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Stadt Schleswig, Ausbau Flensburger Straße - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagenplanung

Stadt Schleswig · Schleswig, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 26 024veröffentlicht 04.11.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
19 Monate01.06.2026 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Preis35 %
  • Qualität30 %
  • Qualität20 %
  • Qualität15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 5 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 3 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

VgV-Verfahren, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagenplanung gem. §§ 43, 47 HOAI, LPH 6-9, Besondere Leistungen, bauabschnittsweise Vergabe

Beschreibung des Loses

Das Bauvorhaben „Ausbau der Flensburger Straße“ umfasst den Neubau der Flensburger Straße in der Stadt Schleswig. Der gesamte Ausbaubereich hat eine Ausbaulänge von ca. 2,70 km und wird in mehreren Bauabschnitten gebaut (geplant BA 1-4, s. Anlagen-Ordner 00). Die weitere Planung der Bauabschnitte mit den vorgesehenen Ausbaubereichen erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Stadt Schleswig, der Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung und der Schleswiger Stadtwerke GmbH. Im Zuge des Ausbaus der Flensburger Straße (Lagepläne Straßenbau s. Ordner 01) werden der städtische Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung und die Schleswiger Stadtwerke GmbH und ihre Ver- und Entsorgungsleitungen in der Flensburger Straße umfassend sanieren. Aktuell stellt eine Vielzahl von Bestandsleitungen die Ver- und Entsorgung der Flensburger Straße sicher. Die Umsetzung der Ausbaumaßnahme wird u.a. dazu genutzt, die Ver- und Entsorgung neu zu ordnen und die überwiegende Anzahl der Leitungen zu erneuern. Die Kanäle der Abwasserentsorgung werden in Teilbereichen auch gelinert. Der vorhandene Bestand der verlegten Leitungen und Kanäle ist den beigefügten Unterlagen (s. Anlagen-Ordner 02 bis 09) zu entnehmen. Darüber hinaus werden in einigen Abschnitten noch Teilbereiche in angrenzenden Straßen ausgebaut und Netzanbindungen (z.B. an naheliegende Trafostationen) geplant. Neben dem Ausbau der Straße ist auch der Neubau einer Stützwand von km 0+265 bis 0+475 geplant. Die Planungsleistungen für die Stützwand (Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung) wurden separat ausgeschrieben und vergeben und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. _________________________________________________________________________________________________ Die Planung (LP 1-5) für die Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Kanalbau) ist durch ein externes Ingenieurbüro erbracht worden, diese Planungsleistungen stehen kurz vor dem Abschluss. Die Planung (LP 1-5) für die Versorgung wurde durch die Schleswiger Stadtwerke GmbH erbracht. Für weiter gehende Informationen verweisen wir auf die beigefügten Informationsunterlagen. _________________________________________________________________________________________________ Der Umfang der Planungsleistungen für die Maßnahme „Ausbau der Flensburger Straße“ für den mit dieser Ausschreibung gesuchten Auftragnehmer beinhaltet die Objektplanungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagenplanung von vollständig funktions- und genehmigungsfähigen Bauwerken / Anlagen. Es ist eine bauabschnittsweise Beauftragung der LPH 6-9 gem. §§ 43, 47 HOAI vorgesehen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Die vorläufigen Kostenschätzungen belaufen sich auf insgesamt 11.560.000,00 € netto für die Ingenieurbauwerke und 10.440.881,25 € netto für die Verkehrsanlagen. (Stand: 01/2026). Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7 /tenderId/121014750 eingestellt.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis35 %
Qualität30 %
Qualität20 %
Qualität15 %
Preis
Gesamthonorar (Formblatt II-7-1)
Qualität
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
Qualität
Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung
Qualität
Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfu … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH, Oststeinbek–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

367vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.053 €Zuschlagswert im Median
88.962 € – 424.135 €mittlere Hälfte, 294 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 05.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 31ae526c-048e-4f87-8041-ab534cfddd21.