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Standortkonzentration Stedum Los 2 - Konzept regenerative Energien

Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR · Peine, Niedersachsen

Aktenzeichen 639/25veröffentlicht 21.11.2025erstmals 21.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 324 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
200 Tsd. €
Laufzeit
12 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Peine31224, Landkreis Peine, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 12 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des ausgeschriebenen Loses 2 sind Planungsleistungen. Es soll ein Konzept für die Erzeugung, Nutzung (ggf. einschließlich Speicherung) und ggf. Einspeisung regenerativer Energien entwickelt werden. Darauf aufbauend sollten die zur Umsetzung des Konzeptes erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden.

Beschreibung des Loses

Gegenstand von Los 2 sind Planungsleistungen. Es soll ein Konzept für die Erzeugung, Nutzung (ggf. einschließlich Speicherung) und ggf. Einspeisung regenerativer Energien entwickelt werden. Darauf aufbauend sollen die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden. Ob und welche Leistungsbilder im Sinne der HOAI im Einzelnen betroffen sein werden, hängt maßgeblich vom noch zu entwickelnden Konzept regenerative Energien, also davon ab, welche Anlagen/Objekte der Auftragnehmer konzeptionell konkret vorsieht. Ggf. sind zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auch Leistungen der Bauleitplanung zu erbringen. Der Auftraggeber plant, seine Leistungen bzw. seine Hauptstandorte am Standort Stedum, Hildesheimer Straße 15, 31249 Hohenhameln (Abfallentsorgungszentrum - AEZ) zusammenzufassen. Der neue Standort soll umfassen: 1. einen Wertstoffhof (bereits umgesetzt), 2. Sozial- und Verwaltungsgebäude (Los 1), 3. einen Betriebshof mit Werkstatt (Los 1) sowie 4. Anlagen zur Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien (Los 2 – Konzept regenerative Energien). Gegenstand dieser Veröffentlichung ist ausschließlich Los 2. Los 1 (Generalplanung) ist bereits ausgeschrieben. Los 3 (Projektsteuerung) wird noch separat ausgeschrieben. Es werden entsprechende Schnittstellen entstehen. Die erforderlich werdende Abstimmung ist einzukalkulieren. Im Rahmen von Los 2 soll ein Konzept für die Erzeugung, Nutzung (ggf. einschließlich Speicherung) und ggf. Einspeisung regenerativer Energien entwickelt werden. Darauf aufbauend sollen die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden. Ggf. sind zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auch Leistungen der Bauleitplanung zu erbringen. Ob und welche Leistungsbilder im Sinne der HOAI im Einzelnen betroffen sein werden, hängt maßgeblich vom noch zu entwickelnden Konzept regenerative Energien, also davon ab, welche Anlagen/Objekte der Auftragnehmer konzeptionell konkret vorsieht. Außerdem kann der Leistungsumfang ausgehend von den Erkenntnissen aus mit dem ersten Angebot einzureichenden und gesondert vergüteten Stellungnahmen und den Ergebnissen der Verhandlungen noch angepasst werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Bauvorlageberechtigung. Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung einen geeigneten Nachweis zur Überprüfung seiner Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europä … ganz lesenBauvorlageberechtigung. Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung einen geeigneten Nachweis zur Überprüfung seiner Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreichen. Der Bewerber muss jedenfalls zur Bauvorlage berechtigt sein. Bei Bietergemeinschaften gilt: Es reicht aus, wenn ein Mitglied innerhalb der ARGE den Nachweis erbringt. Der Nachweis kann auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mitarbeiterzahl. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zu machen, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qu … ganz lesenMitarbeiterzahl. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zu machen, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal. Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten drei Jahren von 8 dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern, ggf. inklusive Büroinhaber und dauerhaft eingebundenen freien Mitarbeitern. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter, nachgewiesen werden. Selbiges gilt für eine Eignungsleihe, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzu-reichen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Eigenerklärung über seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorlegen. Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäf … ganz lesenZum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Eigenerklärung über seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorlegen. Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von durchschnittlich 1 Mio. € netto. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz verteilt auf die letzten drei Jahre reicht aus, um die geforderte Mindestbedingung zu erfüllen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt: Eine Addition der Umsätze ist ausgeschlossen. Andere ARGE-Mitglieder müssen jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 500.000 € nachweisen. Als die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gelten grundsätzlich die Jahre 2022 bis 2024. Sollte der Jahresabschluss 2024 noch nicht vorliegen, sind die Umsätze der Jahre 2021 bis 2023 nachzuweisen. Bewerber können die erforderlichen Umsätze auch durch eine Eignungsleihe erbringen, wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen. Das eignungsverleihende Unternehmen muss auch erklären, dass es im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leitungsfähigkeit sind mindestens Referenzen mit den nachfolgend beschriebenen Eigenschaften einzureichen. • Zwei Referenzen für die Planung einer Freiflächen-PV-Anlage mit Baukosten von jeweils 1 Mio. € • Zwei Referenzen für die Planung einer Dachflächen … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leitungsfähigkeit sind mindestens Referenzen mit den nachfolgend beschriebenen Eigenschaften einzureichen. • Zwei Referenzen für die Planung einer Freiflächen-PV-Anlage mit Baukosten von jeweils 1 Mio. € • Zwei Referenzen für die Planung einer Dachflächen-PV-Anlage auf Bestandsgebäude(n) mit Baukosten von jeweils 500.000 € • Eine Referenz für die Planung eines Energiespeichers mit Baukosten von 500.000 € • Eine Referenz für die Planung einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die nicht PV ist (zum Beispiel Bioabfallverwertungsanlage), mit Baukosten von 1 Mio. € • Eine Referenz für die Erstellung eines Konzepts zur Erzeugung und Nutzung regenerativer Energie im Rahmen eines Infrastrukturbetriebes samt anschließender planerischer Umsetzung, mit Baukosten von 2 Mio. € • Eine Referenz für ein Projekt, bei dem ein Flächennutzungsplan erarbeitet wurde. • Zwei Referenzen für ein Projekt, bei dem ein Bebauungsplan erarbeitet wurde. Alle referenzierten Leistungen müssen nach dem 01.01.2018 begonnen haben. Ein Projekt kann auch mehrere Kriterien erfüllen. Entscheidend ist, dass alle Mindestkriterien im Ergebnis abgedeckt sind. Soweit Leistungsbilder gemäß HOAI betroffen sind, müssen die referenzierten Leistungen die LP 2 bis 8 umfassen. Soweit ein Projekt nicht unter ein Leistungsbild der HOAI fällt, gilt diese Vorgabe entsprechend. Es müssen also Leistungen referenziert werden, die den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechen. Die LP 8 (bzw. die entsprechenden Leistungen, wenn HOAI nicht einschlägig ist) muss in allen Referenzkategorien mindestens einmal bereits abgeschlossen sein. Abweichend hier-von gilt hinsichtlich der Projekte zu Flächennutzungsplan und Bebauungsplan: Die Projekte müssen alle Leistungsphasen der HOAI-Leistungsbilder nach § 18 HOAI bzw. § 19 HOAI umfassen. Alle Leistungsphasen müssen bereits abgeschlossen sein. Bei Bewerbergemeinschaften können die geforderten Referenzen insgesamt, also durch Addition der Projekte, nachgewiesen werden. Die Referenzen können auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eignungskriterium Qualifikation / Befähigung zur Energieplanung. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber seine Befähigung zur Energieplanung durch das Einreichen geeigneter Nachweise darlegen. Er kann beispielsweise einen einschlägigen Studienabschluss, b … ganz lesenEignungskriterium Qualifikation / Befähigung zur Energieplanung. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber seine Befähigung zur Energieplanung durch das Einreichen geeigneter Nachweise darlegen. Er kann beispielsweise einen einschlägigen Studienabschluss, beispielsweise aus den Bereichen Energiemanagement, Energie-Ingenieurswesen, Regenerative Energie oder Energie- und Prozesstechnik einreichen. Alternativ kommen zum Beispiel auch Zertifizierungen wie die zum/zur „Geprüften Techniker/in für erneuerbare Energien“ oder andere Abschlüsse einschlägiger Weiterbildungen, Lehrgänge oder Ausbildungen in Betracht. Bei Bewerbergemeinschaften gilt: Es reicht aus, wenn ein Mitglied innerhalb der ARGE den Nachweis der Qualifikation / Befähigung zur Energieplanung erbringt. Der Nach-weis kann auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nach-weist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsverleihende Unternehmen die Energieplanung selbst erbringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
4 bis 12 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Mindestzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden (geeigneten) Bewerber wird auf vier festgelegt. Gibt es weniger geeignete Bewerber, werden alle aufgefordert. Der Auftraggeber kann einen der vier Bewerber setzen und damit dem Teilnahmewettbewerb entziehen. In diesem Fall wählt der Auftraggeber … ganz lesenDie Mindestzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden (geeigneten) Bewerber wird auf vier festgelegt. Gibt es weniger geeignete Bewerber, werden alle aufgefordert. Der Auftraggeber kann einen der vier Bewerber setzen und damit dem Teilnahmewettbewerb entziehen. In diesem Fall wählt der Auftraggeber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nur noch drei weitere Bewerber aus. Der Auftraggeber steht auf dem Standpunkt, dass die bekannt gegebenen Eignungskriterien so differenziert sind, dass bei Erfüllung dieser Kriterien ein weitere Differenzierung der Eignung nicht mehr sachgerecht ist. Liegen mehr geeignete Bewerbungen vor, die die Mindestanforderungen erfüllen, findet deshalb zur Auswahl der verbliebenen Bieterplätze ein Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR
Anschrift
Woltorfer Str. 57/59, 31224 Peine
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 19.12.2025
  2. BekanntmachungFrist 19.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c7d36e03-9d2c-4211-a4cb-651dbf1d09ad.