Stadt Alfeld (Leine) Sanierungsgebiet "Altstadt und ehemalige Wallanlagen" - Sanierungsträgerleistungen
Stadt Alfeld (Leine) · Alfeld, Niedersachsen
Aktenzeichen 1043-24veröffentlicht 26.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 148 Tsd. €
- Laufzeit
- 45 Monate
- 01.04.2025 – 31.12.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 148 Tsd. €
- Laufzeit
- 45 Monate01.04.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Alfeld31061, Landkreis Hildesheim, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität des Projektteams30 %
- Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projek40 %
- Vergütung einschließlich Nebenkostenpauschale30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Alfeld (Leine) ist ein Mittelzentrum im Landkreis Hildesheim im südlichen Niedersachsen mit derzeit ca. 18.500 Einwohnern. Alfeld ist die zweitgrößte Stadt dieses Landkreises und liegt inmitten der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen. Die Stadt Alfeld (Leine) wurde im August 2024 in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" aufgenommen. Ziel dieses Programms ist es, Innenstädte und Stadtteilzentren sowie Ortszentren zu stärken und zu beleben. In Vorbereitung für den Aufnahmeantrag in das Städtebauförderungsprogramm wurden Ende 2021/ Anfang 2022 bei Begehungen des Sanierungsverdachtsgebietes (historische Altstadt einschließlich der Wallanlagen und des Kaiserhofquartiers) und in Vorgesprächen mit der Stadtverwaltung erhebliche sichtbare städtebauliche und funktionale Mängel festgestellt. Das VU/ISEK wurde durch die Niedersächsische Landesgesellschaft mbH und Alexander Rudnick Consultants GmbH im Frühjahr 2023 fertiggestellt und 2024 fortgeschrieben (Stand 25.09.2024). Die Einzelheiten sind der VU/ISEK als Anlage zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das Sanierungsgebiet beträgt ca. 23 ha und umfasst den historischen Stadtkern mit zahlreichen historischen und denkmalgeschützten Gebäuden und die Wallanlagen. Das Kaiserhofquartier wird durch einen privaten Investor bereits bebaut und ist somit nicht mehr Bestandteil des Sanierungsgebietes. Im Oktober 2024 wurden die Sanierungssatzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes und die kommunale Förderrichtlinie vom Rat der Stadt Alfeld (Leine) beschlossen. Für die formale Abwicklung der Sanierung ist die Begleitung durch einen treuhänderischen Sanierungsträger gem. §§ 157,158 BauGB erforderlich. Der Sanierungsträger soll die Stadt bei der Durchführung der Sanierung unterstützen und beraten, u.a. bei der städtebaulichen Planung, Grundstücksgeschäften, Öffentlichkeitsarbeit, Aktivierung und Beratung der Eigentümer*innen im Sanierungsgebiet sowie bei der Beantragung und dem Nachweis der Förderungsmittel.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB für die städtebaulichen Maßnahme Alfeld (Leine) Sanierungsgebiet "Altstadt und ehemalige Wallanlagen". Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 31.12.2028 und verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualität des Projektteams1. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen und Erfahrungen für das vorliegende Projekt mit Projektorganigramm.(20%) 2. Darstellung der Koordination des Projektteams. (10%)
- Qualität
- Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projek1. Darstellung der fachlichen Grundsatzüberlegungen zu den Sanierungszielen und möglichen Lösungsansätzen für das vorliegende Projekt.(25%) 2. Darstellungen der ersten Maßnahmen und Schritte nach Auftragserteilung für das vorliegende Projekt.(15%)
- Preis
- Vergütung einschließlich NebenkostenpauschaleVergütung Sanierungsträgerleistungen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenkürzer
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Angebot muss enthalten: 1. Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen 2. Präsentation mit den spezifischen Inhalten (vgl. Zuschlagskriterien) 3. Honorarangebot auf Grundlage des beigefügten Honorardatenblattes 5. Unterschriebener Vertrag Mit dem Angebot ist der Vertrag mit Unterschrift vorz … ganz lesenkürzer
Das Angebot muss enthalten: 1. Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen 2. Präsentation mit den spezifischen Inhalten (vgl. Zuschlagskriterien) 3. Honorarangebot auf Grundlage des beigefügten Honorardatenblattes 5. Unterschriebener Vertrag Mit dem Angebot ist der Vertrag mit Unterschrift vorzulegen. Die grau hinterlegten Formularfelder sind alle auszufüllen. Sofern an dem Vertragsentwurf Änderungswünsche bestehen, sind diese vor Angebotsabgabe anzufragen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten. Durch den Bieter ist eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5KPP Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5KPP Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Hannover | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 1, 31061 Alfeld
- Kontakt
- info@
stadt-alfeld.de - Auskünfte
- bbt Rechtsanwälte und Steuerberatervergabestelle@
bbt-kanzlei.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Niedersächsische Landgesellschaft mbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 18.02.2025 auf 24.02.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 18.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 04d262c6-9bfe-41d5-b7c7-ef6ab75772b6.