Strom- und Erdgasbelieferung 2025 bis 2026 inkl. Verlängerungsoption
Landratsamt Landkreis Leipzig · Borna, Sachsen
Aktenzeichen LKL-2024-0085veröffentlicht 25.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- Beschaffung von Strom und Gas für die Stadt ChemnitzStadt Chemnitz · ChemnitzFrist 19.11.2026
- Stromausschreibung Kommunaler Versorgungsverband Sachsen 2027/2028/2029Kommunaler Versorgungsverband Sachsen, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH · DresdenFrist 17.11.2026
- Lieferung und Bezug von Strom für die Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH (GVB)Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH (GVB) · GörlitzFrist 12.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Borna04552, Landkreis Leipzig, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Kosten Vertragslaufzeit60 %
- Zuschlag der Verlängerungsoptionen (2027/2028)20 %
- Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Strom- und Erdgasbelieferung 2025 bis 2026 in 2 Losen inkl. Verlängerungsoption
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Strom (Ökostrom): Die Lieferung von Ökostrom umfasst insgesamt 191 Lieferstellen mit insgesamt ca. 3.149.479 kWh/Jahr; davon 9 RLM-Lieferstellen. Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 (Optional 2027 und 2028). Lieferbeginn: 01.01.2025 Lieferende: 31.12.2026 Gefordert wird Ökostrom. Unter Ökostrom ist Strom zu verstehen, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde. Dazu zählen bspw. Windkraft, Solarenergie oder Wasserkraft. Der Ökostrom soll der Qualität der gängigen Label genügen. Die Zertifizierung des angebotenen Ökostroms nach Grünen Strom Label, ok power, TÜV NORD A75-S026-1, TÜV SÜD CMS Standard 80 EE01, TÜV SÜD CMS Standard 82 EE02, TÜV SÜD CMS Standard 87 Erzeugung EE+ oder einem Label mit gleichwertigen Anforderungen sind daher Voraussetzung für die Belieferung der Liegenschaften von Kunden. Der Versorger hat nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom mit Herkunftsnachweisen oder Zertifikaten zu belegen. Die der Ausschreibungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung zum Nachweis von Ökostrom ist mit dem Angebot abzugeben. Die prognostizierte Jahresmenge 2025 wird mit ca. 3.149.479 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2026 (Optional 2027/2028) spätestens mit Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten. | 2 Jahre | – |
| 2 | Erdgas: Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas benötigt das Landratsamt Leipzig für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 01.01.2027 (Optional 2027 und 2028) einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Lieferbeginn: 01.01.2025, 6:00 Uhr Lieferende: 01.01.2027, 6:00 Uhr Die Ausschreibung umfasst insgesamt 47 Lieferstellen mit insgesamt ca. 5.799.577 kWh Erdgas. Die Anschriften der Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Lieferstellenübersicht entnehmen. Die Lieferstellen befinden sich im Netzgebiet der der Mitnetz Gas GmbH sowie den Städtischen Werken Borna. Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen. Die prognostizierte Jahresmenge 2025 wird mit ca. 5.799.577 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2026 (Optional 2027 und 2028) spätestens mit Beschaffung der Menge die prognostizierte Jahresmenge mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Lieferjahres beizubehalten. | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- Kosten Vertragslaufzeit
- Kosten
- Zuschlag der Verlängerungsoptionen (2027/2028)
- Kosten
- Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 30.06.2026, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit zu Verlängerungsoption 1. Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 2 gegenüber … ganz lesenkürzer
Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 30.06.2026, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit zu Verlängerungsoption 1. Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 2 gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 30.06.2027, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit zu Verlängerungsoption 2. Gleiches Recht gilt für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Jedoch: Stößt der Auftraggeber die Preisfixierung und Mengenbeschaffung für das Belieferungsjahr 2027 sowie 2028 an, ist dies als Willenserklärung des Auftraggebers zu betrachten den Vertrag, um die jeweilige Verlängerungsoption zu erweitern. Der Auftragnehmer erhält hierzu eine 14-tägige Widerspruchsfrist, ab Kenntnis über die vom Auftraggeber gewünschte Preisfixierung und Mengenbeschaffung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs per E-Mail (liegenschaften@lk-l.de) an den Auftraggeber. Bei Zustimmung der Verlängerungsoption durch den Auftragnehmer, ist für die Preisfixierung der Börsentag vom Eingang der Preisfixierung und Mengenbeschaffung durch den Auftraggeber zu nutzen. Siehe auch Ziffer 8. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 1, endet der Vertrag zum 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 2, endet der Vertrag zum 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Optionen
- Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption 1: 01.01.2027 bis 31.12.2027. Verlängerungsoption 2: 01.01.2028 bis 31.12.2028. Darüber hinaus gilt § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fr … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die vielzähligen Orte der Leistungserbringung (Lieferstellen) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen befindlichen Lieferstellenübersichten.
