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Frist abgelaufenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungen

Stadt Wilthen, Gebäudereinigungsleistungen

Stadt Wilthen · Wilthen, Sachsen

Aktenzeichen W-R-28veröffentlicht 30.08.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 39 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,08 Mio. €
Laufzeit
6 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wilthen02681, Landkreis Bautzen, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.

  • 1 Angebotsgesamtpreis55 %
  • 2 Objektbezogenes Reinigungskonzept20 %
  • 3 Personal- und Einsatzkonzept10 %
  • 4 Qualitätssicherung und Kontrolle5 %
  • 5 Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept5 %
  • 6 Verfügbarkeit, Präsenz5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5 Punkte
25 % teurer−11 Punkte
50 % teurer−18,3 Punkte
100 % teurer−27,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 40 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Stadt Wilthen - Grund-, Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen, Schmutzfangmattenservice

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis
1 AngebotsgesamtpreisGewichtung (dezimal, genau) 0,55Siehe Auftragsunterlagen "03_3_Kriterienmatrizen".
Qualität
2 Objektbezogenes ReinigungskonzeptGewichtung (dezimal, genau) 0,2Siehe Auftragsunterlagen "03_3_Kriterienmatrizen".
Qualität
3 Personal- und EinsatzkonzeptGewichtung (dezimal, genau) 0,1Siehe Auftragsunterlagen "03_3_Kriterienmatrizen".
Qualität
4 Qualitätssicherung und KontrolleGewichtung (dezimal, genau) 0,05Siehe Auftragsunterlagen "03_3_Kriterienmatrizen".
Qualität
5 Umwelt- und NachhaltigkeitskonzeptGewichtung (dezimal, genau) 0,05Siehe Auftragsunterlagen "03_3_Kriterienmatrizen".
Qualität
6 Verfügbarkeit, PräsenzGewichtung (dezimal, genau) 0,05Siehe Auftragsunterlagen "03_3_Kriterienmatrizen".

