Stadtverwaltung Pirna, Rahmenvertrag Straßenunterhaltung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Zeitraum 01.03.2024 bis 28.02.2026, 01796 Pirna
Stadtverwaltung Pirna · 01796 Pirna, Sachsen
veröffentlicht 08.01.2024Öffentliche Ausschreibung
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
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Auf einen Blick
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- Öffentliche Ausschreibungnational
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- Ort der Leistung
- 01796 PirnaSachsen
- Einreichung
- evergabe
.deArt der Einreichung nicht angegeben
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Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 33 Monatenüber evergabe.de
- Heute
Beschreibung
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Pirna; Bereich/Abteilung: Fachdienst Förderung & Vergabe; Straße, Hausnummer: Am Markt 1/2; Postleitzahl: 01796; Ort: Pirna; Land: DE; Telefon: +49 3501556343; Internet-Adresse: www.pirna.de; E-Mail: albrecht.godau@pirna.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Bauvertrag nach VOB/B e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet Große Kreisstadt Pirna; Postleitzahl: 01796; Ort: Pirna; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Straßen- und Tiefbauarbeiten in der Stadt Pirna 2024 - 2026
Leistungsbeschreibung
1. Geltungsbereich
Die Große Kreisstadt Pirna ist entsprechend den Festlegungen des Sächsischen Straßengesetzes Baulastträger für die öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet der Stadt Pirna. Die klassifizierten Straßen außerhalb der Ortsdurchfahrten und die Fahrbahn der B172 in der Ortsdurchfahrt befinden sich nicht in der städtischen Baulast.
2. Aufgaben Die im Rahmenvertrag gebundene Straßen- und Tiefbaufirma erledigt an allen Straßenbestandteilen die Unterhaltungs-, Erneuerungs- und Neubaumaßnahmen, die nicht an den städtischen Bauhof oder im Zuge von Einzelausschreibungen beauftragt werden. Ständig wiederkehrende Aufgaben sind durch spezielle Rahmenverträge abgedeckt (z.B. Reinigung der Straßenabläufe).
3. Allgemeine Angaben zur Ausführung
Enthält das Leistungsverzeichnis die Verpflichtung z.B. zum Ausbauen oder Ersetzen von Stoffen/Bauteilen, so gehören zur vertraglichen Leistung auch das Laden und der Transport dieser von der Ausbaustelle bis zu dem städtischen Lagerplatz auf der Dippoldiswalder Straße am Ortsausgang oder einem anderen geeigneten Platz im Stadtgebiet Pirna sowie das Abladen, Lagern und Sortieren nach Angabe des AG. Enthält das Leistungsverzeichnis die Verpflichtung z.B. nur Einbau oder nur Verlegung von Stoffen/Bauteilen, so gehören zur vertraglichen Leistung auch das Laden und der Transport dieser von dem vom AG benannten Lagerplatz zur Einbaustelle. Das Auspflastern oder anderweitige Schließen von Zwickeln bis 0,1m² wird nicht gesondert aufgemessen und vergütet. Zum Ausbau von Stoffen/Bauteilen erforderliche Trennschnitte sind, wenn nicht gesondert erwähnt, bereits Bestandteil der Position. Enthält das Leistungsverzeichnis keinen gesonderten Vermerk, so gehört die Lieferung der erforderlichen Stoffe und die Herstellung des Bauteiles zur Leistung. Werden Schichten ausgebaut, so gehört die Planierung und ggf. erforderliche Nachverdichtung des freigelegten Untergrundes gem. ZTV E-StB zur Leistung. Die Reinigung von Oberflächen vor oder nach beauftragten Arbeiten wird nicht gesondert vergütet. Das Aufsprühen von Haftkleber/Bitumenemulsion ist immer Bestandteil der Leistung Einbau von bituminösen Schichten. Der Transport von bituminösem Mischgut hat zur Erhaltung der Einbautemperatur in isolierten Behältern zu erfolgen. Leistungen zur Absperrung, Absicherung, Beschilderung und Beleuchtung der Baustellen werden nicht gesondert vergütet. Die erforderlichen Verkehrsrechtlichen Anordnungen werden kostenfrei ausgestellt. Die geforderte Aufstellung einer LSA wird gesondert vergütet. Kabellagepläne der Medienträger und sonstige Genehmigungen sind eigenverantwortlich einzuholen. Dies wird nicht gesondert vergütet. Durch den Auftrag oder die verkehrsrechtliche Anordnung festgelegte Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit wird mit einem Aufschlag von 25% auf die Nettoauftragssumme abgegolten.
