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vergebenEU-weitTiefbau und StraßenbauBaumögliche Doppelmeldung

Straßenbau B55 Warstein

Stadtwerke Warstein · Warstein, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25-261-81veröffentlicht 12.03.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 283 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 12.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Straßenbaumaßnahme wird als Gemeinschaftsmaßnahme von der Stadt Warstein und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW RNL Sauerland-Hochstift durchgeführt. Die Stadt Warstein wird als Auftraggeber tätig und wickelt die Maßnahme im Bereich Bauüberwachung, Rechnungsprüfung und Zahlung ab. Folgende Schwerpunkte: - Straßenbauarbeiten - Kanalbauarbeiten - Wasserleitung Weitere Informationen sind aus dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Der Auftrag ist bereits vergeben.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Straßenbau

Die Straßenbaumaßnahme wird als Gemeinschaftsmaßnahme von der Stadt Warstein und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW RNL Sauerland-Hochstift durchgeführt. Die Stadt Warstein wird als Auftraggeber tätig und wickelt die Maßnahme im Bereich Bauüberwachung, Rechnungsprüfung und Zahlung ab. Entlang der B55 in Warstein werden die Nebenanlagen durch die Stadt Warstein neugestaltet. Die vorhandenen Befestigungen der Gehwege und Parkplatzflächen sowie die Bordanlage zur Fahrbahn werden zurückgebaut. Die neuen Pflasterbeläge der Gehwege und Parkplatzflächen werden auf den vorh. ungebundenen Tragschichten der Gehwege einschl. neuer Profilierungsschicht verlegt. Die neuen Bordsteine fallen ebenfalls in den Kostenbereich der Stadt Warstein. Im Bereich Nebenanlagen wird desweitern noch zwischen förder- und nicht förderfähigen Flächen unterschieden. Die Fahrbahn (Kostenbereich Straßen NRW) wird durch eine Deckensanierung erneuert. Es werden 12 cm abgefräst und dann 8 cm Binder und 4 cm Deckschicht eingebaut. Die vorhandenen Straßenabläufe sind vom vorh. Kanalnetz abzutrennen und rückzubauen. Die neuen Straßenabläufe werden an den neu zu bauenden MW Kanal angebunden. Im Kostenbereich der Fahrbahnsanierung liegt außerdem die neue einzeilige Rinne vor den Bordsteinen. Für die Fahrbahnsanierungen werden die jeweiligen Fahrbahnflächen entsprechend der Bauabschnitte (ca. halbseitig) eingebaut. Eine Vollsperrung der B55 wurde von der Verkehrsbehörde in den Vorgesprächen abgelehnt. Zur Ausführung der Maßnahme wurden im Vorfeld entsprechend der Bauabschnitte Verkehrssicherungspläne erstellt. Aus diesen Plänen lässt sich die kleinteilige abschnittsweise Herstellung der Baubereiche erkennen. Die Großveranstaltung "Warsteiner Internationale Montgolfiade" findet Anfang September 2027 statt. Während dieser Zeit dürfen keine Bautätigkeiten im Bereich der B55 stattfinden und die Straße muss zwingend im vollen Fahrbahnquerschnitt für alle Fahrtrichtung befahrbar sein. Im LV ist hierfür ein besonderer Titel (Baustellenräumung etc.) eingefügt. Zu Baubeginn der ausgeschriebenen Maßnahmen wird die dann noch laufende Baumaßnahme an der Kreuzung B55 Hauptstraße / L735 Fritz-Hegemann-Straße / K69 Am Mühlenbruch / B55 Belecker Straße die Erreichbarkeit der Baufelder Kreuzung B55 Rangestraße behindern. Die Baustelle dort ist mit einer Baustellen-LSA ausgestattet, welche den freien Verkehrsfluss gegenüber der stationären LSA erheblich negativ beeinflusst. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Es wird zwar eine gemeinsame Angebotseröffnung durchgeführt, die Aufträge werden dann aber von den jeweiligen Auftraggebern (Stadtwerke Warstein und Stadt Warstein) losweise auf das gesamtwirtschaftlich günstigste Angebot getrennt erteilt. Die Aufträge werden auf die Gesamtleistung unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungskriterien (s. Aufforderung zur Angebotsabgabe) vergeben.