Eignung7 von 7 angegeben

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
400000 EUR brutto
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall aufweisen: 
Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht): ≥ 3.000.000 EUR, 
Obhuts- und Bearbeitungsschäden: ≥ 500.000 EUR,
 Umweltschäden (Umwelt-Haftpflicht, z.B. Verschmutzung, Ablagerungen): ≥ 500.000 EUR,
S … ganz lesenDie Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall aufweisen: 
Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht): ≥ 3.000.000 EUR, 
Obhuts- und Bearbeitungsschäden: ≥ 500.000 EUR,
 Umweltschäden (Umwelt-Haftpflicht, z.B. Verschmutzung, Ablagerungen): ≥ 500.000 EUR,
Schlüsselverlustschäden (Verlust oder Beschädigung von Schlüssel/Schließanlagen): ≥ 125.000 EUR. Die Deckungssummen müssen mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Es ist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu führen - Mindestforderung für den Zugang zum Verfahren - Nachzuweisen ist:
 1. Eintragung in ein Handelsregister falls, eine Eintragungspflicht besteht, oder Eintragung in die Handwerksrolle bzw. das Verzeichnis der zulassungsfr … ganz lesenEs ist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu führen - Mindestforderung für den Zugang zum Verfahren - Nachzuweisen ist:
 1. Eintragung in ein Handelsregister falls, eine Eintragungspflicht besteht, oder Eintragung in die Handwerksrolle bzw. das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, oder Eintragung in ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes (bei ausländischen Bietern).
 2. Gewerbeanmeldung für Gebäudereinigung bzw. Reinigungsdienstleistungen.
 3. Erklärung zur ordnungsgemäßen Berufsausübung, dass der Bieter zur Ausführung von Reinigungsleistungen berechtigt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes erfüllt. Die Eigenerklärung erfolgt mit der Unterschrift auf dem Antragsbogen.
 4. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 
5. Bei Einsatz von Nachunternehmern (sofern bereits benannt) sind entsprechende Nachweise auch für Nachunternehmer vorzulegen, soweit diese Leistungen erbringen, für die eine entsprechende berufliche Befähigung erforderlich ist.
 6. Registerauszüge dürfen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird. Neben Einzelunternehmen sind Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (GWB §1) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Antragsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zu führende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. GWB §§ 123, 124, der Nachweis zu Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen vorzulegen: 1. Mindestens eine Referenz (1) über die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen in Gebäuden mit den Anforderungen: 
Betreuung mehrerer Gebäude bzw. Liegenschaften innerhalb eines Auftrags, 
Laufzeit … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen vorzulegen: 1. Mindestens eine Referenz (1) über die Durchführung von Unterhaltsreinigungsleistungen in Gebäuden mit den Anforderungen: 
Betreuung mehrerer Gebäude bzw. Liegenschaften innerhalb eines Auftrags, 
Laufzeit ≥ 2 Jahre, Reinigung von Schulen, Sportstätten oder vergleichbaren Einrichtungen mit hoher Nutzerfrequenz und erhöhten Anforderungen an Hygiene und Organisation, 
Reinigungsfläche Summe aller Objekte von ≥ 8.000 m², 
Auftragsvolumen ≥ 200.000 € p.a. 2. Mindestenz eine Referenz (2) Glasreinigungsleistungen in Gebäuden mit den Anforderungen: 
Leistungserbringung für mehrere Gebäude bzw. Liegenschaften innerhalb eines Auftrags, 
Laufzeit ≥ 2 Jahre, Reinigung in größeren Gebäuden bzw. Gebäudekomplexen mit vergleichbaren Glasflächen, Fassadenstrukturen oder organisatorischen Anforderungen, 
Reinigungsfläche Summe aller Objekte von ≥ 1.500 m² (Glasfläche einseitig). Die Anforderungen sind kumulativ zu erfüllen und müssen durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Eine Zusammenrechnung oder Kombination einzelner Anforderungen aus mehreren Referenzen ist nicht zulässig.
Eine Referenz wird nur dann als geeigneter Referenznachweis anerkannt, wenn alle genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllt sind.
Nur Bewerber, die diese Referenzanforderung sowie sämtliche weiteren in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungsanforderungen erfüllen, werden als geeignet für die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren berücksichtigt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag wird zunächst für eine feste Laufzeit von vier Jahren geschlossen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption ist jeweils spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich auszuü … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag wird zunächst für eine feste Laufzeit von vier Jahren geschlossen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption ist jeweils spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich auszuüben. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre und endet spätestens am 31.12.2032.
Die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb der vertraglich festgelegten Frist.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen V … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Vergabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe (https://www.evergabe.de/). In Papierform oder nicht über die o.g. Vergabeplattform eingereichte Angebote sind nicht formgerecht und werden ausgeschlossen. Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenf … ganz lesenDie Vergabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe (https://www.evergabe.de/). In Papierform oder nicht über die o.g. Vergabeplattform eingereichte Angebote sind nicht formgerecht und werden ausgeschlossen. Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum Download bereitgestellt. Es sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. Sollte es nach Zuschlagserteilung rechtlich begründet nicht möglich sein, den Vertrag mit dem bestplatzierten Bieter zu schließen, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistung unter Einhaltung der angebotenen Preise an den im Vergabeverfahren nächstplatzierten Bieter zu vergeben. Festlegung der Selbstausführung gemäß VgV § 47 Abs. 5 für die Unterhaltsreinigungen von Schulen und Sportstätten: Der Auftraggeber macht von seinem Recht gemäß VgV § 47 Abs. 5 Gebrauch und schreibt die Selbstausführung der kritischen Aufgaben vor. Als kritische Aufgaben werden die operativen Kernleistungen der Unterhaltsreinigung in den sensiblen Bereichen, insbesondere Klassen- und Fachräume in Schulen sowie Bürobereiche der Verwaltung mit Zugriff auf Sozial- und Personaldaten definiert. 
Diese Leistungen sind zwingend durch den Bieter selbst oder – im Falle einer Bietergemeinschaft – durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Unterauftragsvergabe ist für diese Kernleistungen ausgeschlossen.
Eine Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß VgV § 47 Abs. 1 nur zulässig, sofern der Drittunternehmer die Leistungen, für die seine Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich selbst als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen der Selbstausführung (s.o.) erbringt. 
Soweit ein Bieter zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 VgV die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, gelten die Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 VgV. Soweit sich die Eignungsleihe auf Nachweise der beruflichen Leistungsfähigkeit, insbesondere einschlägige berufliche Erfahrung, bezieht, muss das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden, die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Unabhängig hiervon sind die gemäß § 47 Abs. 5 VgV als kritisch bestimmten Aufgaben unmittelbar durch den Bieter selbst bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft auszuführen.“

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Wilthen
Anschrift
Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen
Website
wilthen.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

10Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
10Angebote je Los im Median (440 Lose mit Angabe)
491.423 €Zuschlagswert im Median
253.055 € – 998.751 €mittlere Hälfte, 86 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen (22 offen)

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a04810-b30b-40dd-ab21-ca6954eff9fa.