Gemäß Sächsischen Vermessungsgesetz sind bestehende Festpunkte und Grenzmarken durch den AN nicht eigenmächtig zu entfernen oder zu verändern
Beim Aushub von Baugruben, Fundamenten und Gräben ist folgende Einteilung der Böden anzuwenden:
Homogenbereich 1, grobkörniger/gemischtkörniger/feinkörniger Boden DIN 18196, Masseanteil Steine bis 30% / Masseanteil Blöcke bis 20% / Masseanteil große Blöcke bis 10% DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz fest/halbfest/steif/weich DIN EN ISO 14688-1, Lagerungsdichte locker/mitteldicht/dicht DIN 18126, (vormals Bodenklasse 3 - 4)
Homogenbereich 2, ausgeprägt plastischer Schluff/Ton (UA/TA) DIN 18196, Konsistenz halbfest/steif/weich DIN EN ISO 14688-1, (vormals Bodenklasse 5)
Homogenbereich 3, gemischtkörniger/feinkörniger Boden DIN 18196, Masseanteil Steine über 30 bis 60% / Masseanteil Blöcke über 20 bis 40% / Masseanteil große Blöcke über 10 bis 30% DIN EN ISO 14688-1, Konsistenz fest DIN EN ISO 14688-1, (vormals Bodenklasse 6)
Enthält das Leistungsverzeichnis die Verpflichtung zur Entsorgung, so ist damit die Verwertung nach Wahl des AN oder die fachgerechte Entsorgung beauftragt.
Abfallerzeuger ist der Auftraggeber. Er delegiert die ordnungsgemäße Entsorgung an den Auftragnehmer. Werden keine Untersuchungsergebnisse zur Abfalldeklaration übergeben, unterstellt der AG, dass sämtliche Ausbaustoffe der Zuordnungsklasse Z 1.2 nach LAGA TR Boden (respektive W 1.2 nach SMUL-Erlass) bzw. Verwertungsklasse A nach RuVA-StB 01/05 genügen. Die Entsorgung sämtlicher Ausbaustoffe der Zuordnungsklasse bis Z 1.2 nach LAGA TR Boden, bis W 1.2 nach SMUL-Erlass bzw. Verwertungsklasse A nach RUVA-StB 01/05 ist in die entsprechenden Ausbau- bzw. Abbruchpositionen einzukalkulieren.
Der AN ist verpflichtet, den AG bei Verdacht von eventuellen Schadstoffbelastungen unverzüglich zu informieren. Die Entscheidung über die weitere Verfahrensweise obliegt dem AG.
In Havarie-Fällen muss durch den AN der Technik,-/ Fachkräfteeinsatz mit maximal einstündiger Reaktionszeit gewährleistet werden.
4. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Nachfolgende Zusätzliche Technische Vorschriften in der aktuellsten Fassung sind verbindlicher Vertragsbestandteil:
ZTV A-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ZTV Asphalt-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt Ausgabe 2007 ZTV BEA-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen ZTV BEB-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen ZTV Beton-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton ZTV E-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV Ew-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau ZTV Fug-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen ZTV La-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau ZTV LW Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau ländlicher Wege ZTV Pflaster StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen ZTV-SA Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen ZTV SoB-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau ZTV Verm-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau
Anzuwenden sind weiterhin sonstige technische Regelwerke und Vorschriften gemäß den Erlassen der Abteilung Verkehr des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Teil: Straßenbautechnik gemäß Verzeichnis der Erlasse, geführt von der LIST Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH, siehe dazu:
https://www.list.sachsen.de/publikationen-4047.html .
5. Auftragswerte Innerhalb des beauftragten Zeitraums gehen wir von einer voraussichtlichen Beauftragungssumme in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr aus. Aus unserer Erfahrung verteilt sich diese Summe wie folgt: ca. 40% der Aufträge mit einem Auftragswert bis 5.000 Euro, ca. 30% der Aufträge mit einem Auftragswert bis 15.000 Euro und ca. 30% der Aufträge mit einem Auftragswert über 15.000 Euro.
Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf diese Beauftragungen. g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 01.03.2024, Ende: 28.02.2026 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. siehe Formblatt 611, Pkt. 8 k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2874059/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 26.01.2024, 10:00 Uhr; Bindefrist: 16.02.2024 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 26.01.2024, 10:00 Uhr; Ort: Stadtverwaltung Pirna, Fachdienst Förderung und Vergabe; Personen, die anwesend sein dürfen: keine t) Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlung nach VOB/B und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Der Bieter hat eine Bescheinigung über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ einzureichen. Bescheinigungen anderer Präqualifizierungsstellen werden anerkannt, wenn hinterlegte Dokumente einsehbar sind und in der Bescheinigung angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente bei der Präqualifizierung geprüft wurden. Die Eigenerklärungen des Formblattes 124 müssen nachträglich mit entsprechenden Nachweisen untersetzt werden, sollte das Angebot in die engere Wahl kommen. x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - Vergabeprüfstelle; Straße, Hausnummer: Weißeritzstraße 7; Postleitzahl: 01744; Ort: Dippoldiswalde; Land: DE; E-Mail: vergabestelle@landratsamt-pirna.de
Straßenbau/ Tiefbau/ Erschließung (Komplettleistung),Straßenbau
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21398036.