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Sportzentrum Bresserberg, Sanierung Tribünengebäude, Planungsleistungen

Stadt Kleve · Kleve, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen S-KLEVE-2025-0045veröffentlicht 22.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 501 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
16 Monate18.08.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kleve47533, Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigdeutsches-ausschreibungsblatt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (86 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Qualifikation und Erfahrung der/des verantwortlichen und der/des stellvertretenden Projektbearbeiters/in25 %
  • Darstellung der Namen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der wesentlichen Projektmitarbeiter sowie Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung15 %
  • Beschreibung der Maßnahmen, die das Unternehmen verfolgt, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu gewährleisten15 %
  • Angebot für die Gesamtleistung einschließlich Nebenkosten42,5 %
  • Stundensätze2,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über deutsches-ausschreibungsblatt.de
    vor 16 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ziel des Vorhabens ist die baulich-energetische Sanierung, sowie die endgültige Fertigstellung des sich seit ca. 16 Jahren leerstehenden Rohbaus des Tribünengebäudes am Sportzentrum Bresserberg. Das Projekt wird durch das Bundesprogramm: "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur " gefördert. Mit dem vorliegenden europaweiten Vergabeverfahren für Gebäudeplanung (LPH 5-8 HOAI); sucht der Auftraggeber Fachplaner, die die baulich-energetische Sanierung gemäß der Leistungsbeschreibung umsetzen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualifikation und Erfahrung der/des verantwortlichen und der/des stellvertretenden Projektbearbeiters/in25 %
Darstellung der Namen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der wesentlichen Projektmitarbeiter sowie Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung15 %
Beschreibung der Maßnahmen, die das Unternehmen verfolgt, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu gewährleisten15 %
Angebot für die Gesamtleistung einschließlich Nebenkosten42,5 %
Stundensätze2,5 %
Qualität
Qualifikation und Erfahrung der/des verantwortlichen und der/des stellvertretenden Projektbearbeiters/inEs müssen jeweils mindestens 2 mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Referenzprojekte für die/den verantwortlichen Projektbearbeiter/in und die/den stellvertretenden Projektbearbeiter/in, die jeweils in den letzten 7 Jahren abgeschlossen wurden, vorgelegt werden. Als abgeschlossen gilt ein Referenzprojekt in dem Zeitpunkt, in dem die jeweils betroffene bauliche Anlage vollständig in Benutzung genommen wurde. Sowohl die/der verantwortliche Projektbearbeiter/in als auch die /der stellvertretende Projektbearbeiter/in müssen jeweils die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Architektin" oder "Ingenieur" oder "Ingenieurin" besitzen. Die Anforderungen für ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, sofern bei diesem Planungsleistungen im Leistungsbild Gebäudeplanung für eine der folgenden Gebäudearten erbracht wurden: - Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen; - Schulen mit hohen Planungsanforderungen, zum Beispiel Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten und Akademien; - Labor- und Institutsgebäude; - Büro- und Verwaltungsgebäude; - Pflegeheime und Bettenhäuser; Krankenhäuser und Universitätskliniken; - Turn- und Sportgebäude; - Mehrzweckhallen, Hallenbäder und Großsportstätten. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Berechnung des 7-jährigen Zeitkorridors ist der Monat April 2025. Spätestens im Monat April 2025 muss also das Referenzprojekt abgeschlossen, d. h. die jeweils betroffene bauliche Anlage vollständig in Benutzung genommen worden sein. Es können auch mehr als die vorgenannte Mindestzahl der Referenzprojekte vorgelegt werden. Es werden von den eingereichten Referenzen jeweils die zwei bestbewerteten Referenzobjekte der/des verantwortlichen Projektbearbeiters/in bzw. der/des stellvertretenden Projektbearbeiters/in in die Gesamtbewertung einbezogen. Die Punkte für die Referenzprojekte der/des verantwortlichen Projektbearbeiters/in gehen mit einer Gewichtung von 17,5% in die Gesamtbewertung ein. Die Punkte für die Referenzprojekte der/des stellvertretenden Projektbearbeiters/in gehen mit einer Gewichtung von 7,5% in die Gesamtbewertung ein. Unterkriterien, die gewertet werden, sind zum einen der Auftragswert (Honorar der erbrachten Leistungen) und zum anderen die erbrachten Leistungen (erbrachte Leistungsphasen). Hinsichtlich der Details zur Wertung wird auf die dem Dokument "01_Informationsunterlage" unter Ziffer 3.4 beigefügte Bewertungsmatrix verwiesen.
