Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Planungswettbewerb „Wohnpark Ost“ in Nördlingen
Große Kreisstadt Nördlingen · Nördlingen, Bayern
Aktenzeichen Wettbewerb "Wohnpark Ost" in Nördlingenveröffentlicht 14.04.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Nördlingen86720, Landkreis Donau-Ries, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Nördlingen beabsichtigt, nachdem die Potenziale zur Innenentwicklung ausgeschöpft sind, am östli-chen Stadtrand ein neues Stadtquartier zu entwickeln, das insbesondere den gestiegenen Bedarf an Wohnraum abdecken soll. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nördlingen sieht hier ca. 20 ha für Wohnbauflächen und ca.7,5 für Gewerbegebiete vor. Die Entwicklung soll zum einen den kurzfristigen Bedarf abdecken, aber auch Perspektiven für die nächsten 20 bis 30 Jahre abbilden.
Ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Rahmenplan soll die langfristige städtebauliche Entwicklung für das Gesamtgebiet vorzeichnen. Auf dieser Grundlage soll eine zeitlich gestaffelte Baurechtschaffung mit einzelnen Bebauungsplänen erfolgen.
Um ein qualitätvolles Konzept für die Entwicklung sicherzustellen, wird ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Beschreibung des Loses
Die zu vergebenden Leistungen umfassen mindestens die Vervollständigung des Wettbewerbsbeitrags zum städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwurf nach Merkblatt 51 der AKBW für die 1. Entwicklungs-stufe der Wohnbauflächen (ca. 10 ha) als Grundlage für die Bebauungsplanung sowie eine Grobrahmenplanung (städtebaulicher Vorentwurf) für die weiteren Flächen. Nach Erfordernis können weitere städtebauliche Leistun-gen beauftragt werden, wie z.B. Gestaltungshandbuch. Die Preisträger*innen verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regeln und Termine des Wettbewerbs an.
Gegenstand nach CPV
- 71400000Stadtplanung und LandschaftsgestaltungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Die Zuschlagskriterien werden den Bietenden zu Beginn des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Platzierung im Planungswettbewerb wird mit 40% gewichtet.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf fünfzehn beschränkt. Neben fünf vorab ausgewählten Teilnehmenden werden zehn weitere Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Informationen hierzu sind in den Hinweisen zum Auswahlverfahren beschrieben. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR … ganz lesenkürzer
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf fünfzehn beschränkt. Neben fünf vorab ausgewählten Teilnehmenden werden zehn weitere Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Informationen hierzu sind in den Hinweisen zum Auswahlverfahren beschrieben. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Stadtplaner*in, Landschaftsarchitekt*in befugt sind oder z.B. nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in Stadtplaner*in bzw. Landschaftsarchitekt*in tätig zu werden. Architekt*innen und/oder Landschaftsarchitekt*innen müssen eine Bewerbergemeinschaft mit einer Stadtplaner*in eingehen, sofern der/die Einzelbewerber*in selbst nicht bereits eine berufliche Qualifikation als Stadtplaner*in verfügen. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein*e verantwortlicher Berufsangehörige*r benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. (§ 46 Abs. 3 Ziff. 6 VgV – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung inkl. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben (siehe Anlage zum Teilnahmeantrag). Zudem hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag die Erklärungen gemäß der nachfolgenden Auswahlkriterien 1 bis 8 abzugeben. Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Eigenerklärung über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Stadtplanerin / Architekt*in / Landschaftsarchitekt*in (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (6) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (7) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (8) Darstellung einer Referenz. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. Es ist eine Referenz mit folgenden Eigenschaften nachzuweisen: a) städtebaulicher Entwurf bzw. Erfolg (Preis, Anerkennung) in einem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb b) Das Planungs- bzw. Wettbewerbsgebiet umfasst mind. 8 ha Baugebietsflächen mit Schwerpunkt im Wohnungsbau c) Der Abschluss der Planung bzw. des Wettbewerbs liegt nicht mehr als 10 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung; Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt als Anlage zum Teilnahmeantrag zur Verfügung. Zur Plausibilisierung der Angaben ist zusätzlich ein pdf-Dokument DIN A4 mit Abbildungen und Plandarstellungen beizulegen. Es muss folgende Angaben enthalten: Projektname, Projektort, Größe des …- Kriterium
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt die Auswahl von zehn Wettbewerbsteilnehmer*innen nach folgendem Verfahren: Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von der Auftraggeberin nachgefordert. Formal … ganz lesenkürzer
