Stadt Haar: IT-Services
Stadt Haar · Haar, Bayern
Aktenzeichen MaBu-2026-0222veröffentlicht 17.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 99 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Haar85540, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Haar (Los 1) und der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar (Los 2) beabsichtigen jeweils die Beschaffung von IT-Serviceleistungen (kurz: IT-Services) für die IT-Infrastruktur ihrer jeweiligen Schulen, deren Sachaufwandsträger sie jeweils sind, in Haar. Eine ausführliche Darstellung des jeweiligen Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten 5.3 Leistungsbeschreibung_IT-Services_Los-1 mit Übersicht_Hardware-Software_Los-1 5.4 Leistungsbeschreibung_IT-Services_Los-2 mit Übersicht_Hardware-Software_Los-2 5.5 Leistungsverzeichnis_IT-Services_Los-1 5.6 Leistungsverzeichnis_IT-Services_Los-2 5.7 Preisblatt_IT-Services_Los-1 5.8 Preisblatt_IT-Services_Los-2 5.9 EVB-IT_Servicevertrag_Los-## inkl. EVB-IT Service-AGB 1.0
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stadt Haar Die Stadt Haar (Los 1) beabsichtigt die Beschaffung von IT-Serviceleistungen (kurz: IT-Services) für die IT-Infrastruktur ihrer Schulen, deren Sachaufwandsträger sie ist, in Haar. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten 5.3 Leistungsbeschreibung_IT-Services_Los-1 mit 5.3.1_Übersicht_Hardware-Software_Los-1 5.5 Leistungsverzeichnis_IT-Services_Los-1 5.7 Preisblatt_IT-Services_Los-1 5.9 EVB-IT_Servicevertrag_Los-## inkl. EVB-IT Service-AGB 1.0 | 24 Monate | – |
| 2 | Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Haar (Los 2) beabsichtigt die Beschaffung von IT-Serviceleistungen (kurz: IT-Services) für die IT-Infrastruktur seiner Schulen, deren Sachaufwandsträger er ist,, in Haar. Eine ausführliche Darstellung des jeweiligen Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten 5.4 Leistungsbeschreibung_IT-Services_Los-2 mit 5.4.1_Übersicht_Hardware-Software_Los-2 5.6 Leistungsverzeichnis_IT-Services_Los-2 5.8 Preisblatt_IT-Services_Los-2 5.9 EVB-IT_Servicevertrag_Los-## inkl. EVB-IT Service-AGB 1.0 | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungLeistung (Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018)
- Preis
- Preis (Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 99-mal: Unbefristete Vertragslaufzeit mit Mindestvertragsdauer 24 Monate.
- Optionen
- Siehe Vergabeunterlagen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- -Siehe Vergabeunterlagen. - Es kann insbes. ein Koppelungsnachlass/eine Losrabattierung angeboten werden.
- Hinweis
- Siehe Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | SPIE Information & Communication Services GmbH, Leipzig | 7 |
| 2 | SPIE Information & Communication Services GmbH, Leipzig | 7 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Haar
- Art
- Kommunalbehörden, Bildung
- Anschrift
- Bahnhofstr. 7, 85540 Haar
- Kontakt
- info@
mayburg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG4 Zuschläge
- EY Consulting GmbH3 Zuschläge
- virtual7 GmbH3 Zuschläge
- Andersen Germany GmbH2 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Vision Consulting GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 24.08.2026 auf 07.09.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 24.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3531fec1-dacf-4db1-a8c1-ff4136856b29.