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Stellung des Brandschutzbeauftragten für die Funkhäuser Köln und Berlin von Deutschlandradio

Norddeutscher Rundfunk · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen E40/2024DR/0015_FKBveröffentlicht 21.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 716 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hamburg (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20149, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 63 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Norddeutscher Rundfunk
    vor 24 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  5. Bindefrist endet
    29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Brandschutzbeauftragter Deutschlandradio für die Funkhäuser Köln und Berlin

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Funkhaus Köln

Deutschlandradio sendet als nationaler Hörfunk von seinen Standorten Köln und Berlin, bundesweit und werbefrei - drei Hörfunkprogramme mit den Schwerpunkten, - Information, Kultur und Wissen: - Deutschlandfunk - Deutschlandfunk Kultur und das über Kabel, DAB+, Satellit und Internet digital verbreitete Programm - Deutschlandfunk Nova Zur Unterstützung in brandschutztechnischen Angelegenheiten, laut § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, sucht Deutschlandradio für die Standorte Köln und Berlin einen Brandschutzbeauftragten, zur Übernahme der Funktion des Brandschutzbeauftragten für die Funkhäuser des Deutschlandradios. Die Vergabe erfolgt für jedes Funkhaus getrennt nach Losen. Die erforderliche Qualifikation für Funkhäuser sind den jeweiligen Losen zu entnehmen. Los 1: Funkhaus Köln Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts Raderberggürtel 40 50968 Köln Los 2: Funkhaus Berlin Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts Hans-Rosenthal-Platz 10825 Berlin

1 Jahr–
2
Funkhaus Berlin

Deutschlandradio sendet als nationaler Hörfunk von seinen Standorten Köln und Berlin, bundesweit und werbefrei - drei Hörfunkprogramme mit den Schwerpunkten, - Information, Kultur und Wissen: - Deutschlandfunk - Deutschlandfunk Kultur und das über Kabel, DAB+, Satellit und Internet digital verbreitete Programm - Deutschlandfunk Nova Zur Unterstützung in brandschutztechnischen Angelegenheiten, laut § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, sucht Deutschlandradio für die Standorte Köln und Berlin einen Brandschutzbeauftragten, zur Übernahme der Funktion des Brandschutzbeauftragten für die Funkhäuser des Deutschlandradios. Die Vergabe erfolgt für jedes Funkhaus getrennt nach Losen. Die erforderliche Qualifikation für Funkhäuser sind den jeweiligen Losen zu entnehmen. Los 1: Funkhaus Köln Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts Raderberggürtel 40 50968 Köln Los 2: Funkhaus Berlin Deutschlandradio Körperschaft des öffentlichen Rechts Hans-Rosenthal-Platz 10825 Berlin

