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Frist abgelaufenEU-weitTiefbau und StraßenbauBau

Stadtwerke Waldkraiburg GmbH; Erschließung Fernwärme 2024 – Industriegebiet; Fernwärme, Wasserleitung, LWL, Datenleitung, Strom, Pflasterarbeiten;

Stadtwerke Waldkraiburg GmbH · Waldkraiburg

Aktenzeichen G 164 BA 1veröffentlicht 05.11.2023BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1067 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
6,22 Mio. €
Laufzeit
10 Monate25.02.2024 – 12.12.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Waldkraiburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    Vergabeplattform
    vor 35 Monaten
  4. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 34 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.12.2024
    vor 32 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Erschließung Industriegebiet 2024 mit Fernwärme, Wasserleitung, LWL, Datenleitung, Strom, Pflasterarbeiten

Beschreibung des Loses

Das Baufeld befindet sich im Industriegebiet von Waldkraiburg. Es sind folgende Straßen betroffen: Adlergebirgsstraße, Teplitzer Straße, Geretsrieder Straße und Daimler Straße. Nach Inbetriebnahme der Geothermiequelle ist es Ziel der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, die Stadt Waldkraiburg und das Industriegebiet durch die Installation eines umfassenden Fernwärmenetzes wärmetechnisch zu erschließen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Erschließungsgebiet 2024, das auf bereits bestehenden Netzabschnitten aufbaut. Die prognostizierte Fernwärme-Trassenlänge beträgt ca. 2.260 m einschließlich Hausanschlüsse. In verschiedenen Trassenabschnitten ist parallel zur Verlegung der Fernwärmeleitungen auch eine Verlegung von anderen Leistungsträgern (Strom, Wasser, LWL, Steuerkabel) vorgesehen. Die Verlegung erfolgt soweit möglich, gemeinsam mit der Fernwärmeleitung, ansonsten wird nach gemeinsamer Festlegung ein eigener Rohrgraben erstellt. Die vorgesehenen Leistungen sind ausgeschrieben in Fernwärme-Hauptleitung, Fernwärme- HA, WasserversorgungHauptleitung, LWL, Datenleitung und Strom sowie Pflasterarbeiten für die Stadt Waldkraiburg. Angebote sind für alle Gewerke abzugeben. Die hier beschriebenen Bauleistungen sind nur zusammen und aus einer Hand auszuführen. Unvollständige Angebote sind unzulässig und werden nicht gewertet. Für die vorgegebenen Gewerke sind jeweils separate Rechnungen (siehe Pkt. 13 Gliederung der Rechnungen) zu erstellen. Die Bereiche und der genaue Umfang der neu zu verlegenden Spartenleitungen werden von den jeweiligen Spartenträgern bezeichnet. Ebenfalls unterliegt die Bauaufsicht den jeweiligen Spartenträgern bzw. dem dafür beauftragten Ingenieurbüro. Bei der Wasserleitung werden nur die Knotenpunkte und Hydranten erneuert. Die Verlegung der Fernwärme- und Stromtrasse sowie die Erstellung der Baugruben der Wasserversorgung ist in 3. Bauabschnitte aufgeteilt. In der Geretsrieder Straße sollen auf der Westseite die defekten Granitleistensteine ausgebaut und erneuert werden. Gleichzeitig soll im Gehwegbereich der Asphalt ausgebaut und durch Betonpflastersteine ersetzt werden. Die Abrechnung des Rohrgrabens erfolgt für jedes Gewerk (FW, Strom, und Wasser) separat gem. Regelquerschnitt. Die Daten- und LWL-Leitungen werden im Fernwärmegraben mitverlegt. Die ausführende Firma, deren Nachunternehmer bzw. das auf der Baustelle eingesetzte Personal, haben die entsprechenden Zulassungen bzw. Zertifikate gem. DVWG (W 1 gem. Arbeitsblatt GW 301) und AGFW (FW 02 gem. Arbeitsblatt FW 601) mit der Angebotsabgabe vorzulegen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis-Gewichtung: 100%

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Baubeschreibung Pkt. 23
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.02.2024
Vertragsende
12.12.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
06.12.2023, 12:00 Uhr. Vergabeplattform. Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Sicherheiten
verlangt: Geforderte Kautionen oder Sicherheiten - Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme - Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Anforderungen Bieter, s. Baubeschreibung Pkt. 23
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Seit dem 18.10.2018 sind folgende Änderungen für EU-weite Vergaben gesetzlich wirksam: - elektronische Veröffentlichung der EU-weiten Vergaben - elektronische Kommunikation mit Bietern und Lieferanten - Annahme von Angeboten AUSSCHLIEßLICH auf ELEKTRONISCHEM Weg (Es werden Angebote nur gewertet, wenn diese elektronisch eingereicht wurden!) Wir bitten dies dringend zu beachten!

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c92e7f42-7145-4fad-bc36-086816e238b7.