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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Städtische Einrichtungen - Lieferung von Reinigungsmaterial

Stadt Bruchsal · Bruchsal, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LOT-0001 E25254161veröffentlicht 06.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 382 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

DDie ausgeschriebenen Mengenansätze beruhen auf den bisherigen jährlichen Verbräuchen und Erfahrungswerten und bilden den Durchschnitt der letzten zwei Jahre. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. Die Mengen können über- oder unterschritten werden, da es sich nicht um einen klassischen Abrufvertrag, sondern um eine Rahmenvereinbarung gemäß §21 VgV handelt, bei der lediglich die Bedingungen für die Einzelaufträge während der Vertragslaufzeit sowie der Preis festgelegt werden. Eine Mindermengenpauschale oder Ähnliches ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird separat nicht bezahlt. Der Jahreshöchstwert für den Rahmenvertrag für Los 1 - Los 4 wurde in Höhe von 270.000 € ermittelt. Während des Vertrages hat der Bieter eine gleichbleibende Qualität (wie angeboten und ggfs. bemustert) zu garantieren. Steht das angegebene Produkt nicht mehr zur Verfügung, darf der Bieter ein Alternativprodukt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen. Sollte nach Auftragserteilung Abweichungen gegenüber den angebotenen Produkten festgestellt werden, behält sich der Auftraggeben vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die Bieter verpflichten sich in diesem Falle, für die entstandenen Schäden und finanzielle Nachteile der Stadt Bruchsal aufzukommen. Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind zwingend einzuhalten. Änderungen sind nicht erlaubt. Im Leistungsverzeichnis sind für einige Produkte aufgrund von Kriterien der Nachhaltigkeit und/oder einer bereits bestehenden Produktpalette konkrete Produkte vorgegeben. Diese geforderten Mindestangaben und Produkte sind zwingend zu erfüllen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sofern nicht als "oder gleichwertig" gekennzeichnet, werden die im Leistungsverzeichnis geforderten Materialien, Qualität und Produkte verlangt. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch vergleichbare Werte, Herstellernachweise, Prüfzeugnisse und Muster zu erbringen. Lieferungen von Reinigungschemikalien, die nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sind, müssen mit Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung gemäß EG Richtlinie versehen sein. Die angebotenen Preise gelten vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Die ausgeschriebene Leistung ist im Rahmen eines Rahmenvertrags für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026, zunächst auf ein Jahr befristet. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach zwei Jahren Vertragslaufzeit, also am 31.12.2027. Die Beauftragung erfolgt während der Vertragslaufzeit in Einzelaufträgen als Abrufe. Der Auftragnehmer erstellt zum jeweiligen Jahresende eine Zusammenstellung der gelieferten Mengen, aufgeschlüsselt nach Los, Position und Abnahmestellen. Die Bestellung erfolgt nach Bedarf über das Gebäude- und Energiemanagement. Die Anlieferung der bestellten Artikel erfolgt nach Bedarf, höchstens jedoch einmal monatlich. Alle Kosten zum Transport, wie Regulierungspauschale, Mautzuschlag oder Ähnliches sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Reinigungs- und Pflegemittel

Reinigungs- und Pflegemittel: Spender, Hilfsmittel, Hautschutz und Hautpflege, Hygieneartikel, Handschuhe, Abfallsäcke, Müllbeutel, Hygienebeutel, Spülmaschinentabs, WC-Garnituren, Sanitärreiniger, Waschmittel, Spülmittel, Glas- und Oberflächenreiniger, Holzpflegemittel, Fußbodenreinigungsmittel, Handwaschseife.

1 Jahr–
2
Los 2: Papier für Sanitärräume

Papier für Sanitärräume: Handtuchrollen, Falthandtuch, Papierwischtücher.

1 Jahr–
3
Los 3: Toilettenpapier

Toilettenpapier

1 Jahr–
4
Los 4: Reinigungsgeräte

Reinigungsgeräte: Trockenwischbezüge, Feuchtwischbezüge, Wand- und Deckenbesen, Wischschrubber, Handfeger, Kehrschaufel, Kehrgarnituren, Besen, Wasserschieber; Heizkörperbürsten, Staubfilterbeutel, Reinigungswagen.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Gewichtung 100% Preis100 %
Preis
Gewichtung 100% Preis100 % Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach zwei Jahren Vertragslaufzeit, also am 31.12.2027. Die Beauftragung erfolgt während der Vertragslaufzeit in Einzelaufträgen als Abrufe.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kom … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen. Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen bzw. dieser Bekanntmachung zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1IGEFA SE & Co. KG, Neumünster–
2O+SW Offterdinger & Sailer GmbH, Kornwestheim–
3O+SW Offterdinger & Sailer GmbH, Kornwestheim–
4IGEFA SE & Co. KG, Neumünster–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kaiserstr. 66, 76646 Bruchsal
Kontakt
vergabestelle@bruchsal.de
Auskünfte
Stadt Bruchsal, Stadtbauamt - Geschäftsstelle Zentrale Vergabenvergabestelle@bruchsal.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 398 (Reinigungs- und Poliermittel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a994bde6-a361-4d39-aacc-1d65aac1f19c.