Zum Inhalt
Menü

Stadt Ansbach: Umsetzung der 120-monatigen Hardware-Erneuerung der ILS Ansbach

Stadt Ansbach · Ansbach, Bayern

Aktenzeichen MaBu-2023-0005veröffentlicht 03.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 998 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 2: Leitstellenmöblierungbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 1: IT-Systeme und Kommunikationstechnikin 24 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
  • Los 3: Leitstellentechnikin 24 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Ansbach91522, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Ansbach beabsichtigt die Vergabe der Ausführungsleistungen im Rahmen der turnusgemäßen 120-monatigen Hardware-Erneuerung der ILS-Technik für die von ihr betriebene Integrierte Leitstelle (ILS) Ansbach. Die Leistungen werden wird in zwei (2) Fachlosen beschafft: Los 1: IT-Systeme und Kommunikationstechnik Los 2: Leitstellenmöblierung Los 3: Leitstellentechnik Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in folgenden Dokumenten: • "AN_ILS_LV-Los-1" mit "AN_ILS_LB_Los-1" • "AN_ILS_LV-Los-2" mit "AN_ILS_LB_Los-2", • "AN_ILS_LV-Los-3" mit "AN_ILS_LB_Los-3", • "AN_ILS_EVB-IT_Systemvertrag_Los-1" • "AN_ILS_Werkvertrag_Los-2" • "AN_ILS_EVB-IT_Systemvertrag_Los-3"

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
IT-Systeme und Kommunikationstechnik

Beschaffung der allgemeinen (Standard-) IT-System- und -Kommunikationstechnik für die ILS Ansbach.

48 Monate–
2
Leitstellenmöblierung

Beschaffung der Leitstellenmöbel für die ILS Ansbach.

10 Monate–
3
Leitstellentechnik

Beschaffung der Leitstellentechnik für die ILS Ansbach.

