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Städtebauliche Maßnahmen in der Gemeinde Wankendorf_Sanierungsträger

Gemeinde Wankendorf · Wankendorf, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 26-01-Gemeinde Wankendorfveröffentlicht 25.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 262 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Plön.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 119 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis/Stundensätze60 %
  • Konzept zur Umsetzung der Maßnahme20 %
  • Persönliche Referenzen20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Wankendorf beabsichtigt als ländlicher Zentralort für sich und für die umliegenden Nahbereiche die Daseinsvorsorgeinfrastruktur zu stärken, sicherzustellen und diese an die zukünftigen Bedürfnisse und Herausforderungen anzupassen. Hierzu wurde die Gemeinde in das Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden -überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke " (KSG) aufgenommen, welches zum 01.01.2020 in das neue Programm "Lebendige Zentren" (LZ) überführt wurde. Mit dieser Ausschreibung soll ein Sanierungsträger gefunden werden, der die Aufgaben übernimmt, die ihm von der Gemeinde zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahme nach § 157 BauGB übertragen werden.

Beschreibung des Loses

Nach der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm wurde zunächst ein überörtliches Konzept zu den künftigen Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorgeinfrastruktur ("Zukunftskonzept Daseinsvorsorge für Wankendorf und Nahbereich") erarbeitet, das die Grundlage für die Entwicklung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme darstellt. Für den Erhalt der Fördermittel wurde zudem das Untersuchungsgebiet festgelegt, die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen sowie die Festlegung des Sanierungsgebietes vorgenommen und ein integriertes Entwicklungskonzept erarbeitet. Die Konzepte, Bewertungen, Maßnahmen und Ziele können der Endfassung des Berichts "Vorbereitende Untersuchungen (VU) & Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) GEMEINDE WANKENDORF" (Anlage 02) entnommen werden. Ziel der städtebauliche Gesamtmaßnahme ist die langfristige Sicherung und Anpassung der städtebaulichen Infrastruktur für die öffentliche Daseinsvorsorge sowie die überörtliche Zusammenarbeit. Weitere Informationen können der beigefügten Vergabeunterlage entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis/Stundensätze60 %
Konzept zur Umsetzung der Maßnahme20 %
Persönliche Referenzen20 %
Preis
Preis/StundensätzePreis/Stundensätze Unterkriterien: a) Fachkraft mit besonderer Qualifikation Fachkräfte mit besonderer Qualifikation (Projektleiter, Abteilungsleiter, Geschäftsführer, Prokuristen und Juristen) b) Sonstige Fachkraft unmittelbar mit den Aufgaben befasste sonstige Fachkräfte, Bürokräfte und Assistenz (Projektassistenz) Nähere Angaben zu dem Zuschlagskriterium können der Ziffer 7 der Vergabeunterlage entnommen werden.
Qualität
Konzept zur Umsetzung der MaßnahmeKonzept zur Umsetzung der Maßnahme Nähere Angaben zu dem Zuschlagskriterium können der Ziffer 7 der Vergabeunterlage entnommen werden.
Qualität
Persönliche ReferenzenPersönliche Referenzen des Projektleiters Nähere Angaben zu dem Zuschlagskriterium können der Ziffer 7 der Vergabeunterlage entnommen werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag od … ganz lesenEs sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
a) Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV); b) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bieterge … ganz lesena) Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV); b) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist das Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage 05) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 06); - Erklärung zu § 4 VGSH (Anlage 07); - Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage 08). c) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe einzureichen. Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (bspw. Referenzen oder Umsätze) einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist für diesen Fall auch eine Erklärung des zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmens vorzulegen, ob Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB vorliegen (Anlage 06). Darüber hinaus hat das eignungsleihende Unternehmen folgende Erklärung ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: - Erklärung zu § 4 VGSH (Anlage 07); - Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage 08). d) Die zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen und Erklärungen können der Anlage 13 entnommen werden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CMWBF# Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BIG Städtebau, Kronshagen2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Wankendorf
Anschrift
Kampstraße 1, 24601 Wankendorf
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbHinfo@wr-recht.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
830.431 €Zuschlagswert im Median
449.123 € – 1,02 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.02.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 816fc8d2-3e11-40f2-9aab-0995a80408b3.