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vergebenEU-weitIT und Software

Stadt Haar: IT-Services

Stadt Haar · Haar, Bayern

Aktenzeichen MaBu-2026-0222veröffentlicht 17.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 56 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 99 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Haar85540, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Haar (Los 1) und der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar (Los 2) beabsichtigen jeweils die Beschaffung von IT-Serviceleistungen (kurz: IT-Services) für die IT-Infrastruktur ihrer jeweiligen Schulen, deren Sachaufwandsträger sie jeweils sind, in Haar. Eine ausführliche Darstellung des jeweiligen Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten 5.3 Leistungsbeschreibung_IT-Services_Los-1 mit Übersicht_Hardware-Software_Los-1 5.4 Leistungsbeschreibung_IT-Services_Los-2 mit Übersicht_Hardware-Software_Los-2 5.5 Leistungsverzeichnis_IT-Services_Los-1 5.6 Leistungsverzeichnis_IT-Services_Los-2 5.7 Preisblatt_IT-Services_Los-1 5.8 Preisblatt_IT-Services_Los-2 5.9 EVB-IT_Servicevertrag_Los-## inkl. EVB-IT Service-AGB 1.0

Gegenstand nach CPV

  • 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72250000Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
  • 50300000Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Stadt Haar

Die Stadt Haar (Los 1) beabsichtigt die Beschaffung von IT-Serviceleistungen (kurz: IT-Services) für die IT-Infrastruktur ihrer Schulen, deren Sachaufwandsträger sie ist, in Haar. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten 5.3 Leistungsbeschreibung_IT-Services_Los-1 mit 5.3.1_Übersicht_Hardware-Software_Los-1 5.5 Leistungsverzeichnis_IT-Services_Los-1 5.7 Preisblatt_IT-Services_Los-1 5.9 EVB-IT_Servicevertrag_Los-## inkl. EVB-IT Service-AGB 1.0

24 Monate–
2
Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar

Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar (Los 2) beabsichtigt die Beschaffung von IT-Serviceleistungen (kurz: IT-Services) für die IT-Infrastruktur seiner Schulen, deren Sachaufwandsträger er ist,, in Haar. Eine ausführliche Darstellung des jeweiligen Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten 5.4 Leistungsbeschreibung_IT-Services_Los-2 mit 5.4.1_Übersicht_Hardware-Software_Los-2 5.6 Leistungsverzeichnis_IT-Services_Los-2 5.8 Preisblatt_IT-Services_Los-2 5.9 EVB-IT_Servicevertrag_Los-## inkl. EVB-IT Service-AGB 1.0

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungLeistung (Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018)
Preis
Preis (Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 99-mal: Unbefristete Vertragslaufzeit mit Mindestvertragsdauer 24 Monate.
Optionen
Siehe Vergabeunterlagen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
-Siehe Vergabeunterlagen. - Es kann insbes. ein Koppelungsnachlass/eine Losrabattierung angeboten werden.
Hinweis
Siehe Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Haar
Art
Kommunalbehörden, Bildung
Anschrift
Bahnhofstr. 7, 85540 Haar
Kontakt
info@mayburg.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

113vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (97 Lose mit Angabe)
1,69 Mio. €Zuschlagswert im Median
268.300 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 11 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 24.08.2026 auf 07.09.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 24.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3531fec1-dacf-4db1-a8c1-ff4136856b29.