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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Standortkonzentration Stedum

Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR · Peine, Niedersachsen

Aktenzeichen 01/2026veröffentlicht 14.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 265 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Niedersachsen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 Mio. €
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Peine31224, Landkreis Peine, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Landkreis Peine. Er plant, seine Leistungen am Standort Stedum (Abfallentsorgungszentrum – AEZ) zusammenzufassen. Ziel der Standortkonzentration ist die Vermeidung von Leerfahrten, die Bündelung von Kapazitäten und die daraus hervorgehende sowie die allgemeine wirtschaftliche und ökologische Optimierung der Tätigkeiten des Auftraggebers. Auf Grundlage dieser Zielstellung soll das Gesamtprojekt ausgeschrieben werden. Es ist in folgende Lose aufgeteilt: • Los 1: Generalplanung klassische Objektplanung und Fachplanungen (Diese Veröffentlichung). • Los 2: Konzept regenerative Energien. • Los 3: Projektsteuerung. Diese Veröffentlichung hat nur Los 1 zum Gegenstand. Im Rahmen von Los 1 sollen neu entstehen Sozial- und Verwaltungsgebäude und ein Betriebshof mit Werkstatt, betriebseigener Tankstelle und E-Lademöglichkeiten. Außerdem soll eine neue Verteilerstation (ca. 4 MW) für das gesamte AEZ installiert werden. In Abstimmung mit den Energieversorgern sind ggf. Erschließungsleistungen (Strom) zu planen. Auch die Anpassung der vorhandenen Verkehrsanlagen an die durch die Planung erneuerte Situation ist im Rahmen von Los 1 zu planen. In Verwaltungsgebäude und Betriebshof sollen insgesamt ca. 160 Personen arbeiten (ca. 50 Verwaltungsmitarbeiter, ca. 110 gewerbliche Mitarbeiter). Die von Los 1 betroffenen Objekte müssen unter Berücksichtigung des Konzepts für regenerative Energien aus Los 2 geplant werden. Die jeweiligen Auftragnehmer müssen ihre Planungen daher eng und fortlaufend miteinander abstimmen. Gegenstand von Los 1 sind Generalplanungsleistungen der folgenden Leistungsbilder: Objektplanung Gebäude, Grundleistungen gemäß § 34 HOAI. Objektplanung Freianlagen, Grundleistungen gemäß § 39 HOAI. Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Grundleistungen gemäß §§ 43, 47 HOAI. Fachplanung Tragwerksplanung jeweils pro Objekt, Grundleistungen gemäß §§ 49ff. HOAI. Fachplanung Technische Ausrüstung jeweils pro Objekt, Grundleistungen gemäß § 55 HOAI. Besondere Leistungen und weitere Fachplanungen (u.a. Brandschutzplanung, Entwässerungsplanung, Energetische Planungen, Baugrund- und Grundwassergutachten, Akustikplanung [optional], Fördermittelbeschaffung). Die Objektplanungen und die Fachplanungen Technische Ausrüstung umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9, die Fachplanung Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung8 von 8 angegeben

