Stadt Ansbach: Umsetzung der 120-monatigen Hardware-Erneuerung der ILS Ansbach
Stadt Ansbach · Ansbach, Bayern
Aktenzeichen MaBu-2023-0005veröffentlicht 03.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Rack-Server inkl. ServiceUniversität der Bundeswehr München · NeubibergFrist 16.11.2026
- 3rd party PCIe IP - PR1300395-2440-PFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 04.12.2026
- Wartung und Miete von Lizenzen des Herstellers Trend MicroBayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · MünchenFrist 03.12.2026
- IBM Lizenzen für EntireX und webMethodsFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 12.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 2: Leitstellenmöblierungbereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 1: IT-Systeme und Kommunikationstechnikin 24 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
- Los 3: Leitstellentechnikin 24 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Ansbach beabsichtigt die Vergabe der Ausführungsleistungen im Rahmen der turnusgemäßen 120-monatigen Hardware-Erneuerung der ILS-Technik für die von ihr betriebene Integrierte Leitstelle (ILS) Ansbach. Die Leistungen werden wird in zwei (2) Fachlosen beschafft: Los 1: IT-Systeme und Kommunikationstechnik Los 2: Leitstellenmöblierung Los 3: Leitstellentechnik Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in folgenden Dokumenten: • "AN_ILS_LV-Los-1" mit "AN_ILS_LB_Los-1" • "AN_ILS_LV-Los-2" mit "AN_ILS_LB_Los-2", • "AN_ILS_LV-Los-3" mit "AN_ILS_LB_Los-3", • "AN_ILS_EVB-IT_Systemvertrag_Los-1" • "AN_ILS_Werkvertrag_Los-2" • "AN_ILS_EVB-IT_Systemvertrag_Los-3"
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | IT-Systeme und Kommunikationstechnik Beschaffung der allgemeinen (Standard-) IT-System- und -Kommunikationstechnik für die ILS Ansbach. | 48 Monate | – |
| 2 | Leitstellenmöblierung Beschaffung der Leitstellenmöbel für die ILS Ansbach. | 10 Monate | – |
| 3 | Leitstellentechnik Beschaffung der Leitstellentechnik für die ILS Ansbach. | 48 Monate | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Verlängerung der Serviceleistungen um max. zwei (2) Mal ein (1) Jahr.
- Optionen
- Siehe Vergabeunterlagen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Weitere Eignungsanforderungen: ------ A.3.11 Zertifizierter Experte für Informationssicherheit und Stellvertreter - Los 1 und Los 3 Bitte benennen Sie einen (1) nach ISO 27001 zertifizierten Experten (m/w/d) für In-formationssicherheit und dessen Stellvertretung (entsprechend zertifiziert), die im F … ganz lesenkürzer
Weitere Eignungsanforderungen: ------ A.3.11 Zertifizierter Experte für Informationssicherheit und Stellvertreter - Los 1 und Los 3 Bitte benennen Sie einen (1) nach ISO 27001 zertifizierten Experten (m/w/d) für In-formationssicherheit und dessen Stellvertretung (entsprechend zertifiziert), die im Falle der Zuschlagserteilung im Zuge der Leistungserbringung Ihrerseits eingesetzt werden. Inkl. Angabe der Art der Zertifizierung. (Ausschlusskriterium) ====== A.3.12 Zertifizierter Projektleiter und Stellvertreter - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bitte benennen Sie einen (1) im Projektmanagement zertifizierten Projektleiter (m/w/d) und dessen Stellvertretung (entsprechend zertifiziert), die im Falle der Zuschlagsertei-lung im Zuge der Leistungserbringung Ihrerseits eingesetzt werden. Inkl. Angabe der Art der Zertifizierung. (Ausschlusskriterium) ====== A.3.13 Angabe der vorgesehenen Techniker - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bitte geben Sie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Techniker und deren Qualifikation bezogen auf die von Ihnen angebotenen Systemkomponenten (z. B. Betriebssysteme, Netzwerktechnik) an. ====== A.3.14 Vertriebsgenehmigungen der angebotenen Technik - Los 1 und Los 3 Bitte bestätigen Sie, dass Sie zum Vertrieb bzw. Service/Wartung der angebotenen Produkte durch den Hersteller autorisiert sind. Als Nachweis sind aktuelle Herstellernachweise / Herstellererklärungen einzureichen. ====== A.3.15 Keine Interessenkollision - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bestätigen Sie, dass Sie keinerlei Interessen haben, die mit dem angestrebten Ver-tragsabschluss im Widerspruch stehen und dieses zum Nachteil des Auftraggebers beeinflussen könnten? (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")- Hinweis
- Die Vergabeunterlagen stehen bereit unter dem veröffentlichen Link: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3556cb33-10c2ad030a70142e Wichtiger HINWEIS: Ggf. enthält der Link am Ende ein Komma (",") zu viel, sodass der Link nicht funktioniert. --> Link ohne Komma verwenden.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.03.2024
- Vertragsende
- 13.01.2025
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Siehe Vergabeunterlagen.
