Stadt Elsdorf - Straßenreinigung und Reinigung der Regeneinläufe
Stadt Elsdorf · Elsdorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 54 22 356_Gveröffentlicht 19.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Erft-Kreis.
- Arbeitsmedizinische Betreuung - 2 Jahre zzgl. VerlängerungErftverband · BergheimFrist 24.11.2026
- Sicherheitsdienst für kommunale Flüchtlingsunterkunft in Kerpen-SindorfKolpingstadt Kerpen · KerpenFrist 17.11.2026
- Entsorgung der Abfälle Bauhof und Friedhöfe der Stadt PulheimStadt Pulheim · PulheimFrist 17.11.2026
- Bergung und Transport von Leichen und LeichenteilenKreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis · BergheimFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Elsdorf50189, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 27 Monaten
- Bindefrist endetvor 24 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ausschreibung Stadt Elsdorf - Straßenreinigung und Reinigung der Regeneinläufe
Gegenstand nach CPV
- 90610000Straßenreinigung und StraßenkehrdiensteHauptgegenstand
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Straßenreinigung mit der Großkehrmaschine (GKM) sowie Transport und Entsorgung des Straßenkehrichts Straßenreinigung mit der Großkehrmaschine (GKM) sowie Transport und Entsorgung des Straßenkehrichts | – | – |
| 2 | Los 2: Reinigung der Regeneinläufe (Sinkkästen) sowie Transport und Entsorgung der Abfälle aus den Regeneinläufen Reinigung der Regeneinläufe (Sinkkästen) sowie Transport und Entsorgung der Abfälle aus den Regeneinläufen | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis pro Jahr. Für die Bewertung des Preises gilt Folgendes: Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis, soweit das Angebot nicht wegen Unauskömmlichkeit und/oder Verstoß gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an das im Auftrag eingesetzte Personal auszuschließen ist. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot sind.
- Qualität
- Der Bewertungsmaßstab für die Schadstoffemissionen für die Fahrzeuge richtet sich nach den vom Bieter für die Leistungserbringung angegeben Fahrzeugen gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG, Änderung vom 24.11.2023, Anlage 1 Nr. 2 b. Mautkategorien 100 %Satz Punkte Elektro 10 Erdgas 9 A /Euro VI 4 B/ Euro V 2 C/Euro 0 - Euro IV 0
Eignung11 von 11 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung Schadstoffe“ ist zu verwenden
- Kriterium
- „Eigenerklärung GPS/Telematik“ ist zu verwenden; Kopie des Zertifikats
- Kriterium
- Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein (zum Schlusstermin), Auszugsdatum muss erkennbar sein
- Kriterium
- Zertifikat (Kopie)
- Kriterium
- Erklärung der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Kopie der Versicherungspolice
- Kriterium
- Zahl der nicht befristet beschäftigten Fahrer, die kommunale Straßenreinigung durchführen für die letzten 3 Jahre Formular „Eigenerklärung Personal“ ist zu verwenden
- Kriterium
- Es ist mindestens eine Referenz anzugeben. Die Referenzen dürfen bis zu fünf Jahre zurückliegen (maßgeblich ist das Ende der jeweiligen Leistungserbringung). Siehe auch die Hinweise im Formular „Referenzen“.
- Kriterium
- Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB
- Kriterium
- Formular 523
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 24.07.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, 50606 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis pro Jahr. Für die Bewertung des Preises gilt Folgendes: Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis, soweit das Angebot nicht wegen Unauskömmlichkeit und/oder Verstoß gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes an das im Auftrag eingesetzte Personal auszuschließen ist. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot sind.
- Qualität
- Schadstoffausstoß Der Bewertungsmaßstab für die Schadstoffemissionen für die Fahrzeuge richtet sich nach den vom Bieter für die Leistungserbringung angegeben Fahrzeugen gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG, Änderung vom 24.11.2023, Anlage 1 Nr. 2 b. Mautkategorien 100 %Satz Punkte Elektro 10 Erdgas 9 A /Euro VI 4 B/ Euro V 2 C/Euro 0 - Euro IV 0
Eignung11 von 11 angegeben
- Kriterium
- Formular „Eigenerklärung Schadstoffe“ ist zu verwenden
- Kriterium
- Eigenerklärung GPS/Telematik“ ist zu verwenden; Kopie des Zertifikats
- Kriterium
- Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein (zum Schlusstermin), Auszugsdatum muss erkennbar sein
- Kriterium
- Zertifikat (Kopie)
- Kriterium
- Erklärung der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Kopie der Versicherungspolice
- Kriterium
- Formular „Eigenerklärung Personal“ ist zu verwenden
- Kriterium
- Es ist mindestens eine Referenz anzugeben. Die Referenzen dürfen bis zu fünf Jahre Referenzen zurückliegen (maßgeblich ist das Ende der jeweiligen Leistungserbringung). Siehe auch die Hinweise im Formular „Referenzen“.
- Kriterium
- §§ 123, 124 GWB Eigenerklärung, Formular 521
- Kriterium
- Formular 523 ist zu verwenden.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, 50606 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Elsdorf
- Anschrift
- Gladbacher Str. 111, 50189 Elsdorf
- Website
- elsdorf.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Kanalreinigung 2026-202702.07.2026 · 5 Angebote
- Lieferung von Schülbüchern03.06.2026
- Welcome Center Hambach See - Fachplanung Haustechnik, TGA01.06.2026 · 1 Angebot
- Bauphysik Fachplanung Projekt Welcome Center Hambach See01.06.2026 · 6 Angebote
Mehr von Stadt Elsdorf
- HeizölbeschaffungStadt Elsdorf · ElsdorfFrist 30.11.2026
- Gebäude-/Inhaltsverischerung (inkl. Elementarschäden) für alle Gebäude der Stadt ElsdorfStadt Elsdorf · ElsdorfFrist 23.11.2026
- Fortsetzung ISEK Projekt- und UmsetzungsmanagementStadt Elsdorf · ElsdorfFrist 27.11.2026
Alle 3 offenen Ausschreibungen von Stadt Elsdorf, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Müllers GmbH28 Zuschläge
- ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG15 Zuschläge
- Amendt Dienstleistungsgruppe GmbH9 Zuschläge
- Winterdienst GmbH8 Zuschläge
- LA.14 UG (haftungsbeschränkt)5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigungsleistungen für sechs Bundesliegenschaften in Konstanz, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg - VOEK 260-26 -Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist 15.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d337708-15b5-4ab2-9744-cbaa966d144d.