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Strom-/Gaslieferung für Gebäude bzw. Straßenbeleuchtung

Amt Woldegk · Woldegk, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 01-522-2024-02veröffentlicht 10.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 788 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Mecklenburg-Vorpommern (5 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 26 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  5. Bindefrist endet
    23 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Lieferung von Strom für Gebäude, Zivilschutzsirenen sowie Straßenbeleuchtung; Lieferung von Gas für Gebäude

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Stromlieferung Gebäude und Zivilschutzsirenen

Die Vergabe soll für eine Belieferung mit Strom für die Jahre 2025 bis 2027 erfolgen. Der Verbrauch pro Jahr für Strom der Abnahmestellen (63 Gebäude und 6 Zivilschutzsirenen) beträgt rund 219.088 kWh.

3 Jahre–
2
Los 2 - Stromlieferung Straßenbeleuchtung

Die Vergabe soll für eine Belieferung mit Strom für die Jahre 2025 bis 2027 erfolgen. Der Verbrauch pro Jahr für Strom der 50 Abnahmestellen beträgt rund 228.069 kWh.

3 Jahre–
3
Los 3 - Gaslieferung Gebäude

Die Vergabe soll für eine Belieferung mit Erdgas für die Jahre 2025 bis 2027 erfolgen. Der Verbrauch pro Jahr für Gas der 13 Abnahmestellen beträgt rund 1.507.597 kWh.

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Als Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ vorzulegen (nicht präqualifizierte Unternehmen). Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu ver … ganz lesenAls Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ vorzulegen (nicht präqualifizierte Unternehmen). Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung im Rahmen eines Präqualifikationssystem erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben, es sei denn die anderen Unternehmen sind präqualifiziert. Dann genügt die Angabe der Nummer, unter der diese im Rahmen eines Präqualifikationssystem geführt werden. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage (innerhalb der vorgegebenen Frist) der im Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ liegt den Vergabeunterlagen bei. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationssystem hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: - Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
Kriterium
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ vorzulegen (nicht präqualifizierte Unternehmen). Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für d … ganz lesenAls Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ vorzulegen (nicht präqualifizierte Unternehmen). Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung im Rahmen eines Präqualifikationssystem erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben, es sei denn die anderen Unternehmen sind präqualifiziert. Dann genügt die Angabe der Nummer, unter der diese im Rahmen eines Präqualifikationssystem geführt werden. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage (innerhalb der vorgegebenen Frist) der im Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ liegt den Vergabeunterlagen bei. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationssystem hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt - Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen und Ablaufdatum
Kriterium
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ vorzulegen (nicht präqualifizierte Unternehmen). Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu … ganz lesenAls Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ vorzulegen (nicht präqualifizierte Unternehmen). Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung im Rahmen eines Präqualifikationssystem erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben, es sei denn die anderen Unternehmen sind präqualifiziert. Dann genügt die Angabe der Nummer, unter der diese im Rahmen eines Präqualifikationssystem geführt werden. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage (innerhalb der vorgegebenen Frist) der im Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen“ liegt den Vergabeunterlagen bei. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationssystem hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: - Referenzliste mit vergleichbaren Lieferungen in den letzten drei Jahren an öffentliche oder gewerbliche Auftraggeber (Kunde, Lieferjahr/-zeitraum, Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge in kWh pro Jahr) - Angabe über die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
23 Tage
Angebotsöffnung
10.09.2024, 23:59 Uhr. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekollegium des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

43vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
508.212 €Zuschlagswert im Median
435.750 € – 1,21 Mio. €mittlere Hälfte, 14 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 584520e2-4b95-4ce0-af1e-d2bc740b2eab.