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Standard-API-Gateway (on-premises)

KfW Bankengruppe · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen KfW-2024-0004veröffentlicht 26.09.2024erstmals 26.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 703 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 26.09.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60325, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.kfw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 25 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an KfW Bankengruppe
    vor 23 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.kfw.de
    vor 23 Monaten
  5. Bindefrist endet
    102 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die KfW modernisiert ihre IT-Anwendungslandschaft und orientiert sich dabei an Applikationsarchitekturen mit loser Kopplung der Anwendungskomponenten. In wachsendem Umfang kommen API-Services zum Einsatz. Querschnittliche Funktionen, insbesondere sicherheitskritische wie Authentifizierung und Autorisierung, werden in dieser Applikationsarchitektur nicht individuell in den einzelnen Services, sondern zentral implementiert. Der Auftragnehmer hat daher ein API-Gateway zu liefern, das als zentrale Plattform für interne API-Services dient. Das API-Gateway muss Client-Aufrufe zentral entgegennehmen und an die entsprechenden internen Dienste weiterleiten. Clients (Service-Consumer) befinden sich entweder in den KfW-eigenen Rechenzentren oder in privaten Bereichen bei externen Cloud-Anbietern. Die KfW betreibt eine private Kubernetes-basierte Cloud im eigenen Rechenzentrum. Als Plattform wird Red Hat OpenShift genutzt. Das API-Gateway wird cloud-native in dieser OpenShift Plattform betrieben werden und muss sich dafür eignen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogLeistungsbewertung: 40 % Qualität, 10 % Nachhaltigkeit (s. "KfW-2024-0004_Bewerbungsbedingungen_Anlage Wertungsmatrix Qualität" und "KfW-2024-0004_Bewerbungsbedingungen_Anlage Wertungsmatrix Live-Demo") https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/985cd4aa-6099-4f34-86ee-07c9c895cf65/awardcriteria Bitte beachten Sie, dass bei der Live-Demonstration mindestens 40 Punkte (Bewertungsstufe „Befriedigend“) erzielt werden muss. Wird diese Mindestpunktzahl unterschritten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. (s. "KfW-2024-0004_Bewerbungsbedingungen_Anlage Wertungsmatrix Live-Demo" a.E.)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Nachbeschaffungsmengen: Der Auftragnehmer wird auf Anforderung der KfW in Abhängigkeit von der anwendbaren Metriken der Software zusätzliche Mengen zur Verfügung stellen, damit die KfW die Software in weiteren Umgebungen, Kubernetes-Clustern und Pods nutzen kann und eine größere Anzahl von Services … ganz lesenNachbeschaffungsmengen: Der Auftragnehmer wird auf Anforderung der KfW in Abhängigkeit von der anwendbaren Metriken der Software zusätzliche Mengen zur Verfügung stellen, damit die KfW die Software in weiteren Umgebungen, Kubernetes-Clustern und Pods nutzen kann und eine größere Anzahl von Services und Requests pro Tag in jeder Umgebung bewältigt werden können. Während der Vertragslaufzeit rechnet die KfW mit einer zusätzlichen Umgebung und einer Erhöhung des Bedarfsmenge um 50% gegenüber dem Grundbedarf. Ihren konkreten Bedarf wird die KfW dem Auftragnehmer jeweils in Textform übermitteln. Der Auftragnehmer wird der KfW innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Bedarfsmeldung die für die Bedarfsdeckung benötigten Komponenten und Mengen und die gemäß Preisblatt resultierenden Prei-se in Textform mitteilen. Sofern mit dem jeweiligen Leistungsabruf nicht abweichend vereinbart, dürfen die Liefer- und Leistungstermine nicht später liegen als 5 Tage nach Zugang der Bestellung beim Auftragnehmer. (s. 2.3.2 der Leistungsbeschreibung, "KfW-2024-0004_Leistungsbeschreibung") Technologienachfolge und -ergänzung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der KfW die Ablösung eines bereits gelieferten Produkts vorzuschlagen, wenn ein neues Produkt des Herstellers verfügbar ist und dieses als Nachfolger das voran-gegangene Produkt ersetzt. Der Auftragnehmer wird die Neuaufnahme eines zusätzlichen Produktes des gleichen Herstellers in den Leistungsumfang des Vertrags vorschlagen, sofern dessen Funktionalität den Leistungsumfang eines bereits gelieferten Produkts übertrifft oder diesen zum Vorteil der KfW ergänzt. Aus der voranstehenden Regelung ergibt sich für die KfW keine Verpflichtung, einen Produktwechsel oder die Neuaufnahme eines Produkts zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nach dieser Ziffer nicht nach, kann die KfW die Abänderung der unter diesem Vertrag zu liefernden Produkte einseitig vornehmen, soweit der Auftragnehmer zur Lieferung in der Lage ist. (s. 2.4 der Leistungsbeschreibung, "KfW-2024-0004_Leistungsbeschreibung")
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.kfw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
102 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerpl. 1, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Übertrag aus BT-300: 1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabg … ganz lesenÜbertrag aus BT-300: 1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen) 2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien im Bieterassistenten und ggf. anhand von Erklärungen und Nachweisen, die auf externer Anlage einzureichen sind. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen) Hinweis zur geschätzten Laufzeit (BT-538-Lot): Der Vertrag kommt mit Zugang des Zuschlagsschreibens beim Auftragnehmer zustande. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers hat spätestens 14 Tage später zu beginnen. Der Vertrag läuft zunächst für drei (3) Jahre („Mindestlaufzeit“), gerechnet ab einschließlich des Arbeitstages (Montag bis Freitag, mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage), der auf die erstmalige Lieferung der Software gemäß Ziffer 4 der Besonderen Vertragsbedingungen für Überlassung von Standardsoftware folgt. (...) Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch und unbeschränkt oft um Verlängerungszeiträume von jeweils einem (1) Jahr, falls nicht eine der Parteien ihn mit einer Frist von neun (9) Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder danach zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich kündigt. (s. 31.1-31.3 der AVB, "2024-09-12 Vertrag (1) - AVB")
Hinweis
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrie … ganz lesen1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen) 2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien im Bieterassistenten und ggf. anhand von Erklärungen und Nachweisen, die auf externer Anlage einzureichen sind. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

129vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
408.550 €Zuschlagswert im Median
232.996 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (20 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 08.11.2024
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.12.2024
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 08.11.2024 auf 02.12.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 80952540-bb62-40ac-9602-e1b39c7d0924.