Qualität
Darstellung der Namen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der wesentlichen Projektmitarbeiter sowie Beschreibung der Maßnahmen zur QualitätsgewährleistungDer Bieter hat mit dem Angebot eine Unterlage einzureichen, mit der er zum einen die Namen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der wesentlichen Projektmitarbeiter darstellt und zum anderen Maßnahmen beschreibt, die er in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten. Diese Unterlage hat der Bieter eigens zu erstellen. Dieses vom Bieter zu erstellende Dokument soll bezogen auf die vorliegend jeweils ausgeschriebenen Leistungen die folgenden Inhalte und Strukturen darstellen: - die Namen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der wesentlichen Projektmitarbeiter; - Maßnahmen zur Sicherstellung der Kommunikation mit den anderen am Projekt Beteiligten (Integrale Planung); - Maßnahmen zum Konfliktmanagement; - Maßnahmen zur Einhaltung der vereinbarten Termine; - Maßnahmen zur Sicherstellung der vereinbarten Kostenziele; - Benennung der vorhandenen Software (z. B. AVA, CAD, Terminplanung) Folgende Merkmale führen zu einer hohen Bewertung der eingereichten Darstellung: - Die Darstellung beinhaltet sämtliche der oben genannten Punkte - Die Darstellung weist einen deutlich erkennbaren Projektbezug auf; - Die Darstellung weist einen hohen Detaillierungsgrad auf; - Die Darstellung ist logisch und nachvollziehbar. Hinsichtlich der Details zur Wertung wird auf die dem Dokument "01_Informationsunterlage" unter Ziffer 3.4 beigefügte Bewertungsmatrix verwiesen
Qualität
Beschreibung der Maßnahmen, die das Unternehmen verfolgt, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu gewährleistenDer Bieter hat mit dem Angebot eine eigens von ihm zu erstellende Beschreibung der Maßnahmen einzureichen, die er verfolgt, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu gewährleisten. Dieses vom Bieter eigens zu erstellende Dokument soll bezogen auf die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen die folgenden Inhalte darstellen: - Einhaltung von Standards in den Bereichen Ökologie und Ökonomie - Verwendung von umweltfreundlichen Materialien - Senkung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen; - Maßnahmen im Hinblick auf ihre energetische Wirkungen - und Anpassungsleistungen an den Klimawandel Folgende Merkmale führen zu einer hohen Bewertung der eingereichten Darstellung: - Die Darstellung beinhaltet sämtliche der oben genannten Punkte; - Die Darstellung weist einen deutlich erkennbaren Projektbezug auf; - Die Darstellung weist einen hohen Detaillierungsgrad auf; - Die Darstellung ist logisch und nachvollziehbar. Hinsichtlich der Details zur Wertung wird auf die dem Dokument "01_Informationsunterlage" unter Ziffer 3.4 beigefügte Bewertungsmatrix verwiesen.
Kosten
Angebot für die Gesamtleistung einschließlich NebenkostenGewertet wird das Honorarangebot netto (inklusive Nebenkosten) gemäß Honorarangebotsblatt. Es wird die volle Punktzahl für das niedrigste Honorarangebot vergeben. An die übrigen Bieter werden Punkte gemäß der Formel (100 x 200 Punkte) : (100 + % Abweichung gegenüber dem niedrigsten Honorarangebot) vergeben. Hinsichtlich der Details zur Wertung wird auf die dem Dokument "01_Informationsunterlage" unter Ziffer 3.4 beigefügte Bewertungsmatrix verwiesen.
