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Stadtbusverkehr Wetzlar

Magistrat der Stadt Wetzlar · Wetzlar, Hessen

Aktenzeichen 89veröffentlicht 02.03.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Hessen (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.08.2027 – 31.07.2037
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Wetzlar35578, Lahn-Dill-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (52 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2037
    in 9 Monaten

Beschreibung

Die Stadt Wetzlar, Lokale Nahverkehrsorganisation, beabsichtigt als zuständige Behörde die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Stadtverkehr Wetzlar nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Die beabsichtigte Direktvergabe wird sämtliche Verkehrsleistungen des Stadtbusverkehrs Wetzlar einschließlich aller abgehenden Linienabschnitte umfassen. Der Stadtverkehr Wetzlar umfasst derzeit die Buslinien 5, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 und 18. Der Auftrag soll alle Linien als Gesamtnetz umfassen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen zu Anpassungen des Verkehrsangebotes (Änderung, Wegfall und Neuinbetriebnahme von Linien) enthalten, wenn diese durch sich ändernde Verkehrsbedürfnisse (z. B. im Rahmen der Schülerbeförderung) oder Vorgaben des Nahverkehrsplanes erforderlich werden. Die Stadt Wetzlar kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung (Vorinformation) zu stellen. Diese Frist beginnt mit der vorliegenden Vorinformation für den von der beabsichtigten Direktvergabe umfassten Stadtverkehr Wetzlar mit seinen Buslinien zu laufen. Der Nahverkehrsplan der Stadt Wetzlar ist auf der Homepage der Lokalen Nahverkehrsorganisation der Stadt Wetzlar (www.rmv.de/wetzlar) einsehbar. Die konkretisierende Leistungsbeschreibung der Anforderungen (Fahrplan, Beförderungsentgelt, Leistungsstandards), die von Seiten der Stadt Wetzlar an den Umfang und die Qualität der Nahverkehrsleistungen auf den Buslinien des Stadtbusverkehrs Wetzlar gestellt werden und die ein Verkehrsunternehmen, das von der Stadt Wetzlar mit der Durchführung des Stadtbusverkehrs beauftragt wird, erbringen muss („Leistungsbeschreibung zum Stadtbusverkehr Wetzlar“), kann von interessierten Bewerbern, die einen eigenwirtschaftlichen Antrag innerhalb der gegebenen Frist einreichen wollen, auf der Homepage der Lokalen Nahverkehrsorganisation der Stadt Wetzlar (www.rmv.de/wetzlar, Menü: „Mobilität vor Ort“,) eingesehen und heruntergeladen oder bei dem Magistrat der Stadt Wetzlar, Lokale Nahverkehrsorganisation, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar, Tel. +49 6441991058, EMail:nahverkehr@wetzlar.de, angefordert werden. Es wird auf die ergänzenden Informationen der Ziffer 3.1.5 dieser Vorinformation hingewiesen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2027
Vertragsende
31.07.2037
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup# A Hinweis für eigenwirtschaftliche Anträge Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:startup# A Hinweis für eigenwirtschaftliche Anträge Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Diese Frist beginnt mit der vorliegenden Vorinformation für den von der beabsichtigten Direktvergabe umfassten Stadtverkehr Wetzlar mit seinen Buslinien zu laufen. Die Vergabe des Stadtbusverkehres Wetzlar mit allen Linien ist als Gesamtauftrag vorgesehen. Eigenwirtschaftlichen Anträgen, die sich nur auf Teilleistungen des Gesamtnetzes beziehen, ist gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz die Genehmigung zu versagen. Für die Leistungserbringung ist die "Leistungsbeschreibung zum Stadtbusverkehr Wetzlar" maßgeblich. Verkehrsunternehmen, die den Auftrag zur Erbringung der Verkehrsleistungen erhalten, müssen die dort beschriebenen Anforderungen erfüllen. Eigenwirtschaftliche Anträgen, die von diesen Anforderungen abweichen, ist ebenfalls gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz die Genehmigung zu versagen. B Nichtanwendung des allgemeinen Vergaberechts. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtlinie 2014/24/EU sowie der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Verdingungsordnungen keine Anwendung finden. C Tarifgeltung. Für die Verkehre gelten die Tarifregelungen des Rhein Main Verkehrsverbundes (RMV). Verkehrsunternehmen, die den Auftrag zur Erbringung der Verkehrsleistungen erhalten, müssen sich der Anwendung der Tarifregelungen und der Einnahmeaufteilungsregularien im RMV unterwerfen. D Tariftreuepflicht. Für den vorgesehenen Auftrag gelten die Vorschriften des 3. Teils des Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetzes vom 12.07.2021 (§§ 811) zur Tariftreuepflicht bei der Vergabe von Verkehrsleistungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 600 (Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (135 Lose mit Angabe)
490.029 €Zuschlagswert im Median
344.701 € – 1,2 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1f9d317f-db3f-4645-b865-504e01fd840a.