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Frist abgelaufenEU-weitHochbauBau2 Berichtigungen

ST 26017 Wettbewerblicher Dialog Planung, Bau und Betrieb der Medical Science City im Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Amt ZS 5.1 - Wirtschaftsförderung · Neuss, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ST 26017veröffentlicht 08.08.2026erstmals 24.06.2026DienstleistungenWettbewerblicher Dialog

Teilnahmefristseit 61 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Kreis Neuss.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Nordrhein-Westfalen (95 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
155 Mio. €
Laufzeit
169 Monate01.12.2026 – 31.12.2040
Lose
1
Verfahren
Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit Referenzen einreichen und Kapazität für mehrere Dialogrunden einplanen.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    an Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Zentrales Vergabemanagement
    vor 3 Monaten
  3. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 3 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2040
    in 23 Tagen

Beschreibung

Der Rhein-Kreis Neuss (Auftraggeber) beabsichtigt, auf Basis dieser Ausschreibung die für die Bundesrepublik Deutschland vorbildhafte Medical Science City (MSC) im Rhein-Kreis Neuss errichten und betreiben zu lassen, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu beschleunigen. Ziel der MSC ist, insbesondere innovative Start-ups aus dem akademischen Umfeld (u.a. der umliegenden Universitäten und Universitätsklinika) sowie technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu fördern und den gesamten Entwicklungsprozess von gen- und zellbasierten Therapiestrategien (Gene and Cell-based Therapies, GCT) zu begleiten. Die MSC soll den Zugang zu modernsten Produktionsanlagen und spezialisierter Ausrüstung ermöglichen, die für die Entwicklung und Produktion von GCT unerlässlich sind. Zusätzlich bietet sie umfassende Dienstleistungen für Start-ups und KMU an, um sie in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Als integratives Zentrum für biomedizinische Forschung, Entwicklung und Produktion bringt die MSC alle relevanten Akteure in der Wertschöpfungskette – Universitäten/Hochschulen und ihre Kliniken, Start-Ups mit innovativen Ansätzen und die biomedizinische Wirtschaft – an einem Ort zusammen. Der hiesige Beschaffungsgegenstand umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb der MSC auf einem Grundstück im Rhein-Kreis Neuss, wobei der Auftragnehmer – ungeachtet seiner betriebsbezogenen Aufgaben – verpflichtet ist, die Nutzung der MSC während der Vertragslaufzeit auf den Rhein-Kreis-Neuss zu übertragen. Zu dem vom Auftragnehmer zu erbringenden Betrieb gehören die Auswahl und Vermittlung geeigneter Nutzer an den Rhein- Kreis Neuss sowie alle gebäudebetriebsrelevanten Dienstleistungen und Arbeiten (u.a. Wartung, Instandhaltung, Lagerlogistik, Energieversorgung, IT-Infrastruktur, Validierung, Haustechnik, GMP-Zertifizierung, Sicherstellung der Laborinfrastruktur auf dem Stand der Technik). Der Auftragnehmer übernimmt zudem Dienstleistungen, wie Personaldienstleistungen und Materialversorgung, um die Start-ups und KMU in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Diese Dienstleistungen kaufen die Start-ups und KMU im Nutzungspaket mit ein. