Stadt Bad Iburg / Lieferung von Ökostrom (Los 1) und Erdgas (Los 2) für die Jahre 2026 und 2027
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg · Osnabrück, Niedersachsen
Aktenzeichen LKOS 2025 - 243veröffentlicht 29.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
- Lieferung von Ökostrom für die Abfallzweckverband Südniedersachsen in 2028 und 2029Abfallzweckverband Südniedersachsen , vertreten durch VEA Beratungs-GmbH · FriedlandFrist 23.11.2026
- Lieferung von Erdgas für die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen in 2028-2029Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen , vertreten durch VEA Beratungs-GmbH · OldenburgFrist 20.11.2026
- Lieferung von Ökostrom für die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen in 2028-2029Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen , vertreten durch VEA Beratungs-GmbH · OldenburgFrist 20.11.2026
- Lieferung von Ökostrom 2027Kommunale Betriebe Nordhorn AöR · NordhornFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Niedersachsen (7 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Osnabrück49082, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 14 Monatenan Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 13 Monaten
- Bindefrist endetvor 11 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 09310000ElektrizitätHauptgegenstand
- 09123000Erdgas
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Lieferung von Ökostrom Die Stadt Bad Iburg sucht jeweils einen zuverlässigen Lieferanten für die vollständige Belieferung mit - Ökostrom (Los 1) und - Erdgas (Los 2) an ihren Marktlokationen. Die Belieferung beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Es erfolgt eine losweise Vergabe. Unternehmen können daher entweder nur für ein einzelnes Los oder aber für beide Lose ein Angebot abgeben. Je Los wird das wirtschaftlichste Angebote beauftragt; einziges Zuschlagskriterium ist dabei der Angebotspreis. | 2 Jahre | – |
| 2 | Lieferung von Erdgas Die Stadt Bad Iburg sucht jeweils einen zuverlässigen Lieferanten für die vollständige Belieferung mit - Ökostrom (Los 1) und - Erdgas (Los 2) an ihren Marktlokationen. Die Belieferung beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Es erfolgt eine losweise Vergabe. Unternehmen können daher entweder nur für ein einzelnes Los oder aber für beide Lose ein Angebot abgeben. Je Los wird das wirtschaftlichste Angebote beauftragt; einziges Zuschlagskriterium ist dabei der Angebotspreis. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung5 von 5 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle einer Eintragung Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist die Übersendung eines entsprechenden Nachweises mit dem Angebot ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen - Der Bieter muss - als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Der Nachweis kann * durch Eintragung des Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer … ganz lesenkürzer
Referenzen - Der Bieter muss - als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Der Nachweis kann * durch Eintragung des Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ODER * durch eine entsprechende Angabe in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB Bund) erbracht werden. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber jedoch vor, bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit entsprechende Nachweise zu verlangen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben zu Arbeitskräften - Dem Bieter müssen - als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann * durch Eintragung des Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präquali … ganz lesenkürzer
Angaben zu Arbeitskräften - Dem Bieter müssen - als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann * durch Eintragung des Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ODER * durch eine entsprechende Angabe in der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB Bund) erbracht werden. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber jedoch vor, bei Zweifeln an der Leistungsfähigkeit entsprechende Nachweise zu verlangen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.09.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Lieferant wird an jedem Handelstag innerhalb des Beschaffungszeitraumes automatisch Bestellungen durchführen. Die Menge der einzelnen Bestellungen je Handelstag wird mittels Teilung der kalkulierten Bestellmenge durch die Anzahl der Handelstage im Beschaffungszeitraum ermittelt und auf volle kWh kaufmännisch gerundet.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTFJWCDVW Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTFJWCDVW Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 22.09.2025 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
- Kontakt
- vergabe@
lkos.de
Bei uns erfasst
- Stadt Bad Iburg / Grünflächenpflege07.07.2025 · 5 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Niedersachsen (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- enercity AG6 Zuschläge
- EWE VERTRIEB GmbH4 Zuschläge
- Harz Energie GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH3 Zuschläge
- EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- LSW Energie GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Lieferung von Ökostrom für die Abfallzweckverband Südniedersachsen in 2028 und 2029Abfallzweckverband Südniedersachsen , vertreten durch VEA Beratungs-GmbHFrist 23.11.2026
- Lieferung von Ökostrom für die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen in 2028-2029Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen , vertreten durch VEA Beratungs-GmbHFrist 20.11.2026
- Lieferung von Ökostrom 2027Kommunale Betriebe Nordhorn AöRFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4692cb7f-fcd6-4099-8088-a5afe67e9d69.