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2
Kanalbauarbeiten

Die Straßenbaumaßnahme wird als Gemeinschaftsmaßnahme von der Stadt Warstein und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW RNL Sauerland-Hochstift durchgeführt. Die Stadt Warstein wird als Auftraggeber tätig und wickelt die Maßnahme im Bereich Bauüberwachung, Rechnungsprüfung und Zahlung ab. Entlang der B55 in Warstein werden die Nebenanlagen durch die Stadt Warstein neugestaltet. Die vorhandenen Befestigungen der Gehwege und Parkplatzflächen sowie die Bordanlage zur Fahrbahn werden zurückgebaut. Die neuen Pflasterbeläge der Gehwege und Parkplatzflächen werden auf den vorh. ungebundenen Tragschichten der Gehwege einschl. neuer Profilierungsschicht verlegt. Die neuen Bordsteine fallen ebenfalls in den Kostenbereich der Stadt Warstein. Im Bereich Nebenanlagen wird desweitern noch zwischen förder- und nicht förderfähigen Flächen unterschieden. Die Fahrbahn (Kostenbereich Straßen NRW) wird durch eine Deckensanierung erneuert. Es werden 12 cm abgefräst und dann 8 cm Binder und 4 cm Deckschicht eingebaut. Die vorhandenen Straßenabläufe sind vom vorh. Kanalnetz abzutrennen und rückzubauen. Die neuen Straßenabläufe werden an den neu zu bauenden MW Kanal angebunden. Im Kostenbereich der Fahrbahnsanierung liegt außerdem die neue einzeilige Rinne vor den Bordsteinen. Für die Fahrbahnsanierungen werden die jeweiligen Fahrbahnflächen entsprechend der Bauabschnitte (ca. halbseitig) eingebaut. Eine Vollsperrung der B55 wurde von der Verkehrsbehörde in den Vorgesprächen abgelehnt. Zur Ausführung der Maßnahme wurden im Vorfeld entsprechend der Bauabschnitte Verkehrssicherungspläne erstellt. Aus diesen Plänen lässt sich die kleinteilige abschnittsweise Herstellung der Baubereiche erkennen. Die Großveranstaltung "Warsteiner Internationale Montgolfiade" findet Anfang September 2027 statt. Während dieser Zeit dürfen keine Bautätigkeiten im Bereich der B55 stattfinden und die Straße muss zwingend im vollen Fahrbahnquerschnitt für alle Fahrtrichtung befahrbar sein. Im LV ist hierfür ein besonderer Titel (Baustellenräumung etc.) eingefügt. Zu Baubeginn der ausgeschriebenen Maßnahmen wird die dann noch laufende Baumaßnahme an der Kreuzung B55 Hauptstraße / L735 Fritz-Hegemann-Straße / K69 Am Mühlenbruch / B55 Belecker Straße die Erreichbarkeit der Baufelder Kreuzung B55 Rangestraße behindern. Die Baustelle dort ist mit einer Baustellen-LSA ausgestattet, welche den freien Verkehrsfluss gegenüber der stationären LSA erheblich negativ beeinflusst. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Es wird zwar eine gemeinsame Angebotseröffnung durchgeführt, die Aufträge werden dann aber von den jeweiligen Auftraggebern (Stadtwerke Warstein und Stadt Warstein) losweise auf das gesamtwirtschaftlich günstigste Angebot getrennt erteilt. Die Aufträge werden auf die Gesamtleistung unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungskriterien (s. Aufforderung zur Angebotsabgabe) vergeben.