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Eignungskriterium Kammermitgliedschaft / Bauvorlageberechtigung. Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung einen geeigneten Nachweis zur Überprüfung seiner Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dok … ganz lesenEignungskriterium Kammermitgliedschaft / Bauvorlageberechtigung. Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung einen geeigneten Nachweis zur Überprüfung seiner Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreichen. Der Bewerber muss jedenfalls zur Bauvorlage berechtigt sein. Bei Bietergemeinschaften gilt: Es reicht aus, wenn ein Mitglied innerhalb der ARGE den Nachweis erbringt. Der Nachweis kann auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zu machen, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachp … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zu machen, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal. Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) von 14 dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern, ggf. inklusive Büroinhaber und dauerhaft eingebundenen freien Mitarbeitern. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter, nachgewiesen werden. Selbiges gilt für eine Eignungsleihe, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Eigenerklärung über seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorlegen. Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäf … ganz lesenZum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Eigenerklärung über seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorlegen. Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von durchschnittlich 5 Mio. € netto. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz verteilt auf die letzten drei Jahre reicht aus, um die geforderte Mindestbedingung zu erfüllen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt: Jeder Objektplaner innerhalb der ARGE muss die Umsatzanforderung von 5 Mio. € netto erfüllen; eine Addition der Umsätze ist ausgeschlossen. Andere ARGE-Mitglieder, die keine Objektplaner sind, müssen jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 2 Mio. € nachweisen; eine Addition der Umsätze ist ausgeschlossen. Als die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gelten grundsätzlich die Jahre 2023 bis 2025. Sollte der Jahresabschluss 2025 noch nicht vorliegen, sind die Umsätze der Jahre 2022 bis 2024 nachzuweisen. Bewerber können die erforderlichen Umsätze auch durch eine Eignungsleihe erbringen, wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leitungsfähigkeit sind mindestens Referenzen mit den nachfolgend beschriebenen Eigenschaften einzureichen. a) Drei Referenzen für Generalplanungsleistungen mit Baukosten von jeweils mindestens 6 Mio. € netto. Bei mindestens zwei der referenz … ganz lesenBeschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leitungsfähigkeit sind mindestens Referenzen mit den nachfolgend beschriebenen Eigenschaften einzureichen. a) Drei Referenzen für Generalplanungsleistungen mit Baukosten von jeweils mindestens 6 Mio. € netto. Bei mindestens zwei der referenzierten Leistungen müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 vollständig erbracht worden sein. b) Eine Referenz für die Planung eines Betriebshofes im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge mit Baukosten von mindestens 6 Mio. € netto. Die Leistungsphasen 2 bis 8 müssen bereits vollständig erbracht worden sein. c) Vier Referenzen zu Brandschutzplanungen für Sonderbauten mit Baukosten von jeweils mindestens 2 Mio. € netto. Die erbrachten Leistungen müssen den gesamten Planungs- und Bauprozess bis zur Baufertigstellung umfassen und dürfen nicht ausschließlich in der Erstellung von Brandschutzkonzepten bestehen. d) Eine Referenz für Projekte im Zusammenhang mit modernem Arbeiten (z.B. Desk Sharing). e) Zwei Referenzen für Projekte mit Fördermittelbezug. f) Zwei Referenzprojekte im Bereich Elektroausstattung und Grundstückserschließung. Erforderlich sind Erfahrungen mit Energieversorgern. Für alle Referenzen gilt: Die Referenzen müssen sich nur auf die Leistungsphasen 2 bis 8 des jeweiligen Leistungsbildes (soweit einschlägig) und nicht auch auf die Leistungsphasen 1 und 9 beziehen. Referenzen für Tragwerksplanung müssen sich nur auf die Leistungsphasen 1 bis 6 beziehen. Alle Projekte müssen nach dem 01.01.2016 begonnen haben, wobei als Beginn die Arbeitsaufnahme der Leistungsphase 2 gilt. Es ist möglich, dass ein Projekt mehrere der o.g. Referenzanforderungen erfüllt. Maßgeblich ist allein, dass alle Kriterien inhaltlich erfüllt sind und alle Mindestkriterien im Ergebnis abgedeckt sind. Bei Bewerbergemeinschaften können die geforderten Referenzen insgesamt, also durch Addition der Projekte, nachgewiesen werden. Die Referenzen können auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Eignungskriterium Qualifikation/ Befähigung zur Erarbeitung von Brandschutzkonzepten. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber geeignete Unterlagen einreichen, die belegen, dass sein Unternehmen über die Qualifikation / Befähigung zur Erarbeitung von Bran … ganz lesenEignungskriterium Qualifikation/ Befähigung zur Erarbeitung von Brandschutzkonzepten. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber geeignete Unterlagen einreichen, die belegen, dass sein Unternehmen über die Qualifikation / Befähigung zur Erarbeitung von Brandschutzkonzepten verfügt. Bei Bewerbergemeinschaften gilt: Es reicht aus, wenn ein Mitglied innerhalb der ARGE den Nachweis der Qualifikation / Befähigung zur Erarbeitung von Brandschutzkonzepten erbringt. Der Nachweis kann auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen. Im Fall einer Eignungsleihe muss das eignungsverleihende Unternehmen die Leistung Erarbeitung von Brandschutzkonzepten selbst erbringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
4 bis 12 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Der Auftraggeber kann einen der vier Bieter setzen und damit dem Teilnahmewettbewerb entziehen. In diesem Fall wählt der Auftraggeber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nur noch drei weitere Bieter aus. Der Auftraggeber steht auf dem Standpunkt, dass die bekannt gegebenen Eignungskriterien so differ … ganz lesenDer Auftraggeber kann einen der vier Bieter setzen und damit dem Teilnahmewettbewerb entziehen. In diesem Fall wählt der Auftraggeber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nur noch drei weitere Bieter aus. Der Auftraggeber steht auf dem Standpunkt, dass die bekannt gegebenen Eignungskriterien so differenziert sind, dass bei Erfüllung dieser Kriterien ein weitere Differenzierung der Eignung nicht mehr sachgerecht ist. Liegen mehr geeignete Bewerbungen vor, die die Mindestanforderungen erfüllen, findet deshalb zur Auswahl der verbliebenen Bieterplätze ein Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine KAöR
Anschrift
Woltorfer Str. 57/59, 31224 Peine
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Niedersachsen (29 offen)

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ee63d79d-4ea0-408d-8802-dbab8ee706bd.