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vergebenEU-weitStrom und GasLieferleistungenRahmenvereinbarung

Stadt Löhne, Stadtwerke Löhne, Lieferung von Erdgas

Kreis Herford im Auftrag der Stadt Löhne, Stadtwerke Löhne · Herford, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 20-VgV-O-LÖ 72/2025 ZV 221/2025veröffentlicht 22.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 438 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 14 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Bindefrist endet
    28 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für 124 Abnahmestellen der Stadt Löhne, der Stadtwerke Löhne Eigenbetrieb, sowie der Wohnstadt Löhne in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt ca. 124 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch für 2026 von ca. 15.198.528 kWh und mit einem Referenzverbrauch für 2027 von ca. 15.398.528] kWh.

Lieferzeitraum Die Gaslieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2026, 06:00 Uhr bis 01.01.2028, 06:00 Uhr und umfasst somit zwei Lieferjahre. Der konkrete Lieferbeginn für jede einzelne Abnahmestelle der jeweiligen Auftraggeber ist im Datenblatt (Einzelaufstellung der Abnahmestellen, Anlage 1.2 zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt. Die Anlage 1.2 kann durch den jeweiligen Teilnehmer bis zum konkreten Lieferbeginn modifiziert werden. Dies umfasst die Möglichkeit, Abnahmestellen hinzuzufügen oder zu entfernen. Darüber hinaus besteht auch während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, Abnahmestellen hinzuzufügen oder zu entfernen. In solchen Fällen bleibt die für die Ausschreibung festgelegte Referenzmenge pro Lieferjahr unverändert und bildet weiterhin die Grundlage für die Gaslieferung.

Maximalmenge der Beziehenden Energie: Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Urteilen vom 19. Dezember 2018 (Rs. C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und vom 17. Juni 2021 (Rs. C-23/20) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. v. 12. Dezember 2022 – Verg 3/22) gilt, dass eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der festgelegten Höchstgrenze ihre Wirkung verliert. Vor diesem Hintergrund erfolgt folgende Festlegung: Die maximale beziehbare Energiemenge pro Jahr und je Los beträgt 150 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge. Bei der ausgeschriebenen Referenzmenge des jeweiligen Lieferjahres handelt es sich um den Basisverbrauch des jeweiligen Teilnehmers. Dieser Basisverbrauch kann im Rahmen eines Toleranzbandes von ±20 % schwanken. Innerhalb dieses Toleranzbandes ist eine Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung der Referenzmenge möglich. Insgesamt bleibt jedoch sichergestellt, dass die beziehbare Energiemenge die festgelegte Maximalmenge von 150 % der Referenzmenge nicht überschreitet.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Der Preis hat eine Gewichtung von

