrufbar. 2. R … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D76Q# 1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen; - Eigenerklärung Russland-Sanktionen. Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Vergabeunterlagen abrufbar. 2. Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ebertstr. 30, 45879 Gelsenkirchen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Strom- und Erdgaslieferung in Gelsenkirchen 2027

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 29.07.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

188vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (236 Lose mit Angabe)
1,92 Mio. €Zuschlagswert im Median
781.094 € – 5,6 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 85ee3755-a310-42e0-8d9d-da8376964502.