Städtebauliche Maßnahmen in der Gemeinde Wankendorf_Sanierungsträger
Gemeinde Wankendorf · Wankendorf, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 26-01-Gemeinde Wankendorfveröffentlicht 25.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 10 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Plön.
- Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik u. Raumakustik, Modernisierung u. Erweiterung d. Fachtraktes Naturwissenschaften Gelber ElefantKreis Plön, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle · PlönFrist 09.11.2026
- Teilsanierung, Teilneubau Grundschule Bönebüttel, TGAGemeinde Bönebüttel über Amt Bokhorst-Wankendorf · WankendorfFrist 30.11.2026
- Gewerbegebiet Wakendorf, Preetz, Ausschreibung Ingenieurleistungen L.ph. 4-9Stadt Preetz · PreetzFrist 20.11.2026
- Teilsanierung, Teilneubau Grundschule Bönebüttel, TragwerksplanungGemeinde Bönebüttel über Amt Bokhorst-Wankendorf · WankendorfFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 119 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wankendorf24601, Kreis Plön, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis/Stundensätze60 %
- Konzept zur Umsetzung der Maßnahme20 %
- Persönliche Referenzen20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Wankendorf beabsichtigt als ländlicher Zentralort für sich und für die umliegenden Nahbereiche die Daseinsvorsorgeinfrastruktur zu stärken, sicherzustellen und diese an die zukünftigen Bedürfnisse und Herausforderungen anzupassen. Hierzu wurde die Gemeinde in das Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden -überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke " (KSG) aufgenommen, welches zum 01.01.2020 in das neue Programm "Lebendige Zentren" (LZ) überführt wurde. Mit dieser Ausschreibung soll ein Sanierungsträger gefunden werden, der die Aufgaben übernimmt, die ihm von der Gemeinde zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme nach § 157 BauGB übertragen werden.
Beschreibung des Loses
Nach der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm wurde zunächst ein überörtliches Konzept zu den künftigen Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorgeinfrastruktur ("Zukunftskonzept Daseinsvorsorge für Wankendorf und Nahbereich") erarbeitet, das die Grundlage für die Entwicklung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme darstellt. Für den Erhalt der Fördermittel wurde zudem das Untersuchungsgebiet festgelegt, die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen sowie die Festlegung des Sanierungsgebietes vorgenommen und ein integriertes Entwicklungskonzept erarbeitet. Die Konzepte, Bewertungen, Maßnahmen und Ziele können der Endfassung des Berichts "Vorbereitende Untersuchungen (VU) & Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) GEMEINDE WANKENDORF" (Anlage 02) entnommen werden. Ziel der städtebauliche Gesamtmaßnahme ist die langfristige Sicherung und Anpassung der städtebaulichen Infrastruktur für die öffentliche Daseinsvorsorge sowie die überörtliche Zusammenarbeit. Weitere Informationen können der beigefügten Vergabeunterlage entnommen werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Preis/StundensätzePreis/Stundensätze Unterkriterien: a) Fachkraft mit besonderer Qualifikation Fachkräfte mit besonderer Qualifikation (Projektleiter, Abteilungsleiter, Geschäftsführer, Prokuristen und Juristen) b) Sonstige Fachkraft unmittelbar mit den Aufgaben befasste sonstige Fachkräfte, Bürokräfte und Assistenz (Projektassistenz) Nähere Angaben zu dem Zuschlagskriterium können der Ziffer 7 der Vergabeunterlage entnommen werden.
- Qualität
- Konzept zur Umsetzung der MaßnahmeKonzept zur Umsetzung der Maßnahme Nähere Angaben zu dem Zuschlagskriterium können der Ziffer 7 der Vergabeunterlage entnommen werden.
- Qualität
- Persönliche ReferenzenPersönliche Referenzen des Projektleiters Nähere Angaben zu dem Zuschlagskriterium können der Ziffer 7 der Vergabeunterlage entnommen werden.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 10 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag od … ganz lesenkürzer
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
a) Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV); b) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bieterge … ganz lesenkürzer
a) Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV); b) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist das Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage 05) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 06); - Erklärung zu § 4 VGSH (Anlage 07); - Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage 08). c) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe einzureichen. Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (bspw. Referenzen oder Umsätze) einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist für diesen Fall auch eine Erklärung des zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmens vorzulegen, ob Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB vorliegen (Anlage 06). Darüber hinaus hat das eignungsleihende Unternehmen folgende Erklärung ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Erklärung zu § 4 VGSH (Anlage 07); - Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage 08). d) Die zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen und Erklärungen können der Anlage 13 entnommen werden.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CMWBF# Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| BIG Städtebau, Kronshagen | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Wankendorf
- Anschrift
- Kampstraße 1, 24601 Wankendorf
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbHinfo@
wr-recht.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Smartlogy Sicherheitstechnik GmbH3 Zuschläge
- Drees & Sommer2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 17.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Treuhänder zur Entwicklung des WG RosenhofRheingau-Taunus-KreisFrist 02.12.2026
- Projektsteuerung für Neubau der HR-Academy der AOK Rheinland/Hamburg in GrevenbroichAOK Rheinland/Hamburg - Die GesundheitskasseFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 816fc8d2-3e11-40f2-9aab-0995a80408b3.