- Hinweis
Die vielzähligen Orte der Leistungserbringung (Lieferstellen) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen befindlichen Lieferstellenübersichten. Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 15.08.2024, 24.00 Uhr. Es gelten die beiliegenden "Besonderen Bewerbungsbeding … ganz lesenkürzer
Die vielzähligen Orte der Leistungserbringung (Lieferstellen) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen befindlichen Lieferstellenübersichten. Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 15.08.2024, 24.00 Uhr. Es gelten die beiliegenden "Besonderen Bewerbungsbedingungen". Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen". Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt. Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AIBietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch), Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http:// www.evergabe.de. Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/ Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen o …
Los 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- Kosten Vertragslaufzeit
- Kosten
- Zuschlag der Verlängerungsoptionen (2027/2028)
- Kosten
- Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 30.06.2026, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit zu Verlängerungsoption 1. Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 2 gegenüber … ganz lesenkürzer
Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 30.06.2026, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit zu Verlängerungsoption 1. Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 2 gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 30.06.2027, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit zu Verlängerungsoption 2. Gleiches Recht gilt für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Jedoch: Stößt der Auftraggeber die Preisfixierung und Mengenbeschaffung für das Belieferungsjahr 2027 sowie 2028 an, ist dies als Willenserklärung des Auftraggebers zu betrachten den Vertrag, um die jeweilige Verlängerungsoption zu erweitern. Der Auftragnehmer erhält hierzu eine 14-tägige Widerspruchsfrist, ab Kenntnis über die vom Auftraggeber gewünschte Preisfixierung und Mengenbeschaffung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs per E-Mail (liegenschaften@lk-l.de) an den Auftraggeber. Bei Zustimmung der Verlängerungsoption durch den Auftragnehmer, ist für die Preisfixierung der Börsentag vom Eingang der Preisfixierung und Mengenbeschaffung durch den Auftraggeber zu nutzen. Siehe auch Ziffer 8. Für die Verlängerungsoption 2 für das Belieferungsjahr 2028 gilt nach Anstoßen der Preisfixierung das gleiche Recht. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 1, endet der Vertrag zum 01.01.2028; 6.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 2, endet der Vertrag zum 01.01.2029; 6.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Optionen
- Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption 1: 01.01.2027; 6.00 Uhr bis 01.01.2028; 6.00 Uhr Verlängerungsoption 2: 01.01.2028; 6.00 Uhr bis 01.01.2029; 6.00 Uhr Darüber hinaus gilt § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fr … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die vielzähligen Orte der Leistungserbringung (Lieferstellen) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen befindlichen Lieferstellenübersichten.
- Hinweis
Die vielzähligen Orte der Leistungserbringung (Lieferstellen) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen befindlichen Lieferstellenübersichten. Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 15.08.2024, 24.00 Uhr. Es gelten die beiliegenden "Besonderen Bewerbungsbeding … ganz lesenkürzer
Die vielzähligen Orte der Leistungserbringung (Lieferstellen) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen befindlichen Lieferstellenübersichten. Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 15.08.2024, 24.00 Uhr. Es gelten die beiliegenden "Besonderen Bewerbungsbedingungen". Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen". Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt. Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AIBietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch), Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http:// www.evergabe.de. Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/ Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen o …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Städtische Werke Borna GmbH, Borna | 1 |
| 2 | Städtische Werke Borna GmbH, Borna | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
- Website
- landkreisleipzig.de
- Kontakt
- einkauf-vergabe@
lk-l.de
Bei uns erfasst
- Umrüstung digitaler Sirenen auf TETRA Netzfähigkeit06.11.2026
- IT-Ausstattung von Schulen in 6 Losen17.10.2026 · 6 Angebote
- Los Tragwerksplanung gemäß § 50 HOAI und Anlage 14.1 HOAI13.09.2026 · 8 Angebote
- Lieferung von Auftausalz10.09.2026 · 2 Angebote
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- Beschaffung von Ausrüstung, Werkzeugen und Messtechnik in 3 Losen 2. RundeLandratsamt Landkreis Leipzig · 04552 BornaFrist 11.11.2026
Alle 6 offenen Ausschreibungen von Landratsamt Landkreis Leipzig, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Sachsen (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- eins energie in sachsen GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- In(n) Energie GmbH2 Zuschläge
- Köthen Energie GmbH2 Zuschläge
- SachsenEnergie AG2 Zuschläge
- SachsenEnergie AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- HeizölbeschaffungStadt ElsdorfFrist 30.11.2026
- Lieferung von Kraftstoffen für den HafenStadt PapenburgFrist 12.11.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d9b8dd0-9597-4049-a21e-5e514885babe.