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Strom- und Erdgasbelieferung 2025 bis 2026 inkl. Verlängerungsoption

Landratsamt Landkreis Leipzig · Borna, Sachsen

Aktenzeichen LKL-2024-0085veröffentlicht 25.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 807 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Sachsen (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Borna04552, Landkreis Leipzig, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

  • Kosten Vertragslaufzeit60 %
  • Zuschlag der Verlängerungsoptionen (2027/2028)20 %
  • Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Strom- und Erdgasbelieferung 2025 bis 2026 in 2 Losen inkl. Verlängerungsoption

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Strom (Ökostrom):

Die Lieferung von Ökostrom umfasst insgesamt 191 Lieferstellen mit insgesamt ca. 3.149.479 kWh/Jahr; davon 9 RLM-Lieferstellen. Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 (Optional 2027 und 2028). Lieferbeginn: 01.01.2025 Lieferende: 31.12.2026 Gefordert wird Ökostrom. Unter Ökostrom ist Strom zu verstehen, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde. Dazu zählen bspw. Windkraft, Solarenergie oder Wasserkraft. Der Ökostrom soll der Qualität der gängigen Label genügen. Die Zertifizierung des angebotenen Ökostroms nach Grünen Strom Label, ok power, TÜV NORD A75-S026-1, TÜV SÜD CMS Standard 80 EE01, TÜV SÜD CMS Standard 82 EE02, TÜV SÜD CMS Standard 87 Erzeugung EE+ oder einem Label mit gleichwertigen Anforderungen sind daher Voraussetzung für die Belieferung der Liegenschaften von Kunden. Der Versorger hat nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom mit Herkunftsnachweisen oder Zertifikaten zu belegen. Die der Ausschreibungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung zum Nachweis von Ökostrom ist mit dem Angebot abzugeben. Die prognostizierte Jahresmenge 2025 wird mit ca. 3.149.479 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2026 (Optional 2027/2028) spätestens mit Beschaffung der Mengen, die prognostizierten Jahresmengen mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Belieferungsjahres beizubehalten.

2 Jahre–
2
Erdgas:

Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas benötigt das Landratsamt Leipzig für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 01.01.2027 (Optional 2027 und 2028) einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers. Lieferbeginn: 01.01.2025, 6:00 Uhr Lieferende: 01.01.2027, 6:00 Uhr Die Ausschreibung umfasst insgesamt 47 Lieferstellen mit insgesamt ca. 5.799.577 kWh Erdgas. Die Anschriften der Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können Sie der entsprechenden Lieferstellenübersicht entnehmen. Die Lieferstellen befinden sich im Netzgebiet der der Mitnetz Gas GmbH sowie den Städtischen Werken Borna. Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen. Die prognostizierte Jahresmenge 2025 wird mit ca. 5.799.577 kWh angenommen. Bei Änderungen der Verbrauchsmengen teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für das Belieferungsjahr 2026 (Optional 2027 und 2028) spätestens mit Beschaffung der Menge die prognostizierte Jahresmenge mit. Erfolgt keine geänderte Mitteilung zur prognostizierten Jahresmenge durch den Auftraggeber, ist die Verbrauchsmenge des laufenden Lieferjahres beizubehalten.