48 Monate–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
Leistung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Verlängerung der Serviceleistungen um max. zwei (2) Mal ein (1) Jahr.
Optionen
Siehe Vergabeunterlagen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Weitere Eignungsanforderungen: ------ A.3.11 Zertifizierter Experte für Informationssicherheit und Stellvertreter - Los 1 und Los 3 Bitte benennen Sie einen (1) nach ISO 27001 zertifizierten Experten (m/w/d) für In-formationssicherheit und dessen Stellvertretung (entsprechend zertifiziert), die im F … ganz lesenWeitere Eignungsanforderungen: ------ A.3.11 Zertifizierter Experte für Informationssicherheit und Stellvertreter - Los 1 und Los 3 Bitte benennen Sie einen (1) nach ISO 27001 zertifizierten Experten (m/w/d) für In-formationssicherheit und dessen Stellvertretung (entsprechend zertifiziert), die im Falle der Zuschlagserteilung im Zuge der Leistungserbringung Ihrerseits eingesetzt werden. Inkl. Angabe der Art der Zertifizierung. (Ausschlusskriterium) ====== A.3.12 Zertifizierter Projektleiter und Stellvertreter - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bitte benennen Sie einen (1) im Projektmanagement zertifizierten Projektleiter (m/w/d) und dessen Stellvertretung (entsprechend zertifiziert), die im Falle der Zuschlagsertei-lung im Zuge der Leistungserbringung Ihrerseits eingesetzt werden. Inkl. Angabe der Art der Zertifizierung. (Ausschlusskriterium) ====== A.3.13 Angabe der vorgesehenen Techniker - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bitte geben Sie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Techniker und deren Qualifikation bezogen auf die von Ihnen angebotenen Systemkomponenten (z. B. Betriebssysteme, Netzwerktechnik) an. ====== A.3.14 Vertriebsgenehmigungen der angebotenen Technik - Los 1 und Los 3 Bitte bestätigen Sie, dass Sie zum Vertrieb bzw. Service/Wartung der angebotenen Produkte durch den Hersteller autorisiert sind. Als Nachweis sind aktuelle Herstellernachweise / Herstellererklärungen einzureichen. ====== A.3.15 Keine Interessenkollision - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bestätigen Sie, dass Sie keinerlei Interessen haben, die mit dem angestrebten Ver-tragsabschluss im Widerspruch stehen und dieses zum Nachteil des Auftraggebers beeinflussen könnten? (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen bereit unter dem veröffentlichen Link: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3556cb33-10c2ad030a70142e Wichtiger HINWEIS: Ggf. enthält der Link am Ende ein Komma (",") zu viel, sodass der Link nicht funktioniert. --> Link ohne Komma verwenden.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
Leistung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.03.2024
Vertragsende
13.01.2025
Verlängerung
bis zu 1-mal: Siehe Vergabeunterlagen.
Optionen
Siehe Vergabeunterlagen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Weitere Eignungsanforderungen: ------ A.3.9 Nachweis eines nachhaltigen Ressourcenverbrauchs - Los 2 Nachweis eines Zertifikats nach Greenguard Gold oder vergleichbar für das Unternehmen. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein") ====== A.3.12 Zertifizierter Projektleiter und Stellvertreter - Los 1 … ganz lesenWeitere Eignungsanforderungen: ------ A.3.9 Nachweis eines nachhaltigen Ressourcenverbrauchs - Los 2 Nachweis eines Zertifikats nach Greenguard Gold oder vergleichbar für das Unternehmen. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein") ====== A.3.12 Zertifizierter Projektleiter und Stellvertreter - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bitte benennen Sie einen (1) im Projektmanagement zertifizierten Projektleiter (m/w/d) und dessen Stellvertretung (entsprechend zertifiziert), die im Falle der Zuschlagsertei-lung im Zuge der Leistungserbringung Ihrerseits eingesetzt werden. Inkl. Angabe der Art der Zertifizierung. (Ausschlusskriterium) ====== A.3.13 Angabe der vorgesehenen Techniker - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bitte geben Sie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Techniker und deren Qualifikation bezogen auf die von Ihnen angebotenen Systemkomponenten (z. B. Betriebssysteme, Netzwerktechnik) an. ====== A.3.15 Keine Interessenkollision - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bestätigen Sie, dass Sie keinerlei Interessen haben, die mit dem angestrebten Ver-tragsabschluss im Widerspruch stehen und dieses zum Nachteil des Auftraggebers beeinflussen könnten? (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen bereit unter dem veröffentlichen Link: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3556cb33-10c2ad030a70142e Wichtiger HINWEIS: Ggf. enthält der Link am Ende ein Komma (",") zu viel, sodass der Link nicht funktioniert. --> Link ohne Komma verwenden.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
Leistung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Verlängerung der Serviceleistungen um max. zwei (2) Mal ein (1) Jahr.
Optionen
Siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Weitere Eignungsanforderungen: ------ A.3.10 Nachweis der Zertifizierung der Endgeräte (FRT und Leitstellenbestandteile) für den BOS-Digitalfunk nach § 9 Abs. 6 Satz 2 BDBOSZertV - Los 3 Bitte reichen Sie mit dem Angebot als Unterlagen Bescheinigungen ein, die von der BDBOS ausgestellt sind und mit … ganz lesenWeitere Eignungsanforderungen: ------ A.3.10 Nachweis der Zertifizierung der Endgeräte (FRT und Leitstellenbestandteile) für den BOS-Digitalfunk nach § 9 Abs. 6 Satz 2 BDBOSZertV - Los 3 Bitte reichen Sie mit dem Angebot als Unterlagen Bescheinigungen ein, die von der BDBOS ausgestellt sind und mit denen bestätigt wird, dass die Endgeräte (FRT und Leitstellenbestandteile) den entsprechenden technischen Anforderungen und der BSBOSZertV entsprechen. (Ausschlusskriterium) ====== A.3.11 Zertifizierter Experte für Informationssicherheit und Stellvertreter - Los 1 und Los 3 Bitte benennen Sie einen (1) nach ISO 27001 zertifizierten Experten (m/w/d) für Informationssicherheit und dessen Stellvertretung (entsprechend zertifiziert), die im Falle der Zuschlagserteilung im Zuge der Leistungserbringung Ihrerseits eingesetzt werden. Inkl. Angabe der Art der Zertifizierung. (Ausschlusskriterium) ====== A.3.12 Zertifizierter Projektleiter und Stellvertreter - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bitte benennen Sie einen (1) im Projektmanagement zertifizierten Projektleiter (m/w/d) und dessen Stellvertretung (entsprechend zertifiziert), die im Falle der Zuschlagsertei-lung im Zuge der Leistungserbringung Ihrerseits eingesetzt werden. Inkl. Angabe der Art der Zertifizierung. (Ausschlusskriterium) ====== A.3.13 Angabe der vorgesehenen Techniker - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bitte geben Sie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Techniker und deren Qualifikation bezogen auf die von Ihnen angebotenen Systemkomponenten (z. B. Betriebssysteme, Netzwerktechnik) an. ====== A.3.14 Vertriebsgenehmigungen der angebotenen Technik - Los 1 und Los 3 Bitte bestätigen Sie, dass Sie zum Vertrieb bzw. Service/Wartung der angebotenen Produkte durch den Hersteller autorisiert sind. Als Nachweis sind aktuelle Herstellernachweise / Herstellererklärungen einzureichen. ====== A.3.15 Keine Interessenkollision - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bestätigen Sie, dass Sie keinerlei Interessen haben, die mit dem angestrebten Ver-tragsabschluss im Widerspruch stehen und dieses zum Nachteil des Auftraggebers beeinflussen könnten? (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen bereit unter dem veröffentlichen Link: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3556cb33-10c2ad030a70142e Wichtiger HINWEIS: Ggf. enthält der Link am Ende ein Komma (",") zu viel, sodass der Link nicht funktioniert. --> Link ohne Komma verwenden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1eurofunk Kappacher GmbH Deutschland, Ainring2
2Knürr GmbH, Arnstorf6
3Frequentis Deutschland GmbH, Langen3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Ansbach

Alle 1 offenen Ausschreibungen von Stadt Ansbach, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

89vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
519.459 €Zuschlagswert im Median
339.343 € – 1,27 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.01.2024 auf 06.02.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 23.01.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.02.2024 auf 13.02.2024 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a7dbc8c2-f577-4992-8699-2565cf41b255.