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Straßenverkehrszählung Bundesstraßen 2 025

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-M1-25-0094000-412 .01veröffentlicht 20.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 617 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate01.04.2025 – 31.12.2025
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Durchführungs- und Qualitätssicherungskonzept20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 19 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

'- Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (LBV.SH) führt im Auftrag des Bundes im Jahr 2025 eine manuelle Verkehrszählung auf den Bundesstraßen in Schleswig-Holstein durch. - Auftragsgegenstand ist die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Zählungen sowie die Eingabe der Erhebungsdaten in ein webbasierendes Programm des Bundes. - Die auszuführenden Leistungen sind in 4 Lose aufgeteilt. Grundlage der Zählung sind die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebenen "Richtlinien für die Straßenverkehrszählungen im Jahr 2025 auf den Bundesfernstraßen".

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bundesstraßen S-H Nord

'- Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (LBV.SH) führt im Auftrag des Bundes im Jahr 2025 eine manuelle Verkehrszählung auf den Bundesstraßen in Schleswig-Holstein durch. Auftragsgegenstand ist die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Zählungen sowie die Eingabe der Erhebungsdaten in ein webbasierendes Programm des Bundes. - Die auszuführenden Leistungen sind in 4 Lose aufgeteilt. Grundlage der Zählung sind die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebenen "Richtlinien für die Straßenverkehrszählungen im Jahr 2025 auf den Bundesfernstraßen".

9 Monate–
2
Bundesstraßen S-H Mitte

'- Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (LBV.SH) führt im Auftrag des Bundes im Jahr 2025 eine manuelle Verkehrszählung auf den Bundesstraßen in Schleswig-Holstein durch. Auftragsgegenstand ist die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Zählungen sowie die Eingabe der Erhebungsdaten in ein webbasierendes Programm des Bundes. - Die auszuführenden Leistungen sind in 4 Lose aufgeteilt. Grundlage der Zählung sind die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebenen "Richtlinien für die Straßenverkehrszählungen im Jahr 2025 auf den Bundesfernstraßen".

9 Monate–
3
Bundesstraßen S-H West

'- Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (LBV.SH) führt im Auftrag des Bundes im Jahr 2025 eine manuelle Verkehrszählung auf den Bundesstraßen in Schleswig-Holstein durch. Auftragsgegenstand ist die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Zählungen sowie die Eingabe der Erhebungsdaten in ein webbasierendes Programm des Bundes. - Die auszuführenden Leistungen sind in 4 Lose aufgeteilt. Grundlage der Zählung sind die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebenen "Richtlinien für die Straßenverkehrszählungen im Jahr 2025 auf den Bundesfernstraßen".

9 Monate–
4
Bundesstraßen S-H Ost

'- Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (LBV.SH) führt im Auftrag des Bundes im Jahr 2025 eine manuelle Verkehrszählung auf den Bundesstraßen in Schleswig-Holstein durch. Auftragsgegenstand ist die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Zählungen sowie die Eingabe der Erhebungsdaten in ein webbasierendes Programm des Bundes. - Die auszuführenden Leistungen sind in 4 Lose aufgeteilt. Grundlage der Zählung sind die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebenen "Richtlinien für die Straßenverkehrszählungen im Jahr 2025 auf den Bundesfernstraßen".

9 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis80 %
Durchführungs- und Qualitätssicherungskonzept20 %
Preis
siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Durchführungs- und QualitätssicherungskonzeptKonzept zur Beschaffung und Sicherstellung des erforderlichen Zähl- und Auswertepersonals

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüf … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH, Neumünster–
2Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH, Neumünster–
3VTT Planungsbüro GmbH, Hamburg–
4PTV Transport Consult GmbH, Karlsruhe–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d32aacfc-8cb1-487c-845a-ab8e36ab69aa.