Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen1 Berichtigung

Stadt Wuppertal - Vergabe der Durchführung der notärztlichen Versorgung

Stadt Wuppertal · Wuppertal, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 81110-26veröffentlicht 06.08.2026erstmals 13.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 51 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wuppertal.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.04.2027 – 31.03.2031, bis zu 1 Verlängerung
Lose
6Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wuppertal42275, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (115 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 3 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 52 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    126 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2031
    in 5 Monaten

Beschreibung

Die Stadt Wuppertal beabsichtigt, Dritte mit der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 9 Abs. 1 RettG NRW zu beauftragen. Beauftragt wird die notärztliche Besetzung der von der Trägerin vorgehaltenen Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und dem Intensivtransportwagen (ITW). Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung von fachlich und gesundheitlich geeignetem ärztlichem Personal für die Durchführung der Notfallrettung und der Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst / Sonderbedarf im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt. Der Auftrag wird in sechs Lose aufgeteilt. Es gibt 5 NEF-Lose und 1 ITW-Los. Es besteht eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung. Jeder Bieter kann max. auf drei NEF-Lose und das ITW-Los ein Angebot abgeben.

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Notarztbereich 1 Elberfeld 1

Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.

4 Jahre–
2
Los 2 Notarztbereich 1 Elberfeld 2

Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.

4 Jahre–
3
Los 3 Notarztbereich 2 Barmen

Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.

4 Jahre–
4
Los 4 Notarztbereich 2 Barmen

Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 5616 Stunden, sonntags bis donnerstags 12 Stunden von 8:00 bis 20:00 Uhr und freitags sowie samstags 24 Stunden von 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.

4 Jahre–
5
Los 5 Notarztbereich 5 Hahnerberg

Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.

4 Jahre–
6
Los 6 Ärztliche Besetzung Intensivverleger

Notärztliche Besetzung des ITWs mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Preis

Eignung9 von 9 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1) Unternehmensdarstellung: Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN A4 Seiten): • Inhaber, • Gesellschaftsform, • Hauptgeschäftsbereich, • Organisationsstruktur, • Betriebsstätten. Zudem … ganz lesen1) Unternehmensdarstellung: Darstellung des Unternehmens oder des Unternehmensteils, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, mit mindestens folgenden Angaben (maximal 2 DIN A4 Seiten): • Inhaber, • Gesellschaftsform, • Hauptgeschäftsbereich, • Organisationsstruktur, • Betriebsstätten. Zudem ist das Formblatt „Bieterdatenblatt“ (Anlage 5 AzA) vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. 2) Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 9 AzA)). Die Auftraggeberin wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Wettbewerbsregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt. 3) Auszug aus dem Bundeszentralregister: Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an die Feuerwehr Wuppertal, SB 304.13 Team Rettungsdienst, August-Bebel-Straße 55, 42109 Wuppertal, zu versenden ist. Hinweis: Die Beschreibung dieser Kriterien als "andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Eintragung in das Handelsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG), bzw. Approbationsurkunde vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Umsatznachweis: Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 6 AzA)).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.04.2027, inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.03.2032). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Auftraggeberin bei Schäden, für welche die Auftraggeberin im R … ganz lesenNachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.04.2027, inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.03.2032). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Auftraggeberin bei Schäden, für welche die Auftraggeberin im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden, entweder • durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder • durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum aufrechtzuerhalten.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber a … ganz lesenNachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzliste: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung: Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen, die mit der hier zu vergebenden Durchführung der notärztlichen Versorgung vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt d … ganz lesenReferenzliste: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung: Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen, die mit der hier zu vergebenden Durchführung der notärztlichen Versorgung vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung“ (Anlage 7 AzA) auszufüllen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte die Anforderungen gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen. Hierzu hat er das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ (Anlage 8 AzA) auszufüllen. Verfügt der Bie … ganz lesenVerfügbarkeitsnachweis Notärzte: Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte die Anforderungen gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen. Hierzu hat er das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ (Anlage 8 AzA) auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten verfügen wird. HINWEIS: MINDESTANFORDERUNG Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht der Auftraggeberin - in den Losen 1, 2, 3, 5 und 6 mindestens acht (8) Personen - und in dem Los 4 mindestens vier (4) Personen erforderlich. Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese acht (8) bzw. vier (4) Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2027
Vertragsende
31.03.2031
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.04.2027 bis 31.03.2031 (4 Jahre), mit der einmaligen Option zur einseitigen Verlängerung durch die Aufraggeberin um ein weiteres Jahr und damit bis längstens 31.03.2032. Dieses Optionsrecht ist von der Auftraggeberin schriftlich mit einer Frist von mindestens sechs (6) Monaten zum Vertragsende nach Absatz 1 auszuüben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
126 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Genehmigung nach dem AÜG spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung gem. Ziff. 14.1 AzA. 2) Einsatzhäufigkeit: Die vom Bieter eingesetzten NA müssen mindestens 2 12-Stunden-Schichten pro Monat im Rettungsdienstbereich der Stadt Wuppertal zum Einsatz kommen. 3) Selbstschuldnerische … ganz lesenLeistung: 1) Genehmigung nach dem AÜG spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung gem. Ziff. 14.1 AzA. 2) Einsatzhäufigkeit: Die vom Bieter eingesetzten NA müssen mindestens 2 12-Stunden-Schichten pro Monat im Rettungsdienstbereich der Stadt Wuppertal zum Einsatz kommen. 3) Selbstschuldnerische Bankbürgschaft gem. Ziff. 14.3 AzA mit einem Höchstbetrag für die Lose 1, 2, 3, 5 und 6 von je 175.000 EUR und für das Los 4 von 88.000 EUR. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung eines Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen. 4) Erklärung zu Russlandsanktionen gem. Ziff. 14.4 AzA.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahre … ganz lesen1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind. Eine digitale Signatur ist für die Abgabe des Angebotes nicht erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Abgabe des Angebotes die Anweisungen und Hinweise im Angebotsassistenten. Anlagen zum Angebot (z. B. die geforderten Nachweise und Erklärungen) können als „Eigene Anlage“ zum elektronischen Angebot im Angebotsassistenten hochgeladen werden. Angebote in Papierform, per Fax oder per E-Mail sind nicht zugelassen. 2) Aufklärungs- und Auskunftsverlangen: Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese der Auftraggeberin unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Bieterkommunikation auf der genutzten eVergabeplattform einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ (Bieterkommunikation) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 20.08.2026, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. 3) Bieter-/Arbeitsgemeinschaften: Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, • dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird; • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist; • dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; • dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften; • in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile / Leistungselemente ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3 AzA) zu verwenden. Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – im gleichen Los können zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote führen. 4) Nachunternehmer: Der Einsatz von Nachunternehmern (z. B. sog. Honorarnotärzte) ist nicht zulässig. Nach Ansicht der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen. 5) Eignungsleihe: Aufgrund des gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG i. V. m. § 47 Abs. 5 VgV bestehenden Selbstausführungsgebots scheidet eine Eignungsleihe in Bezug auf die einschlägige technische und berufliche Erfahrung gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV aus. Die Eignu …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Wuppertal

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

66vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 27.08.2026 auf 17.09.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 27.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39893304-cdfc-45ce-a2b2-4086d6117575.