Städtischer Wohnungsbau der Stadt Friedberg bei Augsburg in Holzbauweise – HLS-Planung Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8
Stadt Friedberg · Friedberg (Bayern), Bayern
Aktenzeichen WBO-23veröffentlicht 04.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 34 Monate
- 01.03.2024 – 31.12.2026
- Hauptleistung
- Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- CPV 71321000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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- TragwerksplanungStaatliches Bauamt Traunstein · TraunsteinFrist 08.12.2026
- StVi.7020 - Rahmenvereinbarung Laboruntersuchungen GeotechnikBundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH · MünchenFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 34 Monate01.03.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Friedberg (Bayern)86316, Landkreis Aichach-Friedberg, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 195 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Personelle Struktur und Kapazität10 %
- Qualifikation und Berufserfahrung des Projektteams20 %
- Spezialkenntnisse des Bieters15 %
- Vorgehen bei der Projektbearbeitung und Leistungsdichte15 %
- Kompetenz des Bieters, dargelegt in der Projekteinschätzung20 %
- Höhe des Gesamthonorars20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Friedberg plant den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern im Rahmen des Förderprogramms KommWFP. Es sollen Gebäude mit dem Energiestandard Energieeffizientes Mehrfamilienhaus bzw. 0-Energie- oder KfW 40- Haus in Holzbauweise ausgeführt werden. Die Baugrenzen setzen zwei lineare Baukörper fest. Zwischen den beiden Baukörpern soll eine Tiefgarage mit Zugang zu beiden Gebäuden realisiert werden. Ein Baugrundgutachten liegt vor. Es ist davon auszugehen, dass stellenweise ein Bodenaustausch erforderlich sein wird. Die Brandschutzplanung soll von Dritten geleistet werden. Die Baufläche befindet sich auf einem leicht geneigten Hang. Der Niveauunterschied zwischen den beiden Baukörpern beträgt etwas weniger als ein Geschoss. Eine Machbarkeitsstudie liegt vor.
Beschreibung des Loses
Es sind ingesamt ca. 24 Wohneinheiten mit 4 bis 5 Wohnungen je Geschoss und Baukörper vorgesehen. Eine Variante der Machbarkeitsstudie soll in ihren Grundzügen umgesetzt werden. Es wird von einer dreigeschossigen Bebauung mit Satteldach ausgegangen. Der Erschließungstypus, ob Treppenhaus oder Laubengang ist noch nicht entschieden. Die Wohnungsgrößen sollen zwischen ca. 38 m² und 104 m² variieren. Die Anforderungen des KommWFP an Raumgrößen und Personenzahl in Relation zur Wohnungsgröße sind einzuhalten. Alle Wohnungen sind barrierefrei zugänglich zu planen. Die Stadt Friedberg wünscht sich eine Holzbauweise, wobei noch nicht entschieden ist, inwieweit das gesamte oberirdische Tragwerk aus Holz bestehen soll. Die Dächer sollen so beschaffen sein, dass darauf möglichst großflächige PV-Anlagen realisiert werden können. Die zu planende Tiefgarage soll über bis zu 24 Stellplätze verfügen. Ein Fernwärmeanschluß ist nicht vorhanden. Zur Energieerzeugung soll ein hoher Anteil an regenerativen Energien genutzt werden. Ob jedes der beiden Häuser eine eigene Energiezentrale haben soll oder eine gemeinsame Energiezentrale vorgesehen wird, ist im Zuge der Grundleistung der Planung zu klären. Evtl. ist eine Niederschlagswasserversickerung zu dimensionieren. Eine mechanische Entrauchung sowie Be- und Entlüftung der Tiefgarage soll vermieden werden.
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Personelle Struktur und Kapazität
- Qualität
- Qualifikation und Berufserfahrung des Projektteams
- Qualität
- Spezialkenntnisse des Bieters
- Qualität
- Vorgehen bei der Projektbearbeitung und Leistungsdichte
- Qualität
- Kompetenz des Bieters, dargelegt in der Projekteinschätzung
- Preis
- Höhe des Gesamthonorars
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass: - Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt. - Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenkürzer
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattfor … ganz lesenkürzer
1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). 2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. 3) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. 4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. 6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass: - der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs- , Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss. 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht. 8) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Scheel Ingenieure GmbH, Augsburg | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Friedberg
- Anschrift
- Marienplatz, 86316 Friedberg (Bayern)
- Website
- friedberg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Tragwerksplanung für den Anbau einer Mensa samt OGTS-Räumen (offener Ganztag) in Friedberg, Stätzling, sowie Anpassung des Schulgebäudes zur Barrierefreiheit mit Ergänzung offener Lernlandschaften. Abbruch des bestehenden Lehrerwohnhauses auf dem Schulgelände.13.11.2025 · 3 Angebote
- Freianlagenplanung für den Anbau einer Mensa samt OGTS-Räumen (offener Ganztag) in Friedberg, Stätzling, sowie Anpassung des Schulgebäudes zur Barrierefreiheit mit Ergänzung offener Lernlandschaften. Abbruch des bestehenden Lehrerwohnhauses auf dem Schulgelände.13.11.2025 · 1 Angebot
- Elektroanlagen- und Aufzugsplanung für den Anbau einer Mensa samt OGTS-Räumen (offener Ganztag) in Friedberg, Stätzling, sowie Anpassung des Schulgebäudes zur Barrierefreiheit mit Ergänzung offener Lernlandschaften. Abbruch des bestehenden Lehrerwohnhauses auf dem Schulgelände.13.11.2025 · 4 Angebote
- Heizungs-, Lüftungs-, und Sanitär- und Küchenplanung für den Anbau einer Mensa samt OGTS-Räumen (offener Ganztag) in Friedberg, Stätzling, sowie Anpassung des Schulgebäudes zur Barrierefreiheit mit Ergänzung offener Lernlandschaften. Abbruch des bestehenden Lehrerwohnhauses auf dem Schulgelände.13.11.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG23 Zuschläge
- Nigl + Mader GmbH16 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG14 Zuschläge
- VTG GmbH Ingenieurbüro13 Zuschläge
- GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH12 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft Dess+Falk GmbH12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- StVi.7020 - Rahmenvereinbarung Laboruntersuchungen GeotechnikBundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbHFrist 04.12.2026
- Objektplanung Ingenieurbauwerk und Fachplanung TragwerksplanungLandeshauptstadt München, BaureferatFrist 08.12.2026
- Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des Heftes Nr. 17 der AHO-Fachkommission "Brandschutz"Stadt Bad WörishofenFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7259652b-6004-4446-9740-b0be8f6f358a.