Stadt Mindelheim - Baugebiet Nordost; Objektplanung der Verkehrsanlagen, LPH 1-9, gem. § 45 ff. HOAI 2021 in zwei Bauabschnitten (BA 1 + BA 2) im nördlichen und südlichen Teil des Baugebietes.
Stadt Mindelheim · Mindelheim, Bayern
Aktenzeichen 297074veröffentlicht 06.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 55 Monate
- 01.12.2024 – 01.07.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Unterallgäu.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 55 Monate01.12.2024 – 01.07.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mindelheim87719, Landkreis Unterallgäu, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- A) Darlegung des für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)34 %
- B) Darlegung der Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)36 %
- C) Honorar: Honorarermittlung im Rahmen der HOAI30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 01.07.2029
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI 2021, in zwei Bauabschnitten (BA 1 + BA 2) im nördlichen und südlichen Teil des Baugebietes, bei stufenweiser Beauftragung.Die Verkehrsanlagen umfassen ca. 15.500m² im BA 1 und ca. 5.500m² im BA 2 und dienen als Erschließungsstraße für das Neubaugebiet, in dem neben Wohnen auch Gewerbe, eine Schule, eine Kita und ein Verbrauchermarkt vorgesehen sind.Die Ausführung der Deckschicht und Bordsteine erfolgt auftraggeberseitig inhouse.Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone II zu.Die Ausschreibung des BA 1 + BA 2 erfolgt für die LPH 1-5 als ein Objekt und für die LPH 6-9 als zwei getrennte Objekte, da die Ausführung zeitlich versetzt erfolgen soll. Zeitlicher Ablauf:Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich ca. Ende Oktober 2024 statt. Die Auftragsvergabe erfolgt danach ca. im November. Der Planungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung, ca. Anfang Dezember 2024, vorgesehen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2029 erfolgen können.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- A) Darlegung des für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien"
- Qualität
- B) Darlegung der Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien"
- Preis
- C) Honorar: Honorarermittlung im Rahmen der HOAIDie Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungskriterien dargestellten Bewertungsmatrix "Zuschlagskriterien"
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 140.000 EUR brutto im Leistungsbild Objek … ganz lesenkürzer
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 140.000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen; b) Erklärung des Bewerbers zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im Teilnahmeantrag über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000 EUR für Personenschäden und über 2.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.- Kriterium
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2021, 2022, 2023) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jähr … ganz lesenkürzer
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) (VZ-MA) und der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2021, 2022, 2023) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangest. VZ-MA im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen inkl. Geschäftsführung (GF). Freie MA sind wie Unterauftragnehmer (UA) im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen. b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation eines GF oder einer FK gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Verkehrsanlagenplaner“ bzw. „Bauingenieur im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen" o. vgl. gem. § 75 VgV im jew. Herkunftsstaat d. Bew. (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Ingenieurkammer und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung und des Abschlussdatums. Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Verkehrsanlagenplaner" od. „Bauingenieur im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen" nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifik. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. c) Die Berufserfahrung des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b) Berufsqualifikation] im Leistungsbild Verkehrsanlagen ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Verkehrsanlagen.- Kriterium
Angabe von 2 Referenzen (Ref 1 + Ref 2: LPH 2-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Folgende Wertungskriterien gelten bei den Ref. projekten: Ref 1+2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.07.2014-30.06.2024 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlosse … ganz lesenkürzer
Angabe von 2 Referenzen (Ref 1 + Ref 2: LPH 2-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Folgende Wertungskriterien gelten bei den Ref. projekten: Ref 1+2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.07.2014-30.06.2024 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 1:- Bauvolumen brutto (anrechenbare Kosten Verkehrsanlage) (max. Punktzahl bei mind. 2,4 Mio €),- dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-8),- Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung: Gegenstand d. Ref.proj. ist eine Verkehrsanlage d. Straßenverkehrs (max. Punktzahl bei Verkehrsanl. gem. Objektliste Anl. 13 HOAI: innerörtl. Straßen u. Plätze; weniger Punkte f. sonstige Verkehrsanl. d. Straßenverkehrs, außer innerörlt. Straßen und Plätze; keine Punkte f. Verkehrsanlage d. Schienenverkehrs bzw. keine Verkehrsanlage)- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Ref.projektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl).Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 2:- Bauvolumen brutto (anrechenbare Kosten Verkehrsanlage) (max. Punktzahl bei mind. 1,5 Mio €),- dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-8),- Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung: Gegenstand d. Ref.proj. ist eine Verkehrsanlage d. Straßenverkehrs (max. Punktzahl bei Verkehrsanl. gem. Objektliste Anl. 13 HOAI: innerörtl. Straßen u. Plätze; weniger Punkte f. sonstige Verkehrsanl. d. Straßenverkehrs, außer innerörlt. Straßen und Plätze; keine Punkte f. Verkehrsanlage d. Schienenverkehrs bzw. keine Verkehrsanlage)- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Ref.projektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl).Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jew. bei einer wertbaren Ref. erfüllt ist) für:- Beim Ref.Proj. handelt es sich um eine Maßnahme zur Erschließung eines neuen Baugebietes (falls ja: volle Punktzahl)- Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien (falls ja: volle Punktzahl)- Beim Ref.Proj. war die besondere Leistung „örtl. Bauüberwachung“ gem. HOAI Anl. 13 Gegenstand d. Beauftragung (falls ja: volle Punktzahl)- Beim Ref.Proj. war die besondere Leistung „Koordination des Gesamtprojekts“ gem. HOAI Anl. 13 Gegenstand d. Beauftragung (falls ja: volle Punktzahl)Der AG behält sich vor, Bescheinigungen v. öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.proj. anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.- Kriterium
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.- siehe oben unter "Sonstiges": Auflistung und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien (Referenzbewertung)-------Die Wertung erfol … ganz lesenkürzer
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.- siehe oben unter "Sonstiges": Auflistung und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien (Referenzbewertung)-------Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Eigungskriterien" und "Auswahlkriterien".-------Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV:Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.-------Hinweis Nachnominierung:Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2024
- Vertragsende
- 01.07.2029
- Verlängerung
- Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 47 HOAI 2021;Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 47 HOAI 2021;Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 47 HOAI 2021;Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 47 HOAI 2021;Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
- Optionen
- Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- staatsanzeiger-eservices.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt … ganz lesenkürzer
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
- Hinweis
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind … ganz lesenkürzer
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich. a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form-oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, — der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, — der alte Teilnahmeantrag unverän …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Mindelheim
- Anschrift
- Maximilianstraße 26, 87719 Mindelheim
- Website
- mindelheim.de
- Kontakt
- vgv@
meixner-partner.de
Bei uns erfasst
- Asphaltierungsarbeiten im Stadtgebiet08.10.2026
- Kanal-TV-Untersuchung Stadtteil Nord Mindelheim22.09.2026
- Estricharbeiten26.08.2026
- Spenglerarbeiten26.08.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG23 Zuschläge
- Nigl + Mader GmbH16 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG14 Zuschläge
- VTG GmbH Ingenieurbüro13 Zuschläge
- GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH12 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft Dess+Falk GmbH12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5af32223-664e-4ab6-9f28-02e9bf8b4280.