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Stadt Bad Oldesloe, Stormarnhalle Brandschutzsanierung, Technische Ausrüstung

Stadt Bad Oldesloe · Bad Oldesloe, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 23 061veröffentlicht 29.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI

Beschreibung des Loses

Die Stormarnhalle ist die größte und am stärksten frequentierte Versammlungsstätte der Stadt Bad Oldesloe, und ist ein eingetragenes Kulturdenkmal. Alle Sanierungsmaßnahmen sind mit dem Denkmalpflegeamt und den Urhebern vorabgestimmt. Feinabstimmungen sind noch vorzunehmen. Die Halle ist gem. Baugenehmigung eine Mehrzweckhalle und Versammlungsstätte! mit einer BGF von 2.650m² und einem BRI von 16.310m³. Nutzungen: Vereinssport, Schulsport, Sportturniere, Großveranstaltungen, Adventsmärkte, Handwerkermessen, Musikveranstaltungen, etc. Auf der Tribüne befinden sich auf der Eingangsebene 209 Sitzplätze Festbestuhlung. Im Zuge der Sanierung soll die Stormarnhalle auf die maximale Besucherzahl von 2.800 und somit zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Die Stormarnhalle ist gem. Baugenehmigung vom 29.05.1967 eine Mehrzweckhalle und wird für sportliche und kulturelle Zwecke genutzt. Sie ist besonders geeignet für: Schulsport, Sportveranstaltungen, Konzerte, und Großveranstaltungen. große Versammlungen, große Feste und Musikveranstaltungen. Die Stormarnhalle ist ein eingetragenes Kulturdenkmal. Durch ihre hervorragende Lage direkt am Exer stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Die Halle wurde im Jahr 1965 - 1967 von den Architekten von Gerkan, Marg und Partner zusammen mit dem Projektpartner Klaus Nickels und dem Architekturbüro Herbert Schmedje geplant und von der Stadt Bad Oldesloe errichtet. Im Jahr 2017 hat eine Brandverhütungsschau bei der Stormarnhalle ergeben, dass die Halle nicht mehr den aktuellen Vorschriften zum Brandschutz genügt und saniert werden muss. Durch die Ausrichtung der Sanierungsplanung auf eine Maximalbelegung der Stormarnhalle durch bis zu 2.800 Personen soll die Halle als Versammlungsstätte zukunftsorientiert konzipiert neu werden. Am 25.06.2021 hat das Land Schleswig-Holstein die Stormarnhalle mit der Bronzeplastik „Jüngling“ und der Freifläche als geschütztes Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes aufgenommen. Alle baulichen Maßnahmen sind mit dem Amt für Denkmalpflege abzustimmen. Die geschätzten Gesamtkosten der KG 300 und 400 wurden mit einem Volumen von ca. 2.823.000 EUR brutto veranschlagt. Dabei entfallen auf die KG 300 ca. 1.630.500 € brutto und auf die KG 400 ca. 1.192.500 € brutto. Die o.g. Gesamtkosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich die Leistungen in allen Leistungsphasen auszurichten haben. Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die Fachplanung gemäß §55 HOAI abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen, umgesetzt haben.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gesamthonorar der Grundleistungen nach HOAI und der Besonderen Leistungen
Qualität
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
Qualität
Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung
Qualität
Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gema … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
M&S Beratende Ingenieur GmbH, Henstedt-Ulzburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

367vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.053 €Zuschlagswert im Median
88.962 € – 424.135 €mittlere Hälfte, 294 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cf1cfe49-97e0-4c05-b5e5-4c3cf76ad070.