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Allgemeine Unternehmensinformation (Hierbei soll besonders auf die angebotene Leistung eingegangen werden) Jahresumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre (Unterscheidung Gesamtumsatz und bezogen auf die angebotene Leistung) Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre (Nachweis von 3 vergleichbaren Objekte … ganz lesenAllgemeine Unternehmensinformation (Hierbei soll besonders auf die angebotene Leistung eingegangen werden) Jahresumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre (Unterscheidung Gesamtumsatz und bezogen auf die angebotene Leistung) Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre (Nachweis von 3 vergleichbaren Objekten im Bereich Sonderbau, z. B. Hochhaus, Versammlungsstätte und Garage) Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Geschäftsjahre (Unterscheidung in das Tätigkeitsfeld: Ingenieure, Meister, Techniker, Facharbeiter, kaufm. Mitarbeiter, Azubis usw.) Versicherungsbescheinigung (Mindestversicherungssumme bei Personen-, Sach- und allg. Vermögensschäden 3.000.000,00 Mio. EUR, Tätigkeitsschäden 100.000,00 EUR, sowie Schlüsselversicherung 250.000,00 EUR - jeweils 2-fach jahresmaximiert) Mindestlohnerklärung des Auftragnehmers
Kriterium
Dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass über unser Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, Dass uns keine strafrechtlichen Verurteilungen unse … ganz lesenDass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass über unser Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, Dass uns keine strafrechtlichen Verurteilungen unserer verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in §123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, dass wir seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem wir ansässig ist, erfüllt haben, Dass wir ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen sind oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, Dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gegen unser Unternehmen vorliegen und uns eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass wir die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllen und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d. h. wir nicht wegen eines Verstoßes nach§21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist, Dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen, dass Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden sind. Dass keine Ausschlussgründe gem. Artikel 2022/576 EU-Verordnung (EU-Sanktionspaket) vorliegen Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber hiermit, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vollumfänglich eingehalten werden Bei Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragsvergaben ist die Erklärung zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied bzw. Unterauftragnehmer gesondert vorzulegen. Ansonsten kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Kriterium
Anforderungen an einen Brandschutzbeauftragten für die Vergabe "Stellung des Brandschutzbeauftragten - Los 1 Funkhaus Köln und Los 2 Funkhaus Berlin" 1. Los 1 Funkhaus Köln a. Qualifikation i. Brandschutzbeauftragter Die als Brandschutzbeauftragte bestellte Person muss folgende Qualifikationen n … ganz lesenAnforderungen an einen Brandschutzbeauftragten für die Vergabe "Stellung des Brandschutzbeauftragten - Los 1 Funkhaus Köln und Los 2 Funkhaus Berlin" 1. Los 1 Funkhaus Köln a. Qualifikation i. Brandschutzbeauftragter Die als Brandschutzbeauftragte bestellte Person muss folgende Qualifikationen nachweisen. Leiter einer anerkannten Werkfeuerwehr oder Personen mit einer Ausbildung zum gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst und Prüfung zum Brandinspektor mit mindestens erfolgreich abgeschlossenen Fachhochschulstudium mit der Fachrichtung Hochbau oder Bauingenieurwesen ohne weitere zusätzliche Ausbildung. Ansonsten ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten notwendig (Beschreibung s.u.). Personen mit mindestens einem erfolgreich abgeschlossenem Fachhochschulstudium der Fachrichtung Hochbau, Bauingenieurwesen, Sicherheitstechnik oder Brand- und Explosionsschutz und zusätzlich erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (Beschreibung s.u.). Beschreibung: Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist auf Grundlage des Rahmenkonzeptes der Vereinigung der nationalen Brandschutzorganisation in Europa, Confederation of Fire Protection Associations Europe (CFPA-Europe). ii. Brandschutzingenieur Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium der Fachrichtung Sicherheitstechnik oder Brandschutz, staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes, oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz. Stand 09/2020 Seite 2 von 2 iii. Brandschutzsachverständiger Berechtigung gemäß Bauordnung NRW § 54 Abs. 3 zum Aufstellen von Brandschutzkonzepten (staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz. b. Berufserfahrung Der Brandschutzbeauftragte, Brandschutzingenieur und Brandschutzsachverständiger muss 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen können, vorzugsweise im Bereich von Sonderbauten. 2. Los 2 Funkhaus Berlin a. Qualifikation i. Brandschutzbeauftragter Die als Brandschutzbeauftragte bestellte Person muss folgende Qualifikationen nachweisen. Personen mit mindestens einem erfolgreich abgeschlossenen Fachhochschulstudium der Fachrichtung Hochbau, Bauingenieurwesen, Sicherheitstechnik oder Brand- und Explosionsschutz. Die Fachkenntnisse gemäß der DGUV-Information 205-003 sind nachzuweisen Ansonsten ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten notwendig (Beschreibung s.u.). Beschreibung: Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist auf Grundlage des Rahmenkonzeptes der Vereinigung der nationalen Brandschutzorganisation in Europa, Confederation of Fire Protection Associations Europe (CFPA-Europe). b. Berufserfahrung Der Brandschutzbeauftragte muss 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen können, vorzugsweise im Bereich von Sonderbauten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 3-mal: Es besteht eine dreimalig Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
29 Tage
Angebotsöffnung
21.11.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Besuchsbestätigung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, - das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Eine Vor-Ort-Besichtigung ist für die Angebotsabgabe zwingende Voraussetzung
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FY183E4PFU Eine Vor-Ort-Besichtigung ist zwingende Voraussetzung zur Angebotsabgabe. Der Besuchsbestätigung ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rothenbaumchaussee 132-134, 20149 Hamburg
Kontakt
e-vergaben@ndr.de
Auskünfte
Norddeutscher Rundfunke-vergaben@ndr.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

217vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (142 Lose mit Angabe)
324.455 €Zuschlagswert im Median
132.127 € – 694.501 €mittlere Hälfte, 62 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.11.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3b7fc378-9e76-49d1-b7bd-1de44954a246.