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Stadt Kleve – freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Fußgängerzone in Kleve“

Stadt Kleve · Kleve, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 1veröffentlicht 07.05.2025erstmals 07.05.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 523 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Kleve47533, Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdhp-sennestadt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (86 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 18 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 17 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Stadt Kleve wird im Jahr 2029 Gastgeberin der Landesgartenschau sein. Da sich das Gelände der Gartenschau in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und Fußgängerzone befindet, bietet dies die Gelegenheit, auch die Fußgängerzone neu zu gestalten. Diese wurde in den 1980er Jahren eingerichtet und seitdem nicht mehr umfassend modernisiert, sodass sie heutigen Anforderungen in vielerlei Hinsicht nicht mehr entspricht. Das Wettbewerbsgebiet mit einer Gesamtfläche von etwa 19.300 m² erstreckt sich von der „Minoritenstraße/Herzogstraße“ im Norden in südwestlicher Richtung über ein Teilstück der „Herzogstraße“ sowie die „Große Straße“ bis hin zum „Fischmarkt“ mit dem „Elsa-Brunnen“. Für den Bereich „Platz an der Herzogbrücke“ liegt bereits eine Planung vor, die in diesem Planungswettbewerb berücksichtigt werden sollte. Im Osten schließt die „Gasthausstraße“ an das Wettbewerbsgebiet an, im Nordwesten die „Kavarinerstraße“. Zudem umfasst das Gebiet im Südwesten Teilbereiche der „Stechbahn“, „Hagsche Straße“ und „Schloßstraße“ sowie den Dr.-Heinz-Will-Platz. Durch die Neugestaltung ist eine attraktive Innenstadt zu schaffen, die sowohl für die Einwohner Kleves als auch für Besucher ansprechend ist. Dabei soll der typische Charakter der niederrheinischen Mittelstadt erhalten bleiben. Neben vielen Tagesgästen aus den Niederlanden sind durch die Hochschule auch Studierende eine wichtige Zielgruppe. Zudem erfüllt Kleve als Mittelzentrum eine bedeutende Versorgungsfunktion für die umliegenden Gemeinden. Daher sollen öffentliche Räume geschaffen werden, die den Bedürfnissen dieser unterschiedlichen Nutzergruppen gerecht werden. Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein/e geeignete/n AuftragnehmerIn (LandschaftsarchitektIn) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich LandschaftsarchitektInnen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung: zur Führung der Berufsbezeichnung LandschaftsarchitektIn und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeic … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind ausschließlich LandschaftsarchitektInnen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung: zur Führung der Berufsbezeichnung LandschaftsarchitektIn und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung LandschaftsarchitektIn nach § 2 BauKaG NRW (auswärtige/r LandschaftsarchitektIn) und Geschäftssitz / Wohnsitz in einem Mitgliedstaat des GPA-Beschaffungsübereinkommens haben oder zur Führung der Berufsbezeichnung LandschaftsarchitektIn nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie. ________________________________________________________________________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung: ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben; einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören; eine/n bevollmächtigten VertreterIn der Gesellschaft und eine/n VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen. ________________________________________________________________________________________________________________________ Wer am Tage der Auslobung bei einer/einem TeilnehmerIn angestellt ist oder in anderer Form als MitarbeiterIn an deren/dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier MitarbeiterInnen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie MitarbeiterInnen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. ________________________________________________________________________________________________________________________ Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen: a) Name der/des BewerberIn (bei BüropartnerInnen reicht ein Name für die Bewerbung), bei Bewerbergemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes, b) Eintragung in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung, c) Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail. _______________________________________________________________________________________________________________________ Mit der Bewerbung versichert die/der BewerberIn, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (PartnerIn oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied des Teams bewirbt und dass die/der BewerberIn akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der/des BewerberIn bzw. des Teams und ggf. ihrer/seiner Arbeit führen. ________________________________________________________________________________________________________________________Von der Ausloberin wird eine TeilnehmerInnenzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Teams gesetzt, 10 TeilnehmerInnen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt. 10 TeilnehmerInnen werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden der Ausloberin aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen und die/den beteiligte/n LandschaftsarchitektIn zu benennen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen TeilnehmerInnen erhalten eine Absage per E-Mail.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung4 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, 50667 Köln
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (5) VgV ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Von der Ausloberin wird eine TeilnehmerInnenzahl von 15 angestrebt, davon … ganz lesenDer Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (5) VgV ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Von der Ausloberin wird eine TeilnehmerInnenzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Teams gesetzt, 10 TeilnehmerInnen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt. Der Planungswettbewerb ist bei der zuständigen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) unter der Nummer W 11/25 registriert. ________________________________________________________________________________________________________________________ Beurteilungskriterien: Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: Gestaltqualität: Freiraumplanerische Qualität; Einfügung in das Umfeld und stadträumliche Verknüpfung / Funktionalität und Praktikabilität: Erfüllung des Wettbewerbsprogramms; Erfüllung der funktionalen Anforderungen; Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften / Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit: Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Herstellung und Folgekosten; Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung; Realisierbarkeit ________________________________________________________________________________________________________________________ Bindende Vorgaben, die zum Ausschluss einer Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. ________________________________________________________________________________________________________________________ Prämierung: Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 198.750,00 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (19 % MwSt.) ist in den genannten Beträgen enthalten. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 79.500 € brutto; 2. Preis 42.250,00 € brutto; 3. Preis 30.000,00 € brutto; Anerkennungen 40.000,00 € brutto (z.B. 2 x 20.000,00 € brutto) ________________________________________________________________________________________________________________________ Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der/des PreisträgerIn bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ________________________________________________________________________________________________________________________ Terminschiene: 07.05. – 05.06.25 Bewerbungsfrist; 12.06.2025 Losziehung; KW 26 Versand der Unterlagen; 03.07.2025 Rückfragenfrist; 10.07.2025 Kolloquium; 02.09.2025 Abgabe Planunterlagen; 07.10.2025 Preisgericht; 28.10.2025 Ausstellungseröffnung ________________________________________________________________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich LandschaftsarchitektInnen ________________________________________________________________________________________________________________________ Die Ausloberin erklärt, dass sie einer/einem PreisträgerIn, in der Regel der/dem GewinnerIn, die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen bis einschließlich 5 nach § 39 (3) nach HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere: soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten WettbewerbsteilnehmerInnen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Gemäß § 38 (2) HOAI 2021 sind die Kosten für Leistungen bei Freianlagen für den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen, ausgenommen die Kosten für die Oberflächenbefestigung, nicht anrechenbar. Je nach Planungskonzept können ggf. auch Leistung …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 02.09.2025
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 02.09.2025 auf 02.06.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 80f0d6f4-8de2-42b2-b564-7b88218766e6.