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt die Auswahl von zehn Wettbewerbsteilnehmer*innen nach folgendem Verfahren: Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von der Auftraggeberin nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Auftraggeberin. Sofern die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber*innen die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, entscheidet das Los. Ausgewählte, ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber*innen werden zeitnah benachrichtigt. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Rückfragenkolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV. Informationen hierzu sind in den Hinweisen zu den Eignungskriterien beschrieben.- Kriterium
Von der Preisträger*in ist vor der Teilnahme am VgV-Verhandlungsverfahren zur Angebotsabgabe, innerhalb von 10 Werktagen vorzulegen (Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung). Nur bei erfolgreichem Eignungsnachweis erfolgt die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Von jed … ganz lesenkürzer
Von der Preisträger*in ist vor der Teilnahme am VgV-Verhandlungsverfahren zur Angebotsabgabe, innerhalb von 10 Werktagen vorzulegen (Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung). Nur bei erfolgreichem Eignungsnachweis erfolgt die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. der genannten Nachunternehmer sind grundsätzlich eigenständige Nachweise einzureichen. Die Nachweise sind nach den jeweiligen Fachbereichen gesondert und – sofern sie sich auf natürliche Personen beziehen – in Bezug auf die jeweils verantwortlichen Berufsangehörigen zu liefern. (1) Berufsqualifikation: Nachweise der Berufsqualifikationen der verantwortlichen Berufsangehörigen gem. Ziffer 5.1.9. (2) Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von mindestens 200.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Eine objektbezogene Versicherung ist möglich. Die geforderte Sicherheit kann zunächst durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieser den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen, also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. (3) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient. (4) Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters, z.B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs, für Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die den Nachweis durch Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis nicht führen können (z.B. Einzelunternehmen, GbR), ist eine Vollmacht einzureichen, aus der die Vertretungsbefugnis der unterzeichnenden Person hervorgeht. (§ 44 Abs. 1 VgV – Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Bayern, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Alle wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen bis zu dem unter Ziffer 5.1.12 genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. unter: aumass - Die unter Ziffer 2.1.3 angegebene geschätzt … ganz lesenkürzer
- Alle wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen bis zu dem unter Ziffer 5.1.12 genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. unter: aumass - Die unter Ziffer 2.1.3 angegebene geschätzte Dauer bezieht sich auf das Gesamtprojekt von der Beauftragung bis zum Projektabschluss. Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass der Vertragsinhalt nicht über eine feste Laufzeit, sondern über den herbeizuführenden Erfolg definiert wird. Einzelheiten zu den Terminen werden im Laufe des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellt. - Ausländische Bietende haben im Verhandlungsverfahren gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise sowie bei Übersetzungen eine Beglaubigung zu verlangen. - Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Der bei aumass zum Download zur Verfügung gestellte Vordruck für den Teilnahmeantrag ist nach Fertigstellung als PDF-Datei zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen/ Nachweisen/ Erklärungen für den Teilnahmeantrag bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist über https://aumass.de einzureichen. Hinweis: Nur die über https://aumass.de eingereichten Teilnahmeanträge werden als verbindlich eingereichte Teilnahmeanträge betrachtet. Nur diese Teilnahmeanträge werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. - Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Bieterkommunikation bei aumass zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell ausschließlich bei aumass allen Bewerbenden zur Einsicht zur Verfügung. Bewerbende sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbenden. - Kriterien für die Bewertung der Projekte im Wettbewerb: Die Beurteilungskriterien werden den Wettbewerbsteilnehmenden mit dem Versand der Auslobungsunterlagen mitgeteilt. Vorgesehene Termine Bewerbungsschluss: 15.05.2025, um 12:00 Uhr Versand der Auslobungsunterlagen: 03.06.2025 Einführungskolloquium: 03.07.2025 Abgabe der Planunterlagen: 19.08.2025 Preisgerichtssitzung: 06. und 07.10.2025
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 1, 86720 Nördlingen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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- bgsm Architekten Stadtplaner Partnergesellschaft mbB
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d93dc5c1-8174-4e8a-adc8-1ad092c2b364.