Eignung13 von 13 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. Zusätzlich müssen … ganz lesenDer Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung Angaben zum Unternehmen sowie eine Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Größenordnung im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in einer Referenzliste einzutragen. Zusätzlich müssen Referenzen zu in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung angegeben werden. In die Referenzliste sind mindestens zwei bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter hat in der als Anlage 2 zum Angebot beigefügten Bietererklärung eine deutschsprachige Ansprechperson, sowie eine Vertretung namentlich zu benennen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Soweit zutreffend, sind außerdem Angaben zur Art und zum Umfang von Leistungen, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen, sowie zu bestehenden Arbeitsgemeinschaften oder Bietergemeinschaften in Anlage 2 zu machen. Das Formular 533 EU (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / Eignungsleiher) ist auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (d … ganz lesenZum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) zulässig, die den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 entspricht.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter die Sicherstellung der Lieferungen gewährleistet, indem er sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten oder Erzeugern sichert.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Der Bieter verpf … ganz lesenDer Bieter hat zudem zu erklären, dass keine kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Handlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen getroffen wurden und dass keine Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden. Der Bieter verpflichtet sich folgende Eigenerklärung zur Einhaltung der Wettbewerbsregeln abzugeben: "Eigenerklärung zur Einhaltung der Wettbewerbsregeln: Der Bieter erklärt, dass er im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung oder vergleichbaren Verfahren keine wettbewerbswidrigen Absprachen getroffen hat und solche auch nicht treffen wird. Dies umfasst insbesondere Vereinbarungen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die Preisgestaltung sowie andere Bedingungen, die den Wettbewerb einschränken. Der Bieter erklärt weiterhin, dass er keine Personen oder Unternehmen beauftragt hat, die unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gefördert haben."
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist der Bieter verpflichtet, eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Falls der Bieter seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat und noch nicht Mitglied einer deutschen Berufsgenossenschaft ist, hat er vo … ganz lesenAuf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist der Bieter verpflichtet, eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Falls der Bieter seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat und noch nicht Mitglied einer deutschen Berufsgenossenschaft ist, hat er vor Erteilung des Auftrags auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle nachzuweisen, dass er sein Unternehmen, soweit es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei einer deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Für den Fall, dass der Bieter aufgrund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit ist, hat er dies auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Unabhängig von der Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft verpflichtet sich der Bieter, alle in Deutschland geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung einzuhalten. Ein entsprechender Nachweis ist auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Erteilung des Auftrages kann zusätzlich davon abhängig gemacht werden, dass der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegt. Auch diese Bescheinigung ist auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle hat der Bieter anzugeben, bei welchem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen er haftpflichtversichert ist. Dabei sind die vereinbarten Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden zu nennen. Die Deckungs … ganz lesenAuf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle hat der Bieter anzugeben, bei welchem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen er haftpflichtversichert ist. Dabei sind die vereinbarten Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden zu nennen. Die Deckungssummen müssen mindestens 5 Millionen Euro für Personenschäden und 2 Millionen Euro für sonstige Schäden betragen. Sofern der Bieter eine Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Versicherung im deutschen Rechtsraum anerkannt ist. Sollte keine ausreichende Haftpflichtversicherung vorliegen, ist der Bieter verpflichtet, eine solche vor Vertragsschluss abzuschließen und einen entsprechenden Nachweis spätestens 7 Werktage vor Vertragsschluss vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Formblätter 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe) und 523 EU (Eigenerklärung Sanktionspaket) sind einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
28 Tage
Angebotsöffnung
26.08.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar … ganz lesenLeistung: Für Rückfragen des Auftraggebers ist ein fester Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten – Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr – telefonisch und elektronisch via E-Mail erreichbar. Bereits bei Angebotsabgabe sind die Kontaktdaten, bestehend aus Anschrift, Telefonnummer (fest und mobil) sowie E-Mail-Adresse, anzugeben. Der Auftraggeber stellt seinerseits entsprechende Kontaktdaten bereit. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich gegenseitig mitzuteilen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Der Kreis Herford führt dieses Vergabeverfahren nach den Bestimmungen für die Vergabe von Lieferleistungen (VgV) durch. 2. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform Deutsche eVergabe (www.deutsche- evergabe.de) einzureichen. Dazu ist die Registrierung auf der e-Verga … ganz lesen1. Der Kreis Herford führt dieses Vergabeverfahren nach den Bestimmungen für die Vergabe von Lieferleistungen (VgV) durch. 2. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform Deutsche eVergabe (www.deutsche- evergabe.de) einzureichen. Dazu ist die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter https://deutsche-evergabe.de notwendig; 3. Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die eVergabe-Plattform Deutsche eVergabe (www.deutsche-evergabe.de). 4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund ganz oder teilweise aufzuheben. Insbesondere behält sich der Auftraggeber ausdrücklich die Aufhebung des Verfahrens vor, wenn der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers nachträglich wegfallen sollte oder der Auftraggeber kein wirtschaftliches Angebot erhält.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

173vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (228 Lose mit Angabe)
1,07 Mio. €Zuschlagswert im Median
366.803 € – 2,46 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 890c6b9c-d447-451e-9527-cb4fd9e6da8b.