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kosten Vertragslaufzeit60 %
Zuschlag der Verlängerungsoptionen (2027/2028)20 %
Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze20 %
Kosten
Kosten Vertragslaufzeit
Kosten
Zuschlag der Verlängerungsoptionen (2027/2028)
Kosten
Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 30.06.2026, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit zu Verlängerungsoption 1. Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 2 gegenüber … ganz lesenWiderspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 30.06.2026, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit zu Verlängerungsoption 1. Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 2 gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 30.06.2027, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit zu Verlängerungsoption 2. Gleiches Recht gilt für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Jedoch: Stößt der Auftraggeber die Preisfixierung und Mengenbeschaffung für das Belieferungsjahr 2027 sowie 2028 an, ist dies als Willenserklärung des Auftraggebers zu betrachten den Vertrag, um die jeweilige Verlängerungsoption zu erweitern. Der Auftragnehmer erhält hierzu eine 14-tägige Widerspruchsfrist, ab Kenntnis über die vom Auftraggeber gewünschte Preisfixierung und Mengenbeschaffung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs per E-Mail (liegenschaften@lk-l.de) an den Auftraggeber. Bei Zustimmung der Verlängerungsoption durch den Auftragnehmer, ist für die Preisfixierung der Börsentag vom Eingang der Preisfixierung und Mengenbeschaffung durch den Auftraggeber zu nutzen. Siehe auch Ziffer 8. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 1, endet der Vertrag zum 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 2, endet der Vertrag zum 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption 1: 01.01.2027 bis 31.12.2027. Verlängerungsoption 2: 01.01.2028 bis 31.12.2028. Darüber hinaus gilt § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fr … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die vielzähligen Orte der Leistungserbringung (Lieferstellen) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen befindlichen Lieferstellenübersichten.
Hinweis
Die vielzähligen Orte der Leistungserbringung (Lieferstellen) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen befindlichen Lieferstellenübersichten. Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 15.08.2024, 24.00 Uhr. Es gelten die beiliegenden "Besonderen Bewerbungsbeding … ganz lesenDie vielzähligen Orte der Leistungserbringung (Lieferstellen) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen befindlichen Lieferstellenübersichten. Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 15.08.2024, 24.00 Uhr. Es gelten die beiliegenden "Besonderen Bewerbungsbedingungen". Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen". Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt. Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AIBietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch), Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http:// www.evergabe.de. Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/ Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen o …

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kosten Vertragslaufzeit60 %
Zuschlag der Verlängerungsoptionen (2027/2028)20 %
Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze20 %
Kosten
Kosten Vertragslaufzeit
Kosten
Zuschlag der Verlängerungsoptionen (2027/2028)
Kosten
Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 30.06.2026, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit zu Verlängerungsoption 1. Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 2 gegenüber … ganz lesenWiderspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 1 gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 30.06.2026, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit zu Verlängerungsoption 1. Widerspricht der Auftraggeber der Verlängerungsoption 2 gegenüber dem Auftragnehmer nicht schriftlich bis zum 30.06.2027, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die genannte Vertragslaufzeit zu Verlängerungsoption 2. Gleiches Recht gilt für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Jedoch: Stößt der Auftraggeber die Preisfixierung und Mengenbeschaffung für das Belieferungsjahr 2027 sowie 2028 an, ist dies als Willenserklärung des Auftraggebers zu betrachten den Vertrag, um die jeweilige Verlängerungsoption zu erweitern. Der Auftragnehmer erhält hierzu eine 14-tägige Widerspruchsfrist, ab Kenntnis über die vom Auftraggeber gewünschte Preisfixierung und Mengenbeschaffung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs per E-Mail (liegenschaften@lk-l.de) an den Auftraggeber. Bei Zustimmung der Verlängerungsoption durch den Auftragnehmer, ist für die Preisfixierung der Börsentag vom Eingang der Preisfixierung und Mengenbeschaffung durch den Auftraggeber zu nutzen. Siehe auch Ziffer 8. Für die Verlängerungsoption 2 für das Belieferungsjahr 2028 gilt nach Anstoßen der Preisfixierung das gleiche Recht. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 1, endet der Vertrag zum 01.01.2028; 6.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 2, endet der Vertrag zum 01.01.2029; 6.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption 1: 01.01.2027; 6.00 Uhr bis 01.01.2028; 6.00 Uhr Verlängerungsoption 2: 01.01.2028; 6.00 Uhr bis 01.01.2029; 6.00 Uhr Darüber hinaus gilt § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fr … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die vielzähligen Orte der Leistungserbringung (Lieferstellen) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen befindlichen Lieferstellenübersichten.
Hinweis
Die vielzähligen Orte der Leistungserbringung (Lieferstellen) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen befindlichen Lieferstellenübersichten. Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 15.08.2024, 24.00 Uhr. Es gelten die beiliegenden "Besonderen Bewerbungsbeding … ganz lesenDie vielzähligen Orte der Leistungserbringung (Lieferstellen) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen befindlichen Lieferstellenübersichten. Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 15.08.2024, 24.00 Uhr. Es gelten die beiliegenden "Besonderen Bewerbungsbedingungen". Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen". Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt. Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AIBietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch), Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http:// www.evergabe.de. Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/ Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen o …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Städtische Werke Borna GmbH, Borna1
2Städtische Werke Borna GmbH, Borna1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
Kontakt
einkauf-vergabe@lk-l.de

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29vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (58 Lose mit Angabe)
974.000 €Zuschlagswert im Median
773.848 € – 1,53 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.08.2024

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