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer, neben den Dienstleistungen, die in den geförderten Nutzungspaketen enthalten sind, einen eigenen abtrennbaren wirtschaftlichen Geschäftsbereich zur nachhaltigen Nutzung der MSC aufbauen, indem er weitergehende, nicht geförderte Dienstleistungen gegen ein marktübliches Entgelt an Start-ups und KMU anbietet. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre zuzüglich der Errichtungsphase. Die MSC soll bis September 2029 und muss bis spätestens zum 31.03.2030 betriebsbereit sein. Der genaue Termin der Betriebsbereitschaft und die Voraussetzungen an die Betriebsbereitschaft werden in der Dialogphase erörtert. Zudem weist der Auftraggeber darauf hin, dass er gehalten ist, die konkreten Voraussetzungen der Betriebsbereitschaft mit dem Fördermittelgeber abzustimmen, da die Betriebsbereitschaft die Auszahlung der Fördermittel bedingt. Der Auftraggeber kann diese Voraussetzungen daher nicht einseitig festlegen. Ist die MSC nicht zu dem in der Dialogphase erörterten und seitens des Auftraggebers mit dem Fördermittelgeber abgestimmten Termins betriebsbereit, können keine Fördermittel abgerufen und damit kein Entgelt an den Betreiber gezahlt werden. Nach Ablauf der 15 Jahre fällt das Nutzungsrecht an den Auftragnehmer zurück. Weiterer Text siehe B.1 Leistungsbeschreibung Seite 4. Für sämtliche vertraglichen Leistungen einschließlich der Einräumung des Nutzungsrechts an den Rhein-Kreis-Neuss erhält der Auftragnehmer eine Einmalzahlung von maximal EUR 155 Mio. (netto). Der genaue Festkostenpreis wird in der Dialogphase festgelegt und bekanntgegeben werden. Im Vertrag wird geregelt werden, dass der Festkostenpreis herabgesetzt werden kann, sofern sich im Laufe der Errichtungs- und Betriebsphase aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten ein geringerer benötigter Finanzbedarf herausstellen wird. Die Bieter sind daher gehalten, diesen Zeitrahmen von vornherein in ihrer Planung zu berücksichtigen. Ziel des Projekts ist die Errichtung einer Medical Science City, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu ermöglichen und zu beschleunigen. Der Betreiber ist für die Auslastung des MSC, vorrangig durch nicht börsennotierte kleine Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt und die die Voraussetzungen von Artikel 22 Abs. 2 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen (Start-ups), sowie KMU, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen, verantwortlich. Er garantiert, dass durch diese Unternehmen Nutzungsentgelte in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. pro Jahr vereinnahmt werden. Liegt der vereinnahmte Betrag in einem oder mehreren Jahren unterhalb dieser Grenze, schuldet er dem Rhein-Kreis- Neuss jeweils den Differenzbetrag. Der Differenzbetrag wird drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs fällig. Sollten die Nutzungsentgelte den Eigenanteil des Rhein-Kreis-Neuss übersteigen, beabsichtigt der Rhein-Kreis- Neuss, die Überschüsse zumindest teilweise in Absprache mit dem Betreiber in den nicht wirtschaftlichen Teil des MSC zur Steigerung der Nachhaltigkeit des MSC zu investieren. Ferner erhält der Betreiber in diesen Fällen eine angemessene Provision. Nach Ablauf der 15 Jahre fällt das Nutzungsrecht an den Auftragnehmer zurück. Somit stehen dem Auftragnehmer nach dem Ablauf der 15 Jahre sämtliche Nutzungsentgelte, die er ab dann erzielt, zu.

Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE/JTF-Programm NRW 2021.2027 gefördert.

Nähere Einzelheiten können den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung (Anlage B.1)) entnommen werden.