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3
Wasserleitung

Die Straßenbaumaßnahme wird als Gemeinschaftsmaßnahme von der Stadt Warstein und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW RNL Sauerland-Hochstift durchgeführt. Die Stadt Warstein wird als Auftraggeber tätig und wickelt die Maßnahme im Bereich Bauüberwachung, Rechnungsprüfung und Zahlung ab. Entlang der B55 in Warstein werden die Nebenanlagen durch die Stadt Warstein neugestaltet. Die vorhandenen Befestigungen der Gehwege und Parkplatzflächen sowie die Bordanlage zur Fahrbahn werden zurückgebaut. Die neuen Pflasterbeläge der Gehwege und Parkplatzflächen werden auf den vorh. ungebundenen Tragschichten der Gehwege einschl. neuer Profilierungsschicht verlegt. Die neuen Bordsteine fallen ebenfalls in den Kostenbereich der Stadt Warstein. Im Bereich Nebenanlagen wird desweitern noch zwischen förder- und nicht förderfähigen Flächen unterschieden. Die Fahrbahn (Kostenbereich Straßen NRW) wird durch eine Deckensanierung erneuert. Es werden 12 cm abgefräst und dann 8 cm Binder und 4 cm Deckschicht eingebaut. Die vorhandenen Straßenabläufe sind vom vorh. Kanalnetz abzutrennen und rückzubauen. Die neuen Straßenabläufe werden an den neu zu bauenden MW Kanal angebunden. Im Kostenbereich der Fahrbahnsanierung liegt außerdem die neue einzeilige Rinne vor den Bordsteinen. Für die Fahrbahnsanierungen werden die jeweiligen Fahrbahnflächen entsprechend der Bauabschnitte (ca. halbseitig) eingebaut. Eine Vollsperrung der B55 wurde von der Verkehrsbehörde in den Vorgesprächen abgelehnt. Zur Ausführung der Maßnahme wurden im Vorfeld entsprechend der Bauabschnitte Verkehrssicherungspläne erstellt. Aus diesen Plänen lässt sich die kleinteilige abschnittsweise Herstellung der Baubereiche erkennen. Die Großveranstaltung "Warsteiner Internationale Montgolfiade" findet Anfang September 2027 statt. Während dieser Zeit dürfen keine Bautätigkeiten im Bereich der B55 stattfinden und die Straße muss zwingend im vollen Fahrbahnquerschnitt für alle Fahrtrichtung befahrbar sein. Im LV ist hierfür ein besonderer Titel (Baustellenräumung etc.) eingefügt. Zu Baubeginn der ausgeschriebenen Maßnahmen wird die dann noch laufende Baumaßnahme an der Kreuzung B55 Hauptstraße / L735 Fritz-Hegemann-Straße / K69 Am Mühlenbruch / B55 Belecker Straße die Erreichbarkeit der Baufelder Kreuzung B55 Rangestraße behindern. Die Baustelle dort ist mit einer Baustellen-LSA ausgestattet, welche den freien Verkehrsfluss gegenüber der stationären LSA erheblich negativ beeinflusst. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Es wird zwar eine gemeinsame Angebotseröffnung durchgeführt, die Aufträge werden dann aber von den jeweiligen Auftraggebern (Stadtwerke Warstein und Stadt Warstein) losweise auf das gesamtwirtschaftlich günstigste Angebot getrennt erteilt. Die Aufträge werden auf die Gesamtleistung unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungskriterien (s. Aufforderung zur Angebotsabgabe) vergeben.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Niedrigste preisRangfolge 1Der günstigste Preis ist entscheidend für die Zuschlagsentscheidung. Alle drei Lose werden addiert zu einem Gesamtergebnis.
Beschreibung
Der günstigste Preis ist entscheidend für die Zuschlagsentscheidung. Deswegen erfolgt die Bewertung nach einer Rangfolge.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPWYYHLAM3# Es gelten die Auftragsbedingungen der Stadt Warstein.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadtwerke Warstein
Anschrift
Dieplohstraße 1, 59581 Warstein
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Stadt Warstein

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

3.968vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.169 Lose mit Angabe)
462.873 €Zuschlagswert im Median
149.831 € – 1,63 Mio. €mittlere Hälfte, 1.447 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Nordrhein-Westfalen (133 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
  3. 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 27.01.2026
  4. BekanntmachungFrist 27.01.2026
  5. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 27.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 312dc0d5-50dc-4504-a370-5951788a1b2b.