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Spülleistungen im Personalrestaurant und der de-zentralen Spüldienstleistungen für das Universitätsklinikum Aachen

Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-0622-AJ - 3veröffentlicht 28.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 557 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 28.03.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (161 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Aachen AöR
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    27 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2029
    vor 15 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Ausschreibung zur "Vergabe der Spülleistungen im Personalrestaurant und der de-zentralen Spüldienstleistungen für das Universitätsklinikum Aachen" in zwei Losen

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Spülleistungen im Personalrestaurant

Die Erbringung der Spülleistungen im Personalrestaurant und dezentralen Spüldienst-leistungen sind bereits zum heutigen Zeitpunkt an einen externen Dienstleistungspartner vergeben. Die o.g. Dienstleistungen in der Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA genannt, sollen durch geeignete Dienstleistungsunternehmen erbracht werden. Im Los 1 wird die folgende Leistung vergeben: Ort: Personalrestaurant Spülarbeiten im Personalrestaurant (Mensa), Standort Hauptgebäude . Die zu anzubietenden Leistungen können der "Anlage 1.I Preisblatt Los I Spüld UKA_250109.xlsx" entnommen und bewertet werden. . Ziel der Vergabe ist es, Dienstleistungspartner zu finden, die in der Lage sind, die qualitativen Anforderungen des UKA kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftlichen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert. In den SLA wird das Ergebnis bzw. der zu prüfende Leistungsinhalt konkret beschrieben. Auf Basis der SLA und eines transparent zu ge-staltenden Kontrollsystems werden die Ergebnisse geprüft und bewertet. . Im Personalrestaurant ist das Besteck und Geschirr von ca. 1.300 Gästen und diverse Küchen- Kleinteile die täglich von Montag bis Freitag anfallen, ausgenommen Wochenfeiertage, zu reinigen. Angaben zu Art und Mengen sind der "Anlage 8a Spülgut Personalrestaurant" zu entnehmen. Hier werden die zu spülenden Teile über das Zuführband und andere Transportgeräte in den Bereich der Spülküche geleitet. Die Zuführung von Reiniger- u. Klarspülmittel für die Spülanlagen erfolgt über eine automatische Dosiereinrichtung der Fa. Ecolab deren Kosten der Auftraggeber trägt. Vor Eingabe des Spülgutes in die Spülstraßen sind Lebensmittelreste, Müll und sonstige nicht zu spülende Bestandteile (Flaschen) abzunehmen und in die hierfür vorgesehenen Behältnissen einzusortieren bzw. abzuwerfen. Das so vorbereitetet Spülgut ist fachgerecht in die Spülstraßen einzusortieren. Auf die Vermeidung von Spülgutbeschädigung oder Geschirrbruch bzw. Besteckschwund durch fehlerhaften Abwurf ist zu achten. Im Personalrestaurant werden die Menüteller automatisiert abgestapelt. Das weitere Spülgut ist per Hand sauber, trocken und sortenrein in die dafür vorgesehenen Spender, Regalwagen und sonstigen Bevorratungsbehälter von einer Person einzubringen. Alle Geschirrspender und Stapler sind seitens des Auftragnehmers sowohl von außen als auch von innen und unten sauber zu halten. Gläser und Spülgut, welche nicht in den Bandspülstrassen gespült werden können, sind in der Korbdurchlaufmaschine zu reinigen und fachgerecht in die vorgesehenen Ablagemöglichkeiten einzubringen.

4 Jahre–
2
De-zentrale Spülleistungen auf den Stationen des Universitätsklinikum Aachen

Die Erbringung der Spülleistungen im Personalrestaurant und dezentralen Spüldienst-leistungen sind bereits zum heutigen Zeitpunkt an einen externen Dienstleistungspartner vergeben. Die o.g. Dienstleistungen in der Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA genannt, sollen durch geeignete Dienstleistungsunternehmen erbracht werden. Im Los 2 wird die folgende Leistung vergeben: Ort: Stationen Dezentrale Spüldienstleistungen auf den Stationen . Die zu anzubietenden Leistungen können der "Anlage 1.II Preisblatt Los II Spüld UKA_250109.xlsx" entnommen und bewertet werden. . Ziel der Vergabe ist es, Dienstleistungspartner zu finden, die in der Lage sind, die qualitativen Anforderungen des UKA kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftlichen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert. In den SLA wird das Ergebnis bzw. der zu prüfende Leistungsinhalt konkret beschrieben. Auf Basis der SLA und eines transparent zu ge-staltenden Kontrollsystems werden die Ergebnisse geprüft und bewertet. . Die Spüldienstleistungen auf den Stationen umfassen das Spülen aller Besteckteile (Messer, Gabel, Löffel u. Kaffeelöffel), der Kaffeebecher und Trinkgläser von ca. 800 - 900 Patienten zu jeder Tagesteilmahlzeit. Die Leistungsorte sind zurzeit auf 42 Fachkliniken auf 6 Ebenen im Pflege- und den Intensivbereich verteilt. Eine konkrete Übersicht der Leistungsorte innerhalb des UKA, inklusive der Leistungsvolumina, befindet sich in der Anlage 4 "Stationsübersicht".

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, die die Risiken der in "Anlage 3 erg. Vertragsbedingungen" genannten Versicherungssummen abdeckt oder Bescheinigung eines Versicherungsg … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, die die Risiken der in "Anlage 3 erg. Vertragsbedingungen" genannten Versicherungssummen abdeckt oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). . ACHTUNG! Bitte beachten Sie die dringend die in "Anlage 3 erg. Vertragsbedingungen" genannten Versicherungssummen und reichen Sie nur GÜLTIGE Unterlagen ein, welche nicht älter als ein Jahr sind und die geforderten Werte ausweisen! Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die nachfolgende Risiken mit den genannten Versicherungssummen abdeckt: Personenschäden: 5.000.000 EUR pauschal Sachschäden 5.000.000 EUR pauschal Vermögensschäden 1.000.000 EUR pauschal Im Rahmen der Pauschalversicherungen: Abhandenkommen fremder Schlüssel/ Transponder 250.000 EUR Die Haftung umfasst bei Verlust, eines dem Auftragnehmer oder seinen Mitarbeitern ausgehändigten Gruppenschlüssels, auch den Ersatz der entsprechenden Schließanlage. Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Lie … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Nachzuweisen ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Spüldienstleistungen, welche in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Mindestanforderung: Eine Referenz über vergleichbare Spüldienstleitungen (in den letzten drei Jahren erbracht) . - Zertifizierung DIN EN ISO 14001 ff oder vergleichbare (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen) . - Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder vergleichbare (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen) . - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
27 Tage
Angebotsöffnung
29.04.2025, 08:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung vo … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Die Erbringung der Spülleistungen im Personalrestaurant und dezentralen Spüldienst-leistungen sind bereits zum heutigen Zeitpunkt an einen externen Dienstleistungspartner vergeben. Die o.g. Dienstleistungen in der Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA gena … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# Die Erbringung der Spülleistungen im Personalrestaurant und dezentralen Spüldienst-leistungen sind bereits zum heutigen Zeitpunkt an einen externen Dienstleistungspartner vergeben. Die o.g. Dienstleistungen in der Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA genannt, sollen durch geeignete Dienstleistungsunternehmen erbracht werden. Im Los 1 wird die folgende Leistung vergeben: Ort: Personalrestaurant Spülarbeiten im Personalrestaurant (Mensa), Standort Hauptgebäude
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTMMDSHWB Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung e … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTMMDSHWB Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 29.04.2025 auf 06.05.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 133e0d05-d93f-48ab-a396-26fbc17a3fed.