Beschreibung des Loses

Der Rhein-Kreis Neuss (Auftraggeber) beabsichtigt, auf Basis dieser Ausschreibung die für die Bundesrepublik Deutschland vorbildhafte Medical Science City (MSC) im Rhein-Kreis Neuss errichten und betreiben zu lassen, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu beschleunigen. Ziel der MSC ist, insbesondere innovative Start-ups aus dem akademischen Umfeld (u.a. der umliegenden Universitäten und Universitätsklinika) sowie technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu fördern und den gesamten Entwicklungsprozess von gen- und zellbasierten Therapiestrategien (Gene and Cell-based Therapies, GCT) zu begleiten. Die MSC soll den Zugang zu modernsten Produktionsanlagen und spezialisierter Ausrüstung ermöglichen, die für die Entwicklung und Produktion von GCT unerlässlich sind. Zusätzlich bietet sie umfassende Dienstleistungen für Start-ups und KMU an, um sie in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Als integratives Zentrum für biomedizinische Forschung, Entwicklung und Produktion bringt die MSC alle relevanten Akteure in der Wertschöpfungskette – Universitäten/Hochschulen und ihre Kliniken, Start-Ups mit innovativen Ansätzen und die biomedizinische Wirtschaft – an einem Ort zusammen. Der hiesige Beschaffungsgegenstand umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb der MSC auf einem Grundstück im Rhein-Kreis Neuss, wobei der Auftragnehmer – ungeachtet seiner betriebsbezogenen Aufgaben – verpflichtet ist, die Nutzung der MSC während der Vertragslaufzeit auf den Rhein-Kreis-Neuss zu übertragen. Zu dem vom Auftragnehmer zu erbringenden Betrieb gehören die Auswahl und Vermittlung geeigneter Nutzer an den Rhein- Kreis Neuss sowie alle gebäudebetriebsrelevanten Dienstleistungen und Arbeiten (u.a. Wartung, Instandhaltung, Lagerlogistik, Energieversorgung, IT-Infrastruktur, Validierung, Haustechnik, GMP-Zertifizierung, Sicherstellung der Laborinfrastruktur auf dem Stand der Technik). Der Auftragnehmer übernimmt zudem Dienstleistungen, wie Personaldienstleistungen und Materialversorgung, um die Start-ups und KMU in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Diese Dienstleistungen kaufen die Start-ups und KMU im Nutzungspaket mit ein. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer, neben den Dienstleistungen, die in den geförderten Nutzungspaketen enthalten sind, einen eigenen abtrennbaren wirtschaftlichen Geschäftsbereich zur nachhaltigen Nutzung der MSC aufbauen, indem er weitergehende, nicht geförderte Dienstleistungen gegen ein marktübliches Entgelt an Start-ups und KMU anbietet. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre. Die MSC muss bis September 2029 betriebsbereit sein. Für sämtliche vertraglichen Leistungen einschließlich der Einräumung des Nutzungsrechts an den Rhein-Kreis-Neuss erhält der Auftragnehmer eine Einmalzahlung von maximal EUR 155 Mio. (netto). Der genaue Festkostenpreis wird in der Dialogphase festgelegt und bekanntgegeben werden. Im Vertrag wird geregelt werden, dass der Festkostenpreis herabgesetzt werden kann, sofern sich im Laufe der Errichtungs- und Betriebsphase aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten ein geringerer benötigter Finanzbedarf herausstellen wird. Ist die MSC nicht bis September 2029 betriebsbereit, können keine Fördermittel abgerufen und damit kein Entgelt an den Betreiber gezahlt werden. Die Bieter sind daher gehalten, diesen Zeitrahmen von vornherein in ihrer Planung zu berücksichtigen. Ziel des Projekts ist die Errichtung einer Medical Science City, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu ermöglichen und zu beschleunigen. Der Betreiber ist für die Auslastung des MSC, vorrangig durch nicht börsennotierte kleine Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt und die die Voraussetzungen von Artikel 22 Abs. 2 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen (Start-ups), sowie KMU, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen, verantwortlich. Er garantiert, dass durch diese Unternehmen Nutzungsentgelte in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. pro Jahr vereinnahmt werden. Liegt der vereinnahmte Betrag in einem oder mehreren Jahren unterhalb dieser Grenze, schuldet er dem Rhein-Kreis- Neuss jeweils den Differenzbetrag. Der Differenzbetrag wird drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs fällig. Sollten die Nutzungsentgelte den Eigenanteil des Rhein-Kreis-Neuss übersteigen, beabsichtigt der Rhein-Kreis- Neuss, die Überschüsse zumindest teilweise in Absprache mit dem Betreiber in den nicht wirtschaftlichen Teil des MSC zur Steigerung der Nachhaltigkeit des MSC zu investieren. Ferner erhält der Betreiber in diesen Fällen eine angemessene Provision. Nach Ablauf der 15 Jahre fällt das Nutzungsrecht an den Auftragnehmer zurück. Somit stehen dem Auftragnehmer nach dem Ablauf der 15 Jahre sämtliche Nutzungsentgelte, die er ab dann erzielt, zu.

Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE/JTF-Programm NRW 2021.2027 gefördert.

Nähere Einzelheiten können den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung (Anlage B.1)) entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Immobilie und Gebäudekonzept (30%) Gebäudebetrieb/Gebäudemanagement (40%) Risiko- und Haftungsmanagement (Konzept zur Ausfallminimierung) (5%) Klimaverträglichkeit und Nachhaltigkeit (25%) Zu Einzelheiten wird auf die Anlage A.3 (Wertungsmatrix (Angebote)) der verfahrensbezogenen Vergabeunterlagen verwiesen.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/A … ganz lesenNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein. Siehe Vergabeunterlagen, Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 1. Der Nachweis ist einzureichen. Darstellung der Gesellschafts- und Konzernstruktur Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist zusätzlich eine Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit und Organisationsstruktur vorzulegen. Siehe Vergabeunterlagen Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 2. Der Nachweis ist einzureichen. Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen. Es wird auf Ziffer 11 verwiesen. Gleiches gilt für eignungsleihende Unternehmen (siehe Ziffer 13 des Verfahrensbriefes).
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/A … ganz lesenNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein. Siehe Vergabeunterlagen, Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 1. Der Nachweis ist einzureichen. Darstellung der Gesellschafts- und Konzernstruktur Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist zusätzlich eine Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit und Organisationsstruktur vorzulegen. Siehe Vergabeunterlagen Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 2. Der Nachweis ist einzureichen. Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen. Es wird auf Ziffer 11 verwiesen. Gleiches gilt für eignungsleihende Unternehmen (siehe Ziffer 13 des Verfahrensbriefes).
Allgemeiner Jahresumsatz
Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen: Eigenerklärung über den konsolidierten Gesamtumsatz des Unternehmens insgesamt jeweils bezogen auf die letzten drei (3) Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht drei (3) Geschäftsjahre absolviert hat, legt es für die fehlenden Jahre jeweils … ganz lesenZum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen: Eigenerklärung über den konsolidierten Gesamtumsatz des Unternehmens insgesamt jeweils bezogen auf die letzten drei (3) Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht drei (3) Geschäftsjahre absolviert hat, legt es für die fehlenden Jahre jeweils eine Unternehmensplanung unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor. Siehe Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Vordruck 4. Der Vordruck ist auszufüllen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer aktuell bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einer in der Europäischen Union zugelassenen Versicherung für die Leistungsbereiche: • Planung (Objektplanung und Fachpl … ganz lesenNachweis einer aktuell bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einer in der Europäischen Union zugelassenen Versicherung für die Leistungsbereiche: • Planung (Objektplanung und Fachplanung) • Bauen • Gebäudebetrieb/Gebäudemanagement Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Die jeweiligen Mindesthaftpflichtdeckungshöhen müssen jeweils betragen: • Planung (Objektplanung und Fachplanung): Je Versicherungsjahr für Personenschäden mindestens EUR 2 Mio. pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 2 Mio. pro Versicherungsfall. • Bauen: Je Versicherungsjahr für Personenschäden mindestens EUR 5 Mio. pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 5 Mio. pro Versicherungsfall. • Gebäudebetrieb/Gebäudemanagement: Je Versicherungsjahr für Personenschäden mindestens EUR 2 Mio. pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 2 Mio. pro Versicherungsfall. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügen die Vorlage • einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und • die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Betreffend den Leistungsbereich Gebäudebetrieb/Gebäudemanagement kann auf eine entsprechende unwiderrufliche Erklärung verzichtet werden. Wünschenswert ist jedoch eine unverbindliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein. Siehe Vergabeunterlagen, Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 3. Der Nachweis ist einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis über Verfügbarkeit eines Grundstücks im Rhein-Kreis Neuss samt Eckdaten, das im Falle der Zuschlagserteilung für die Errichtung der Medical Science City gemäß den Anforderungen der leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) genutzt werden soll. Der Nachweis kann erbracht werden durc … ganz lesenNachweis über Verfügbarkeit eines Grundstücks im Rhein-Kreis Neuss samt Eckdaten, das im Falle der Zuschlagserteilung für die Errichtung der Medical Science City gemäß den Anforderungen der leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) genutzt werden soll. Der Nachweis kann erbracht werden durch: • Nachweis der Eigentümerschaft (Grundbuchauszug) eines Grundstücks im Rhein-Kreis Neuss, das im Falle der Zuschlagserteilung für die Errichtung der Medical Science City gemäß den Anforderungen der leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) genutzt werden soll. Oder: • Absichtserklärung des Grundstückseigentümers zur rechtzeitigen Veräußerung eines Grundstücks im Rhein-Kreis Neuss an den Bieter/die Bietergemeinschaft, das im Falle der Zuschlagserteilung für die Errichtung der Medical Science City gemäß den Anforderungen der leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) genutzt werden soll. Oder: • Nachweis eines Erbbaurechts oder Absichtserklärung eines Erbbaurechtsgebers zum Abschluss eines Erbbaurechts an einem Grundstück im Rhein-Kreis Neuss, das im Falle der Zuschlagserteilung für die Errichtung der Medical Science City gemäß den Anforderungen der leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) genutzt werden soll. Das Erbbaurecht muss zur Errichtung und zum Betrieb der Medical Science City gemäß den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) berechtigen. Die Laufzeit muss mindestens 20 Jahre betragen. Oder: • Nachweis des Abschlusses eines Mietvertrages oder Absichtserklärung des Vermieters zum Abschluss eines Mietvertrages über ein Grundstück im Rhein-Kreis Neuss, das im Falle der Zuschlagserteilung für die Errichtung der Medical Science City gemäß den Anforderungen der leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) genutzt werden soll. Der Mietvertrag muss zur Errichtung und zum Betrieb der Medical Science City gemäß den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (Anlagen B.) berechtigen. Die Laufzeit muss mindestens 20 Jahre betragen. Bei Vorlage einer entsprechenden Absichtserklärung zum rechtzeitigen Erwerb ist bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote eine vorvertragliche Verpflichtung des derzeitigen Grundstückseigentümers vorzulegen, dass dieser das Grundstück rechtzeitig vor Zuschlagserteilung veräußern wird. Bei Vorlage einer entsprechenden Absichtserklärung eines Erbbaurechtsgebers zum Abschluss eines Erbbaurechts ist bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote eine vorvertragliche Verpflichtung des Erbbaurechtsgebers vorzulegen, dass dieser das Erbbaurecht rechtzeitig vor Zuschlagserteilung einräumen wird. Bei Vorlage einer entsprechenden Absichtserklärung eines Vermieters zum Abschluss eines Mietvertrages ist bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote eine vorvertragliche Verpflichtung des Vermieters vorzulegen, dass dieser das Mietverhältnis rechtzeitig vor Zuschlagserteilung eingehen wird. Siehe Vergabeunterlagen Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 4. Der Nachweis ist einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis einer aktuellen Bonitätserklärung mit geringer Ausfallwahrscheinlichkeit einer anerkannten unabhängigen Wirtschaftsauskunft oder einer Bankerklärung mit Angaben über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten. Für junge beziehungsweise neu gegründete Unternehmen gilt jed … ganz lesenNachweis einer aktuellen Bonitätserklärung mit geringer Ausfallwahrscheinlichkeit einer anerkannten unabhängigen Wirtschaftsauskunft oder einer Bankerklärung mit Angaben über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten. Für junge beziehungsweise neu gegründete Unternehmen gilt jedoch § 45 Abs. 5 VgV. Kann ein Bewerber die in WL4 bezeichnete Bonitätsauskunft oder Bankerklärung aus einem berechtigten Grund, insbesondere aufgrund seiner erst kurzen Unternehmenshistorie, nicht in der vorgesehenen Form vorlegen, kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen nachweisen. Als alternative Nachweise kommen insbesondere – einzeln