Stadt Bamberg - Amt für Inklusion/Stadtteilmanagement
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag des Amts für Inklusion · Bamberg, Bayern
Aktenzeichen 1B-111/2026veröffentlicht 07.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 36 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
- Glasreinigung an städtischen Objekten 2-LoseStadt Fürth · FürthFrist 08.12.2026
- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 15.12.2026
- REZ Bayern_45ind_AA ChemnitzBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) · NürnbergFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 60 Tagen
- Heute
Beschreibung
Ausschreibungen der Leistungen für das stadtteilübergreifende Stadtteilmanagement für die beiden Stadtteile Gereuth/Hochgericht und Starkenfeldstraße
Die Stadt Bamberg setzt in den Fördergebieten Gereuth/Hochgericht und Starkenfeld seit mehreren Jahren ein Stadtteilmanagement als wesentliches Instrument des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ ein. Ziel ist die nachhaltige Stabilisierung und Weiterentwicklung der beiden Quartiere sowie die Verbesserung der Lebensqualität ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Beide Fördergebiete weisen im gesamtstädtischen Vergleich erhöhte soziale Belastungen auf und stehen zugleich vor unterschiedlichen gesellschaftlichen und städtebaulichen Herausforderungen. Neben dem demografischen Wandel, zunehmenden Integrationsaufgaben und veränderten sozialen Bedarfen prägen auch bauliche Entwicklungen die zukünftige Quartiersentwicklung. Gleichzeitig verfügen beide Stadtteile über vielfältige Potenziale in Form engagierter Bewohnerinnen und Bewohner, sozialer Einrichtungen, Vereine und ehrenamtlicher Initiativen, die durch das Stadtteilmanagement aktiviert, vernetzt und unterstützt werden sollen. Das Stadtteilmanagement versteht sich als niedrigschwellige Schnittstelle zwischen Bewohnerschaft, lokalen Akteurinnen und Akteuren, Verwaltung sowie Politik. Es trägt dazu bei, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, Beteiligung zu fördern, soziale Infrastruktur weiterzuentwickeln und Entwicklungsprozesse im Quartier aktiv zu begleiten. Das Stadtteilmanagement arbeitet quartiersbezogen und berücksichtigt die unterschiedlichen Ausgangslagen der beiden Fördergebiete. Gleichzeitig verfolgt es eine gemeinsame strategische Zielsetzung für beide Stadtteile.
Gegenstand nach CPV
- 98100000Dienstleistungen von Organisationen und VereinenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Siehe Leistungsverzeichnis
Eignung3 von 3 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1 Nachweis der Gemeinnützigkeit (siehe Anlage) liegt vor 2 Qualifiziertes Personal (siehe Anlage) ist vorhanden 3 Mindestgröße (siehe Anlage) ist vorhanden 4 Verpflichtung zur Akquise von Spendengeldern und Fördermitteln 5 Fachliche Referenzen (siehe Anlage) liegt vor 6a Konzept (-entwurf) … ganz lesenkürzer
1 Nachweis der Gemeinnützigkeit (siehe Anlage) liegt vor 2 Qualifiziertes Personal (siehe Anlage) ist vorhanden 3 Mindestgröße (siehe Anlage) ist vorhanden 4 Verpflichtung zur Akquise von Spendengeldern und Fördermitteln 5 Fachliche Referenzen (siehe Anlage) liegt vor 6a Konzept (-entwurf) für die auszuführenden Leistungen (max. 2 DIN-A-4-Seiten) 6b Konzept (-entwurf) für die auszuführenden Leistungen, wenn nur der städtische Anteil für den Förderzeitraum zur Verfügung steht (max. 2 DIN-A-4-Seiten) 7 Darlegung der Organisationsstruktur des Trägers, qualitätssichern-der Maßnahmen sowie der besonderen Eignung 8 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ange-messen vergütet. Als angemessen gilt eine Vergütung nach TVöD, AVR eines Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtspflege oder eine an diese Regelungen angelehnte Vergütung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. Eine Verlängerung um 2 weitere Jahre ist möglich. Der aktuelle Vertrag endet am 31.12.2026. Es ist angestrebt den neuen Vertrag zum 01.01.2027 beginnen zu lassen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag des Amts für Inklusion
- Anschrift
- Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg
- Website
- stadt.bamberg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
stadt.bamberg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a0f527b-9f31-4ef1-a90f-0eed2389536f.