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Stadt Neustadt-Glewe - Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) in 2 Losen

Stadt Neustadt-Glewe - Der Bürgermeister · Neustadt-Glewe, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2023030031veröffentlicht 16.02.2024Lieferleistungen

Frist im Verfahrenseit 1054 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Mecklenburg-Vorpommern (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.

  • Bruttoendpreis in EUR65 %
  • Lieferzeit15 %
  • Technische Ausführung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,9 Punkte
25 % teurer−13 Punkte
50 % teurer−21,7 Punkte
100 % teurer−32,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) in 2 Losen

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau HLF 20

Die Stadt Neustadt-Glewe beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF20) in Anlehnung an die DIN 14530-27 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit DIN 14530-27:2019-11) zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeug angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), und gegenüber einem LF20 eine erweiterte Mindestbeladung zur Technischen Hilfeleistung hat. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Abweichungen zur vorgenannten Norm sind in der Leistungsbeschreibung mit "abweichend zur Norm" gekennzeichnet, andernfalls gelten vorrangig die Normvorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Beschaffung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges setzt sich insgesamt aus 2 Losen zusammen: Los 1: Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau Los 2: Feuerwehrtechnische (Teil-) Beladung HLF20 (gilt auch als verbindliche Anlage 1 "Beladeliste" im Los 1)

––
3
Feuerwehrtechnische (Teil-) Beladung HLF 20

Die Stadt Neustadt-Glewe beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF20) in Anlehnung an die DIN 14530-27 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit DIN 14530-27:2019-11) zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeug angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), und gegenüber einem LF20 eine erweiterte Mindestbeladung zur Technischen Hilfeleistung hat. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Abweichungen zur vorgenannten Norm sind in der Leistungsbeschreibung mit "abweichend zur Norm" gekennzeichnet, andernfalls gelten vorrangig die Normvorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Beschaffung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges setzt sich insgesamt aus 2 Losen zusammen: Los 1: Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau Los 2: Feuerwehrtechnische (Teil-) Beladung HLF20 (gilt auch als verbindliche Anlage 1 "Beladeliste" im Los 1)

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Bruttoendpreis in EURGewichtung (Punkte, genau) 65
Qualität
LieferzeitGewichtung (Punkte, genau) 15Lieferzeit in Wochen nach Auftragsvergabe
Qualität
Technische AusführungGewichtung (Punkte, genau) 20

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1KZVCG6J -

Los 3

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Lieferung muss innerhalb von 18 Monaten nach Auftragsvergabe in maximal 2 Teillieferungen an den Standort der Feuerwehr erfolgen. Die Lieferung muss so erfolgen, dass der Auftragnehmer/Auftragnehmerin des Los 1 seine angegebene Endabnahme termingerecht garantieren kann. Die Terminschiene kann na … ganz lesenDie Lieferung muss innerhalb von 18 Monaten nach Auftragsvergabe in maximal 2 Teillieferungen an den Standort der Feuerwehr erfolgen. Die Lieferung muss so erfolgen, dass der Auftragnehmer/Auftragnehmerin des Los 1 seine angegebene Endabnahme termingerecht garantieren kann. Die Terminschiene kann nach dem Auftragsklärungsgespräch im Los 1 benannt werden. Entstehende Kosten durch den Lieferverzug müssen vom Auftragnehmer/der Auftragnehmerin Los 2 getragen werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1KZVCG6J -

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Schmitz Feuerwehrtechnik, Farnstädt2
3Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

159vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (141 Lose mit Angabe)
436.372 €Zuschlagswert im Median
328.389 € – 743.304 €mittlere Hälfte, 55 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Mecklenburg-Vorpommern (3 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 205a5691-3b0d-4fd1-a020-d9d32c5cd273.