St. Bernward Krankenhaus GmbH - Neubau Zentralgebäude E - Dachdecker- und Klempnerarbeiten
St. Bernward Krankenhaus GmbH · Hildesheim, Niedersachsen
Aktenzeichen E-308veröffentlicht 14.06.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
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Alle Ausschreibungen: Dacharbeiten in Niedersachsen (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hildesheim31134, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 28 Monatenan St. Bernward Krankenhaus GmbH
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 14:01 Uhrvor 28 MonatenEntfällt - Elektronische Vergabe
- Heute
Beschreibung
Dachdecker- und Klempnerarbeiten (E-310) Gegenstand der Vergabe ist die Ausführung von Dachabdichtungsarbeiten mit bituminösen Abdichtungsbahnen. Die Leistung umfasst ca.: - ca. 1.760 m Konterlattung - ca. 6.490 m Lattung - ca. 2160 m2 Steildacheindeckung Tonziegel - ca. 290 m Dachrinne kastenförmig - ca. 240 m Fallrohre quadratisch - ca. 290 m2 Fassadenbekleidung Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder das Verfahren aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens - der niedrigste Netto-Angebotspreis einen Betrag von EUR 550.000 EUR überschreitet. In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter das Formblatt 124 einzureichen und ide dort genannten Nachweise zu erbringen.
- Kriterium
- Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter das Formblatt 124 einzureichen und ide dort genannten Nachweise zu erbringen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 31 DAYS
- Angebotsöffnung
- 15.07.2024, 14:01 Uhr. Entfällt - Elektronische Vergabe. Entfällt - Elektronische Vergabe
- Sicherheiten
verlangt: 17.1 Der AN leistet an den AG eine Sicherheit für die Vertragserfüllung. Diese dient der Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere der vertragsgemäßen und rechtzeitigen Ausführung, der Leistung von Schadensersatz, der Zahlung der Vertragsstrafe s … ganz lesenkürzer
verlangt: 17.1 Der AN leistet an den AG eine Sicherheit für die Vertragserfüllung. Diese dient der Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere der vertragsgemäßen und rechtzeitigen Ausführung, der Leistung von Schadensersatz, der Zahlung der Vertragsstrafe sowie der Rückerstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen. Die Sicherheit ist in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme ggfls. zzgl. der gesetzl. MwSt. zu leisten. Soweit Nachtragsleistungen des Auftragsnehmers die Nettopauschalauftragssumme um mehr als 5 % erhöhen, kann der AG eine entsprechende Erhöhung der Bürgschaftssumme verlangen. Die Sicherheit ist durch eine Bürgschaft gemäß nachstehendem § 17.3 zu leisten. Leistet der Aufragnehmer die Vertragserfüllungssicherheit nicht binnen 8 Kalendertagen nach Vertragsabschluss, ist der AG berechtigt, die Abschlagszahlungen einzu-behalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Der einbehaltende Betrag ist auf Anforderung des Auftragnehmers auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Der AN ist berechtigt, diesen Einbehalt durch eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Bürgschaft abzulösen. Die Vertragserfüllungssicherheit wird zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer a) die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat, b) die Schlussabnahme des Bauvorhabens erklärt wurde, c) der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Unterlagen gemäß § 11.7.1 vollständig übergeben hat und d) eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet wurde. 17.2 Der AN leistet an den AG eine Sicherheit für Mängelansprüche. Diese dient der Sicherung der Mängelansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen bei und/oder nach der Abnahme vorliegender Mängel einschließlich Scha-densersatz sowie der Erfüllung der Ansprüche des Auftraggebers wegen erfolgter, aber wiederum mangelhafter Nacherfüllung des Auftragnehmers. Die Sicherheit beträgt 5 % der Nettopauschalauftragssumme einschließlich evtl. Nachträge ggfls. zzgl. der gesetzl. MwSt. Nach Feststellung der Nettoab-rechnungssumme ist diese maßgebend. Nach Ablauf von 5 Jahren kann der AN eine Reduzierung der Gewährleistungssicherheit auf 2% verlangen, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist. Soweit jedoch zu die-sem Zeitpunkt seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf der AG einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. Der AG ist berechtigt, von der Schlusszahlung 5 % als Sicherheit für die vor-genannten Ansprüche einzubehalten (Sicherheitseinbehalt). Der AN ist jederzeit berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft für Mängelan-sprüche abzulösen, die den Anforderungen des § 17.3 genügt. Ebenso kann der AN wahlweise die Einzahlung auf ein Sperrkonto verlangen. Die Auswahl des Sperrkontos erfolgt nach billigem Ermessen des AG. Der AG wird eine nicht verwertete Sicherheit nach Ablauf der Gewährleis-tungsfristen zurückgeben, sobald der AN ihn hierzu auffordert. Sofern zum Zeitpunkt des Verlangens noch Ansprüche aus Mängeln resultieren, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gerügt wurden, darf der AG einen entsprechenden Teil der Sicherheit bis zur Erfüllung dieser Mängelansprüche zurückhalten. 17.3 Wird die Sicherheit durch eine Bürgschaft geleistet, so muss der Bürge ein in der europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder Kreditversicherer sein. Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich, unbefristet und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage abgegeben werden. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürge verzichtet darüber hinaus auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 Abs. 2 BGB, wobei der Ver-zicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ferner muss der Bürge erklären, dass Gerichtsstand nach Wahl des Auftraggebers der Ort des Bauvorhabens oder der Sitz des Auftraggebers ist und die Bürgschaftsforderung nicht vor der gesicherten Hauptforderung ver …
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Keine
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht si … ganz lesenkürzer
Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder das Verfahren aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens - der niedrigste Netto-Angebotspreis einen Betrag von EUR 550.000 EUR überschreitet. In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHJGN Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder das Verfahren aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens - der niedrigste Netto-Angebotspreis einen Betra … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BHJGN Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder das Verfahren aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens - der niedrigste Netto-Angebotspreis einen Betrag von EUR 550.000 EUR überschreitet. In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- St. Bernward Krankenhaus GmbH
- Anschrift
- 31134 Hildesheim
- Kontakt
- vergabestelle@
goehmann.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dacharbeiten in Niedersachsen (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Pieper Bedachungen GmbH10 Zuschläge
- STRABAG AG10 Zuschläge
- Kümper + Schwarze Baubetriebe GmbH7 Zuschläge
- HTI GmbH Greußen6 Zuschläge
- Kögel Bau GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Andic GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9449defb-8cca-4aea-b604-b0c762ccad8f.