oder in geeigneter Kombination – in Betracht: • eine Eröffnungsbilanz oder aktuelle unterjährige Finanzinformationen, • Nachweise über die Kapitalausstattung und eingezahlte Eigenmittel, • ein belastbarer Geschäfts-, Finanzierungs- und Liquiditätsplan, • verbindliche Finanzierungs- oder Kreditbereitschaftserklärungen, • verbindliche Unterstützungs-, Garantie- oder Patronatserklärungen von Gesellschaftern beziehungsweise Mutterunternehmen, • verbindliche Investoren- oder Gesellschafterzusagen, • oder eine Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Bewerber hat darzulegen, weshalb der ursprünglich geforderte Nachweis aufgrund seiner Eigenschaft als junges beziehungsweise neu gegründetes Unternehmen nicht erbracht werden kann. Die Vergabestelle prüft anhand der im Einzelfall vorgelegten Unterlagen, ob diese eine hinreichend belastbare Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ermöglichen. Die bloße Bestätigung der Einzahlung des gesetzlichen Mindeststammkapitals ist nicht ausreichend. Siehe Vergabeunterlagen, Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Hinweis 5. Der Nachweis ist einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) in den letzten maximal sieben (7) Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Die Referenzen sind nachfolgenden Leistungsbereichen aufzuteilen: 1. Leistungsbereich 1: Referenzprojekt betreffend di … ganz lesenAngaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Referenzen) in den letzten maximal sieben (7) Jahren seit Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Die Referenzen sind nachfolgenden Leistungsbereichen aufzuteilen: 1. Leistungsbereich 1: Referenzprojekt betreffend die Bereitstellung und Realisierung (Neubau, Umbau, Sanierung, Revitalisierung oder Umnutzung) eines Entwicklungsgrundstück. Das Referenzprojekt gilt als einschlägig, wenn es mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllt: (a) Projektvolumen ≥ 50 Mio. Euro (gemäß Din 276 Kostengruppen 100-800), oder (b) Bruttogrundfläche ≥ Bruttogrundfläche von einzelnen oder zusammenhängenden Gebäuden in Höhe von 15 000m², oder (c) nachweislich erhöhte Komplexität durch Realisierung und/oder Betrieb von Sonderbauten 2. Leistungsbereich 2: Referenzprojekt betreffend den Betrieb einer Labor- /Technologieinfrastruktur mit mehreren Nutzern (oder vergleichbare Gebäudeart, z.B. GMP-Produktion/ATMP-Umfeld, Reinraum-/Biotech-Cluster, Technologiezentren mit Laborbetrieb) Für den Fall, dass es sich bei dem Bewerber um ein neugegründetes Unternehmen („Newcomer“) handelt gilt Folgendes: Eine Zurechnung früherer Referenzen einzelner Mitarbeiter zugunsten des neugegründeten Unternehmens (Bewerber) kann erfolgen, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die früheren Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in dem neugegründeten Unternehmen (Bewerber) besteht (so Vergabekammer Bund, Beschluss vom 27.01.2022 - VK 2-137/21). Der Bieter hat dies in diesem Fall mit seinem Teilnahmeantrag zu erläutern und darzulegen. Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Referenztitel 2. Auftraggeber (Name/Firma) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers). 3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers). 4. Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer; Unterauftragnehmer/in oder Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft) 5. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung 6. Auftragswert in EUR (netto) 7. Ausführungszeitraum. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Zum Leistungsbereich 1 ist mindestens eine (1) besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen. Zum Leistungsbereich 2 ist mindestens eine (1) besonders einschlägige (vergleichbare) Referenz einzureichen. Siehe Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Vordruck 5. Der Vordruck ist auszufüllen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen, Wertungsmatrix (Eignung) (Anlage A.2) dargestellten (Punkte-)Skala. Es werden maximal drei (3) geeignete Bewerber zur Dialogphase zugelassen. Diese drei (3) Bewerber werden anhand der im Dokument A2 Wertungsmatrix Eignung beschriebenen Auswahlkriterien ermittelt. Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern erfolgt auf Grundlage der Anzahl der Referenzen je Leistungsbereich gemäß den Anforderungen aus Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) und dem Verfahrensbrief Nr. 1 (dort Ziffer 14.2.3). Gewertet werden nur Referenzen, die zusätzlich zu den mindestens pro Leistungsbereich geforderten Referenzen eingereicht werden; je zusätzliche Referenz werden 10 Punkte vergeben. Je mehr Referenzen desto besser. Ausgewählt werden die drei (3) Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Dabei dürfen mehrere Referenzen von demselben Auftraggeber stammen. Erfüllen mehr als drei (3) Bewerber gleichermaßen die Anforderungen an die Eignung und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend den veröffentlichten Auswahlkriterien aufgrund Punktgleichheit zu hoch, kann die Auswahl unter den betroffenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen noch nicht drei (3) Geschäftsjahre absolviert hat, legt es für die fehlenden Jahre jeweils eine Unternehmensplanung unter Angabe der erwarteten Beschäftigtenzahl vor. Siehe Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Vordruck 6. Der Vordruck ist auszufüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2026
Vertragsende
31.12.2040
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die verkürzte Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB beträgt 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Hinweis zum Auswahlverfahren des Teilnahmewettbewerbs: Es werden maximal drei (3) geeignete Bewerber zur Dialogphase zugelassen. Diese drei (3) Bewerber werden anhand der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Auswahlkriterien ermittelt. Die Auswahl unter den … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# Hinweis zum Auswahlverfahren des Teilnahmewettbewerbs: Es werden maximal drei (3) geeignete Bewerber zur Dialogphase zugelassen. Diese drei (3) Bewerber werden anhand der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Auswahlkriterien ermittelt. Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern erfolgt auf Grundlage der Anzahl der Referenzen je Leistungsbereich gemäß den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen (Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)) und Verfahrensbrief Nr. 1 (dort Ziffer 14.2.3)). Gewertet werden nur Referenzen, die zusätzlich zu den mindestens pro Leistungsbereich geforderten Referenzen eingereicht werden. Je mehr Referenzen desto besser. Ausgewählt werden die drei (3) Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Dabei dürfen mehrere Referenzen von demselben Auftraggeber stammen. Die übrigen Bewerber werden für das weitere Vergabeverfahren nicht mehr berücksichtigt und zeitnah informiert. Erfüllen mehr als drei (3) Bewerber gleichermaßen die Anforderungen an die Eignung und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend den veröffentlichten Auswahlkriterien aufgrund Punktgleichheit zu hoch, kann die Auswahl unter den betroffenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV). Die Bewerber, die auf Grundlage der veröffentlichten Eignungskriterien nicht als geeignet bewertet wurden oder nicht ausgewählt werden konnten, werden nicht zur Dialogphase zugelassen. Sie werden hierüber nach Durchführung der Eignungsprüfung unaufgefordert zeitnah informiert. Im wettbewerblichen Dialog eröffnet der Auftraggeber mit den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen einen Dialog, in dessen Verlauf er ermittelt und festlegt, wie seine Bedürfnisse und Anforderungen am besten erfüllt werden können. Auch für den Fall, dass nur ein Bewerber geeignet ist, wird die Dialogphase durchgeführt werden. Dabei werden mit den ausgewählten Unternehmen grundsätzlich alle Aspekte des Auftrags erörtert. Geplant ist derzeit eine Dialogphase. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Dialogphasen durch- zuführen. Das Vergabeverfahren wird vorbehaltlich der Bewilligung bzw. Freigabe der beantragten Fördermittel durchgeführt.
Hinweis
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation z … ganz lesenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Amt ZS 5.1 - Wirtschaftsförderung
Anschrift
Oberstraße 91, 41460 Neuss
Kontakt
submissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de
Auskünfte
Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Zentrales Vergabemanagementsubmissionsstelle@rhein-kreis-neuss.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

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Für CPV 700 (Immobiliendienste) in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 10.08.2026 auf 07.09.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 10.08.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 10.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d6c7cac4-4146-4d62-a0e9-e44a0fe4660a.