Standard-API-Gateway (on-premises)
KfW Bankengruppe · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen KfW-2024-0004veröffentlicht 26.09.2024erstmals 26.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60325, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.kfw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 25 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 25 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 23 Monatenan KfW Bankengruppe
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über ausschreibungen.kfw.de
- Bindefrist endetvor 20 Monaten102 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die KfW modernisiert ihre IT-Anwendungslandschaft und orientiert sich dabei an Applikationsarchitekturen mit loser Kopplung der Anwendungskomponenten. In wachsendem Umfang kommen API-Services zum Einsatz. Querschnittliche Funktionen, insbesondere sicherheitskritische wie Authentifizierung und Autorisierung, werden in dieser Applikationsarchitektur nicht individuell in den einzelnen Services, sondern zentral implementiert. Der Auftragnehmer hat daher ein API-Gateway zu liefern, das als zentrale Plattform für interne API-Services dient. Das API-Gateway muss Client-Aufrufe zentral entgegennehmen und an die entsprechenden internen Dienste weiterleiten. Clients (Service-Consumer) befinden sich entweder in den KfW-eigenen Rechenzentren oder in privaten Bereichen bei externen Cloud-Anbietern. Die KfW betreibt eine private Kubernetes-basierte Cloud im eigenen Rechenzentrum. Als Plattform wird Red Hat OpenShift genutzt. Das API-Gateway wird cloud-native in dieser OpenShift Plattform betrieben werden und muss sich dafür eignen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogLeistungsbewertung: 40 % Qualität, 10 % Nachhaltigkeit (s. "KfW-2024-0004_Bewerbungsbedingungen_Anlage Wertungsmatrix Qualität" und "KfW-2024-0004_Bewerbungsbedingungen_Anlage Wertungsmatrix Live-Demo") https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/985cd4aa-6099-4f34-86ee-07c9c895cf65/awardcriteria Bitte beachten Sie, dass bei der Live-Demonstration mindestens 40 Punkte (Bewertungsstufe „Befriedigend“) erzielt werden muss. Wird diese Mindestpunktzahl unterschritten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. (s. "KfW-2024-0004_Bewerbungsbedingungen_Anlage Wertungsmatrix Live-Demo" a.E.)
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Nachbeschaffungsmengen: Der Auftragnehmer wird auf Anforderung der KfW in Abhängigkeit von der anwendbaren Metriken der Software zusätzliche Mengen zur Verfügung stellen, damit die KfW die Software in weiteren Umgebungen, Kubernetes-Clustern und Pods nutzen kann und eine größere Anzahl von Services … ganz lesenkürzer
Nachbeschaffungsmengen: Der Auftragnehmer wird auf Anforderung der KfW in Abhängigkeit von der anwendbaren Metriken der Software zusätzliche Mengen zur Verfügung stellen, damit die KfW die Software in weiteren Umgebungen, Kubernetes-Clustern und Pods nutzen kann und eine größere Anzahl von Services und Requests pro Tag in jeder Umgebung bewältigt werden können. Während der Vertragslaufzeit rechnet die KfW mit einer zusätzlichen Umgebung und einer Erhöhung des Bedarfsmenge um 50% gegenüber dem Grundbedarf. Ihren konkreten Bedarf wird die KfW dem Auftragnehmer jeweils in Textform übermitteln. Der Auftragnehmer wird der KfW innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Bedarfsmeldung die für die Bedarfsdeckung benötigten Komponenten und Mengen und die gemäß Preisblatt resultierenden Prei-se in Textform mitteilen. Sofern mit dem jeweiligen Leistungsabruf nicht abweichend vereinbart, dürfen die Liefer- und Leistungstermine nicht später liegen als 5 Tage nach Zugang der Bestellung beim Auftragnehmer. (s. 2.3.2 der Leistungsbeschreibung, "KfW-2024-0004_Leistungsbeschreibung") Technologienachfolge und -ergänzung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der KfW die Ablösung eines bereits gelieferten Produkts vorzuschlagen, wenn ein neues Produkt des Herstellers verfügbar ist und dieses als Nachfolger das voran-gegangene Produkt ersetzt. Der Auftragnehmer wird die Neuaufnahme eines zusätzlichen Produktes des gleichen Herstellers in den Leistungsumfang des Vertrags vorschlagen, sofern dessen Funktionalität den Leistungsumfang eines bereits gelieferten Produkts übertrifft oder diesen zum Vorteil der KfW ergänzt. Aus der voranstehenden Regelung ergibt sich für die KfW keine Verpflichtung, einen Produktwechsel oder die Neuaufnahme eines Produkts zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nach dieser Ziffer nicht nach, kann die KfW die Abänderung der unter diesem Vertrag zu liefernden Produkte einseitig vornehmen, soweit der Auftragnehmer zur Lieferung in der Lage ist. (s. 2.4 der Leistungsbeschreibung, "KfW-2024-0004_Leistungsbeschreibung")- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.kfw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 102 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerpl. 1, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Übertrag aus BT-300: 1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabg … ganz lesenkürzer
Übertrag aus BT-300: 1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen) 2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien im Bieterassistenten und ggf. anhand von Erklärungen und Nachweisen, die auf externer Anlage einzureichen sind. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen) Hinweis zur geschätzten Laufzeit (BT-538-Lot): Der Vertrag kommt mit Zugang des Zuschlagsschreibens beim Auftragnehmer zustande. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers hat spätestens 14 Tage später zu beginnen. Der Vertrag läuft zunächst für drei (3) Jahre („Mindestlaufzeit“), gerechnet ab einschließlich des Arbeitstages (Montag bis Freitag, mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage), der auf die erstmalige Lieferung der Software gemäß Ziffer 4 der Besonderen Vertragsbedingungen für Überlassung von Standardsoftware folgt. (...) Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch und unbeschränkt oft um Verlängerungszeiträume von jeweils einem (1) Jahr, falls nicht eine der Parteien ihn mit einer Frist von neun (9) Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder danach zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich kündigt. (s. 31.1-31.3 der AVB, "2024-09-12 Vertrag (1) - AVB")- Hinweis
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrie … ganz lesenkürzer
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen) 2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien im Bieterassistenten und ggf. anhand von Erklärungen und Nachweisen, die auf externer Anlage einzureichen sind. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen)
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- KfW Bankengruppe
- Anschrift
- Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main
- Website
- kfw.de
- Kontakt
- vergabestelle@
kfw.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (20 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH6 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH2 Zuschläge
- DIgSILENT GmbH2 Zuschläge
- Dedalus HealthCare GmbH2 Zuschläge
- Kramer & Crew GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 08.11.2024
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.12.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 08.11.2024 auf 02.12.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 80952540-bb62-40ac-9602-e1b39c7d0924.