- Optionen
- Siehe Vergabeunterlagen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Weitere Eignungsanforderungen: ------ A.3.9 Nachweis eines nachhaltigen Ressourcenverbrauchs - Los 2 Nachweis eines Zertifikats nach Greenguard Gold oder vergleichbar für das Unternehmen. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein") ====== A.3.12 Zertifizierter Projektleiter und Stellvertreter - Los 1 … ganz lesenkürzer
Weitere Eignungsanforderungen: ------ A.3.9 Nachweis eines nachhaltigen Ressourcenverbrauchs - Los 2 Nachweis eines Zertifikats nach Greenguard Gold oder vergleichbar für das Unternehmen. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein") ====== A.3.12 Zertifizierter Projektleiter und Stellvertreter - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bitte benennen Sie einen (1) im Projektmanagement zertifizierten Projektleiter (m/w/d) und dessen Stellvertretung (entsprechend zertifiziert), die im Falle der Zuschlagsertei-lung im Zuge der Leistungserbringung Ihrerseits eingesetzt werden. Inkl. Angabe der Art der Zertifizierung. (Ausschlusskriterium) ====== A.3.13 Angabe der vorgesehenen Techniker - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bitte geben Sie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Techniker und deren Qualifikation bezogen auf die von Ihnen angebotenen Systemkomponenten (z. B. Betriebssysteme, Netzwerktechnik) an. ====== A.3.15 Keine Interessenkollision - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bestätigen Sie, dass Sie keinerlei Interessen haben, die mit dem angestrebten Ver-tragsabschluss im Widerspruch stehen und dieses zum Nachteil des Auftraggebers beeinflussen könnten? (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")- Hinweis
- Die Vergabeunterlagen stehen bereit unter dem veröffentlichen Link: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3556cb33-10c2ad030a70142e Wichtiger HINWEIS: Ggf. enthält der Link am Ende ein Komma (",") zu viel, sodass der Link nicht funktioniert. --> Link ohne Komma verwenden.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Verlängerung der Serviceleistungen um max. zwei (2) Mal ein (1) Jahr.
- Optionen
- Siehe Vergabeunterlagen
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Weitere Eignungsanforderungen: ------ A.3.10 Nachweis der Zertifizierung der Endgeräte (FRT und Leitstellenbestandteile) für den BOS-Digitalfunk nach § 9 Abs. 6 Satz 2 BDBOSZertV - Los 3 Bitte reichen Sie mit dem Angebot als Unterlagen Bescheinigungen ein, die von der BDBOS ausgestellt sind und mit … ganz lesenkürzer
Weitere Eignungsanforderungen: ------ A.3.10 Nachweis der Zertifizierung der Endgeräte (FRT und Leitstellenbestandteile) für den BOS-Digitalfunk nach § 9 Abs. 6 Satz 2 BDBOSZertV - Los 3 Bitte reichen Sie mit dem Angebot als Unterlagen Bescheinigungen ein, die von der BDBOS ausgestellt sind und mit denen bestätigt wird, dass die Endgeräte (FRT und Leitstellenbestandteile) den entsprechenden technischen Anforderungen und der BSBOSZertV entsprechen. (Ausschlusskriterium) ====== A.3.11 Zertifizierter Experte für Informationssicherheit und Stellvertreter - Los 1 und Los 3 Bitte benennen Sie einen (1) nach ISO 27001 zertifizierten Experten (m/w/d) für Informationssicherheit und dessen Stellvertretung (entsprechend zertifiziert), die im Falle der Zuschlagserteilung im Zuge der Leistungserbringung Ihrerseits eingesetzt werden. Inkl. Angabe der Art der Zertifizierung. (Ausschlusskriterium) ====== A.3.12 Zertifizierter Projektleiter und Stellvertreter - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bitte benennen Sie einen (1) im Projektmanagement zertifizierten Projektleiter (m/w/d) und dessen Stellvertretung (entsprechend zertifiziert), die im Falle der Zuschlagsertei-lung im Zuge der Leistungserbringung Ihrerseits eingesetzt werden. Inkl. Angabe der Art der Zertifizierung. (Ausschlusskriterium) ====== A.3.13 Angabe der vorgesehenen Techniker - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bitte geben Sie die für die Leistungserbringung vorgesehenen Techniker und deren Qualifikation bezogen auf die von Ihnen angebotenen Systemkomponenten (z. B. Betriebssysteme, Netzwerktechnik) an. ====== A.3.14 Vertriebsgenehmigungen der angebotenen Technik - Los 1 und Los 3 Bitte bestätigen Sie, dass Sie zum Vertrieb bzw. Service/Wartung der angebotenen Produkte durch den Hersteller autorisiert sind. Als Nachweis sind aktuelle Herstellernachweise / Herstellererklärungen einzureichen. ====== A.3.15 Keine Interessenkollision - Los 1 und Los 2 und Los 3 Bestätigen Sie, dass Sie keinerlei Interessen haben, die mit dem angestrebten Ver-tragsabschluss im Widerspruch stehen und dieses zum Nachteil des Auftraggebers beeinflussen könnten? (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")- Hinweis
- Die Vergabeunterlagen stehen bereit unter dem veröffentlichen Link: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c3556cb33-10c2ad030a70142e Wichtiger HINWEIS: Ggf. enthält der Link am Ende ein Komma (",") zu viel, sodass der Link nicht funktioniert. --> Link ohne Komma verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | eurofunk Kappacher GmbH Deutschland, Ainring | 2 |
| 2 | Knürr GmbH, Arnstorf | 6 |
| 3 | Frequentis Deutschland GmbH, Langen | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Ansbach
- Anschrift
- Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 91522 Ansbach
- Kontakt
- info@
mayburg.de
Bei uns erfasst
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus HealthCare GmbH6 Zuschläge
- Advanced UniByte GmbH5 Zuschläge
- CANCOM GmbH4 Zuschläge
- DELTA Computer Products GmbH4 Zuschläge
- Microstaxx GmbH3 Zuschläge
- sysGen GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.01.2024 auf 06.02.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 23.01.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.02.2024 auf 13.02.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a7dbc8c2-f577-4992-8699-2565cf41b255.