Stiftung Attl, Inntal-Werkstätten: Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung
Stiftung Attl · Wasserburg am Inn, Bayern
Aktenzeichen 280/24veröffentlicht 18.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wasserburg am Inn83512, Landkreis Rosenheim, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 30 Monatenan Stiftung Attl
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 30 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 30 MonatenKanzleisitz Möller Rechtsanwälte PartG mbB
- Heute
Beschreibung
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (zum Zeitpunkt der Ausschreibung ca. 300 Beförderungsteilnehmer, Losaufteilung in 2 Mengenlose) mit Leistungsbeginn ab dem 02.09.2024 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) unter anderem mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person bzw. Sammelstellen zu den vom Auftraggeber betriebenen Einrichtungsstandorten im Landkreis Rosenheim und wieder zurück an durchschnittlich 228 Tagen im Jahr.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Beförderung Inntal-Werkstätten (Großbusse) Die zum Zeitpunkt der Ausschreibung zu fahrenden Touren für Los 1 und voraussichtlich auch in der Zukunft weiterhin zu erbringenden Beförderungsleistungen ergeben sich aus den den Vergabeunterlagen beigefügten Tourenplänen mit der Bezeichnung "Los 1". Die geschätzte Besetztkilometeranzahl für dieses Los beträgt nach dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung erstellten Tourenplan ca. 30.350 km an 228 Öffnungstagen (Besetztkilometer ist jeder gefahrene Kilometer, der mit einem Fahrzeug erbracht wird, das von mindestens einem Beförderungsteilnehmer besetzt ist). Die Besetztkilometeranzahl ergibt sich auf-grund der Tourenplanung des Auftraggebers, die davon ausgeht, dass ausschließlich Großbusse (maximale Sitzplatzanzahl: 57) zum Einsatz kommen. | – | – |
| 3 | Beförderung Inntal-Werkstätten (Kleinbusse) Die zum Zeitpunkt der Ausschreibung zu fahrenden Touren für Los 2 und voraussichtlich auch in der Zukunft weiterhin zu erbringenden Beförderungsleistungen ergeben sich aus den den Vergabeunterlagen beigefügten Tourenplänen mit der Bezeichnung "Los 2". Die geschätzte Besetztkilometeranzahl für dieses Los beträgt nach dem zum Zeitpunkt der Ausschreibung erstellten Tourenplan ca. 212.800 km an durchschnittlich 228 Öffnungstagen, wobei die Tourenplanung für dieses Los vorsieht, dass ausschließlich Kleinbusse (9-Sitzer einschließlich Fahrer) zum Einsatz kommen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR je Schadensereignis. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bieterge … ganz lesenkürzer
Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR je Schadensereignis. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird.- Kriterium
Der Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genann … ganz lesenkürzer
Der Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.- Kriterium
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung … ganz lesenkürzer
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung" oder Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden). - Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist -Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor -Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist - die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeits-bedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt - es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist - es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken - für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt) - eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers) Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung Unterauftragnehm …- Kriterium
Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit geistiger und / oder körperlicher Behinderung vom Wohnort bzw. Sammelstellen zu anerkannten Werk- und/oder Förderstätten nach § 225 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (bei Unternehmen mit Sitz/Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: verg … ganz lesenkürzer
Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit geistiger und / oder körperlicher Behinderung vom Wohnort bzw. Sammelstellen zu anerkannten Werk- und/oder Förderstätten nach § 225 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (bei Unternehmen mit Sitz/Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: vergleichbaren Einrichtungen) oder zu Förderzentren für Kinder/Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (bei Unternehmen mit Sitz/Niederlassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: vergleichbaren Einrichtungen) und wieder zurück wurden in der Vergangenheit bei einer Einrichtung (Los 1) bzw. zwei Einrichtungen (Los 2) in vergleichbarem Umfang erbracht (d.h. regelmäßige, zeitgleiche Beförderung von mindestens durchschnittlich 62 Menschen mit Behinderung, zum Teil mit Spezialfahrzeugen von dem Wohnort bzw. Sammelstellen zur Einrichtung und wieder zurück an mindestens 228 Tagen /Jahr). Der Leistungszeitraum betrug jeweils mindestens 24 Monate und liegt zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht mehr als drei Jahre zurück. Eine Überprüfung beim Referenzgeber, die im Ermessen des Auftraggebers liegt, muss ergeben, dass die Leistung zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurde. Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung bzw. entsprechende Eintragungen im AVPQ.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Laufzeit der Beförderungsverträge je Los beträgt mindestens 48 Monate wobei der Auftraggeber zwei Mal die Möglichkeit hat, die Beförderungsverträge jeweils um je weitere zwölf Monate zu verlängern. Näheres hierzu ergibt sich aus der Anlage "Beförderungsvertrag" je Los.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 DAYS
- Angebotsöffnung
- 22.05.2024, 10:00 Uhr. Kanzleisitz Möller Rechtsanwälte PartG mbB. Aufgrund der elektronischen Angebotsabgabe ist die Anwesenheit von Bietern bei der Öffnung nicht gestattet.
- Sicherheiten
- verlangt: Vertragserfüllungsbürgschaft Los 1: 36.000,00 Euro; Vertragserfüllungsbürgschaft Los 2: 250.000,00 Euro.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Sämtliche Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus der Vergabe- und Vertragsunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber schreibt nach eigenem Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom 30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die hier in … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber schreibt nach eigenem Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom 30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenen Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y1X5469AM Die Zuschlagskriterien und die vom Auftraggeber angewandte Wertungsmethode für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Los sind in der Vergabeunterlage "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren" unter Ziffer IX dargestellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stiftung Attl
- Anschrift
- Attel 11, 83512 Wasserburg am Inn
- Kontakt
- info@
moeller-rae.de - Auskünfte
- Stiftung Attlinfo@
moeller-rae.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Regionalverkehr Oberbayern GmbH29 Zuschläge
- Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH22 Zuschläge
- RBA Regionalbus Augsburg GmbH10 Zuschläge
- Verkehrsbetrieb Ettenhuber GmbH10 Zuschläge
- DB Regio Bus Bayern GmbH9 Zuschläge
- Egenberger GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.05.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 22.05.2024 auf 29.05.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 453 & 455Landkreis Ebersberg, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 02.12.2026
- Speisenlogistik zur Versorgung des Klinikstandortes Campus HallerwieseKlinikum NürnbergFrist 13.11.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 822, 823 und 825Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d17e3a08-639c-4a0d-8ed3-96b141cfa5d6.