Stadtverwaltung Weimar - Sicherheitsdienstleistungen
Stadtverwaltung Weimar · Weimar, Thüringen
Aktenzeichen 600.58-01/25veröffentlicht 08.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.
- Bewachungsdienstleistung Standort Halle der Deutsche Rentenversicherung MitteldeutschlandDeutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Zentrale Beschaffungsstelle · ErfurtFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Thüringen (1 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.07.2025 – 30.06.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 20 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2027
- Heute
Beschreibung
Empfangs- und Pfortendienst an den Informationsstellen und Bewachung von Verwaltungsgebäuden und Sporthallen der Stadtverwaltung Weimar
Gegenstand nach CPV
- 79710000Dienstleistungen von SicherheitsdienstenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachwei … ganz lesenkürzer
Nachweise gemäß § 45 VgV: - Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung mit dem Angebot, Nachweis auf Verlangen); - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/15309,48/124_ld_2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.- Kriterium
Nachweise gemäß § 44 VgV - Absatz 1: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizieru … ganz lesenkürzer
Nachweise gemäß § 44 VgV - Absatz 1: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben. Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf- Kriterium
Nachweise gemäß § 46 VgV - Absatz 3 Nr. 1: - Darstellung der Ausrüstung und Ausstattung, welche für die Dienstleistungserbringung verwendet werden, insbesondere bei der Bewachung / Objektbestreifung (z.B. Funkgeräte, Taschenlampen, Fahrzeuge); - Darstellung von mindestens 3 Referenzen über gleichart … ganz lesenkürzer
Nachweise gemäß § 46 VgV - Absatz 3 Nr. 1: - Darstellung der Ausrüstung und Ausstattung, welche für die Dienstleistungserbringung verwendet werden, insbesondere bei der Bewachung / Objektbestreifung (z.B. Funkgeräte, Taschenlampen, Fahrzeuge); - Darstellung von mindestens 3 Referenzen über gleichartige Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angaben von Referenzobjekt/en, Leistungsumfang, Ansprechpartner und Telefonnr. Gleichartige Leistungen in diesem Sinne sind Empfangs- und Pfortendienste, Bewachung/Objektbestreifungen und Schließdienst; - Darstellung von mindestens 3 Referenzen über gleichartige Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angaben von Referenzobjekt/en, Leistungsumfang, Ansprechpartner und Telefonnummer, davon mindestens eine Referenz über gleichartige Leistungen für Kultureinrichtungen der letzten drei Jahre Gleichartige Leistungen in diesem Sinne sind Kassen-, Aufsichts-, Pforten- und Informationsdienste; - Darstellung der Personalreserve mit Angabe der Anzahl an zusätzlichem Servicepersonal, dass 24 Stunden nach Abruf am Serviceplatz tätig sein kann; - Service- und Qualitätskonzept mit Angaben zum Qualitätsmanagementsystem, zu Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Teambildung / Identifikation mit dem Arbeitgeber, Kontaktmöglichkeiten der Arbeitnehmer zum Arbeitgeber, zur Personalführung und Personalauswahl, Dienstplanung und Berücksichtigung sozialer Belange (z. B. Vereinbarung von Familie und Beruf); - Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben. - Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.07.2025 und endet frühestens am 30.06.2027. Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 30.06.2028, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 31.12.2026 (Posteingang) gekündigt wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch nochmals bis zum 30.06 … ganz lesenkürzer
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.07.2025 und endet frühestens am 30.06.2027. Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 30.06.2028, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 31.12.2026 (Posteingang) gekündigt wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch nochmals bis zum 30.06.2029, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 31.12.2027 (Posteingang) gekündigt wurde. Eine weitere Verlängerung kommt nicht in Betracht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 25.02.2025, 23:59 Uhr. Ablauf der Bindefrist 14.04.2025
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Mit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausge … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. - Eigenerklärung "Informationen zum Bieter" Auf Verlangen vorzulegen: - Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu EU-Sanktionen gegen Russland
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schwanseestr. 17, 99423 Weimar
- Website
- weimar.de
- Kontakt
- ausschreibung@
stadtweimar.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Thüringen (1 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BRU Security GmbH3 Zuschläge
- ITT Industrie- und Transportschutz Thüringen Sicherheitsdienst GmbH2 Zuschläge
- Lendex Security and Consulting GmbH2 Zuschläge
- Sekuris Dienstleistungen GmbH & Co.KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b50f4871-e68f-4915-9be1-017af5c1b9a2.