Stadt Neustadt-Glewe - Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) in 2 Losen
Stadt Neustadt-Glewe - Der Bürgermeister · Neustadt-Glewe, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 2023030031veröffentlicht 16.02.2024Lieferleistungen
- Lose
- 2
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- Leistungen der Digitalen Alarmierung im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische SeenplatteLandkreis Mecklenburgische Seenplatte · NeubrandenburgFrist 27.11.2026
- Beschaffung von zwei Löschboxen mit TransportanhängernLandesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern · MalchinFrist 11.11.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Mecklenburg-Vorpommern (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neustadt-Glewe19306, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.
- Bruttoendpreis in EUR65 %
- Lieferzeit15 %
- Technische Ausführung20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,9 Punkte |
| 25 % teurer | −13 Punkte |
| 50 % teurer | −21,7 Punkte |
| 100 % teurer | −32,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) in 2 Losen
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau HLF 20 Die Stadt Neustadt-Glewe beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF20) in Anlehnung an die DIN 14530-27 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit DIN 14530-27:2019-11) zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeug angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), und gegenüber einem LF20 eine erweiterte Mindestbeladung zur Technischen Hilfeleistung hat. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Abweichungen zur vorgenannten Norm sind in der Leistungsbeschreibung mit "abweichend zur Norm" gekennzeichnet, andernfalls gelten vorrangig die Normvorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Beschaffung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges setzt sich insgesamt aus 2 Losen zusammen: Los 1: Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau Los 2: Feuerwehrtechnische (Teil-) Beladung HLF20 (gilt auch als verbindliche Anlage 1 "Beladeliste" im Los 1) | – | – |
| 3 | Feuerwehrtechnische (Teil-) Beladung HLF 20 Die Stadt Neustadt-Glewe beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF20) in Anlehnung an die DIN 14530-27 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit DIN 14530-27:2019-11) zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeug angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), und gegenüber einem LF20 eine erweiterte Mindestbeladung zur Technischen Hilfeleistung hat. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Abweichungen zur vorgenannten Norm sind in der Leistungsbeschreibung mit "abweichend zur Norm" gekennzeichnet, andernfalls gelten vorrangig die Normvorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Beschaffung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges setzt sich insgesamt aus 2 Losen zusammen: Los 1: Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau Los 2: Feuerwehrtechnische (Teil-) Beladung HLF20 (gilt auch als verbindliche Anlage 1 "Beladeliste" im Los 1) | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Bruttoendpreis in EURGewichtung (Punkte, genau) 65
- Qualität
- LieferzeitGewichtung (Punkte, genau) 15Lieferzeit in Wochen nach Auftragsvergabe
- Qualität
- Technische AusführungGewichtung (Punkte, genau) 20
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1KZVCG6J -
Los 3
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Lieferung muss innerhalb von 18 Monaten nach Auftragsvergabe in maximal 2 Teillieferungen an den Standort der Feuerwehr erfolgen. Die Lieferung muss so erfolgen, dass der Auftragnehmer/Auftragnehmerin des Los 1 seine angegebene Endabnahme termingerecht garantieren kann. Die Terminschiene kann na … ganz lesenkürzer
Die Lieferung muss innerhalb von 18 Monaten nach Auftragsvergabe in maximal 2 Teillieferungen an den Standort der Feuerwehr erfolgen. Die Lieferung muss so erfolgen, dass der Auftragnehmer/Auftragnehmerin des Los 1 seine angegebene Endabnahme termingerecht garantieren kann. Die Terminschiene kann nach dem Auftragsklärungsgespräch im Los 1 benannt werden. Entstehende Kosten durch den Lieferverzug müssen vom Auftragnehmer/der Auftragnehmerin Los 2 getragen werden.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6Y1KZVCG6J -
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Schmitz Feuerwehrtechnik, Farnstädt | 2 |
| 3 | Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Markt 01, 19306 Neustadt-Glewe
- Kontakt
- vergabestelle@
ks-mecklenburg.de - Auskünfte
- Stadt Neustadt-Glewe - Der Bürgermeister - c/o KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Zentrale Vergabestellevergabestelle@
ks-mecklenburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Mecklenburg-Vorpommern (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Harald Bruhns GmbH9 Zuschläge
- Gebr. Ahnefeld GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH6 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH6 Zuschläge
- SIETRAC GmbH6 Zuschläge
- Ambulanz Mobile GmbH & Co. KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.12.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Mehrzweckgeräteträger Leasing - Lieferung mit AnbauteilenAmt Stargarder LandFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 205a5691-3b0d-4fd1-a020-d9d32c5cd273.