Kosten
StundensätzeGewertet werden die im Honorarangebotsblatt abgefragten Stundensätze. Aus allen im Honorarangebotsblatt anzugebenden Stundensätzen wird ein Durchschnittsstundensatz ermittelt. Es wird die volle Punktzahl für den niedrigsten Durchschnittsstundensatz vergeben. An die übrigen Bieter werden Punkte gemäß der Formel (100 x 200 Punkte) : (100 + % Abweichung gegenüber dem niedrigsten Durchschnittsstundensatz vergeben). Hinsichtlich der Details zur Wertung wird auf die dem Dokument "01_Informationsunterlage" unter Ziffer 3.4 beigefügte Bewertungsmatrix verwiesen.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Berufliche Befähigung als "Architekt": Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Eigenerklärung (Nachweis) des Bieters zur beruflichen Befähigung als "Architekt" entsprechend dem Formblatt 1.6 (dort unter Buchstabe A.) der Angebo … ganz lesenBerufliche Befähigung als "Architekt": Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Eigenerklärung (Nachweis) des Bieters zur beruflichen Befähigung als "Architekt" entsprechend dem Formblatt 1.6 (dort unter Buchstabe A.) der Angebotsunterlagen. Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, wenn diese Voraussetzung bei einem Bietergemeinschaftsmitglied erfüllt ist.
Kriterium
1) Durchschnittlicher allgemeiner jährlicher Netto-Umsatz: Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Eigenerklärung (Nachweis) zum durchschnittlichen "allgemeinen" jährlichen Netto-Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten … ganz lesen1) Durchschnittlicher allgemeiner jährlicher Netto-Umsatz: Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Eigenerklärung (Nachweis) zum durchschnittlichen "allgemeinen" jährlichen Netto-Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt - 1.6 - (unter Buchstabe B.1.) der Angebotsunterlagen. Als "allgemeiner" Netto-Jahresumsatz gilt der gesamte Netto-Jahresumsatz des (Einzel-)Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft unabhängig von der Art der erbrachten Leistungen. Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss: Der durchschnittliche "allgemeine" Netto-Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens: 300.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Umsatzangaben der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder mit Blick auf die vorstehend genannte Mindestanforderung addiert 2) Durchschnittlicher spezifischer jährlicher Netto-Umsatz: Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Eigenerklärung (Nachweis) zum durchschnittlichen "spezifischen" jährlichen Netto-Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formblatt - 1.6 - (unter Buchstabe B.2.) der Angebotsunterlagen. Als "spezifischer Netto-Jahresumsatz gilt der gesamte Netto-Jahresumsatz des (Einzel-) Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft, der mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen betrifft. Vergleichbar in diesem Sinne sind nur Leistungen im Leistungsbild, die für eine der folgenden Gebäudearten erbracht wurden: - Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen; - Schulen mit hohen Planungsanforderungen, zum Beispiel Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten und Akademien; - Labor- und Institutsgebäude; - Büro- und Verwaltungsgebäude; - Pflegeheime und Bettenhäuser; - Krankenhäuser und Universitätskliniken; - Turn- oder Sportgebäude; - Mehrzweckhallen, Hallenbäder, Großsportstätten. Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss: Der durchschnittliche "spezifische" Netto- Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens: 200.000 EUR Für betragen. Bei Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Umsatzangaben der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder mit Blick auf die vorstehend genannte Mindestanforderung addiert. 3) Berufshaftpflichtversicherung: Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Eigenerklärung (Nachweis) gemäß Formblatt 1.6 (unter Buchstabe B.3.) der Angebotsunterlagen über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung. Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss: Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,5 Mio. EUR für Personenschäden und von jeweils 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall und Versicherungsjahr. Der Bieter hat daher an oben genannter Stelle im Formblatt anzugeben, dass er entweder bereits über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt oder die Versicherungsgesellschaft sich verbindlich bereit erklärt hat, im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung auszustellen. Im letztgenannten Fall (d.h, es besteht noch keine Berufshaftpflicht in entsprechender Höhe) ist unmittelbar mit dem Angebot eine entsprechende, rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung der Versicherungsgesellschaft beizufügen. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Haftpflichtversicherung von nur einem Mitglied abgeschlossen wird, sofern sichergestellt ist, dass sich die Versicherung auf alle nach dem abzuschließende …
Kriterium
1) Durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Architekten /Ingenieure/Techniker Beschreibung: Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Eigenerklärung (Nachweis) gemäß Formblatt - 1.6 - (dort unter Buchstabe C.1.) der A … ganz lesen1) Durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Architekten /Ingenieure/Techniker Beschreibung: Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Eigenerklärung (Nachweis) gemäß Formblatt - 1.6 - (dort unter Buchstabe C.1.) der Angebotsunterlagen über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Architekten /Ingenieure/Techniker der letzten drei Geschäftsjahre. Zu den "beschäftigten" Architekten /Ingenieuren/Techniker zählen nicht nur Architekten/Ingenieure/Techniker in einem arbeitsrechtlichen Anstellungsverhältnis, sondern alle in dem Unternehmen tätigen bzw. tätig gewesenen Architekten/Ingenieure/Techniker. Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss: Durchschnittlich mindestens 2 beschäftigte Architekten und Ingenieure in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Zahlen der beschäftigten Architekten/ Ingenieure /Techniker der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder mit Blick auf die vorstehend genannte Mindestanforderung addiert. 2) Referenzprojekte Beschreibung Teil 1: Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Als Mindestkriterien sind unter Verwendung dieses Formblattes 1.6 (Buchst. C.2 bis C.4) von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, die jeweils in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden, vorzulegen. Als abgeschlossen gilt ein Referenzprojekt in dem Zeitpunkt, in dem die jeweils betroffene bauliche Anlage vollständig in Benutzung genommen wurde. Die Anforderungen für ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts 1. Die Anforderungen für ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts: Planungsleistungen im Leistungsbild Gebäudeplanung für eine der folgenden Gebäudearten erbracht wurden: - Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen; - Schulen mit hohen Planungsanforderungen, zum Beispiel Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten und Akademien; - Labor- und Institutsgebäude; Büro- und Verwaltungsgebäude; Pflegeheime und Bettenhäuser; Krankenhäuser und Universitätskliniken; - Turn- oder Sportgebäude; Mehrzweckhallen, Hallenbäder, Großsportstätten 2. der Auftragswert/das Honorar mindestens: 200.000,00 EUR (netto) betrug und 3. diese Leistungen mindestens in den Leistungsphasen 5 bis 6 und 8 HOAI erbracht wurden. Zusätzlich zu den unter den Ziffern 1-3 genannten Anforderungen müssen in einem der mindestens 3 einzureichenden vergleichbaren Referenzprojekte neben den Leistungsphasen 5, 6 und 8 auch die Leistungsphase 7 erbracht worden sein. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Berechnung des jeweils maßgeblichen Zeitkorridors ist der Monat April 2025. Spätestens im Monat April 2025 muss also das Referenzprojekt abgeschlossen, d. h. die jeweils betroffene bauliche Anlage vollständig in Benutzung genommen worden sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft werden die Referenzen addiert, sodass von dieser insgesamt mindestens 3 Referenzen vorzulegen sind (also nicht 3 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied). 3)Referenzprojekte Beschreibung Teil 2: Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Als Mindestkriterien sind unter Verwendung dieses Formblattes 1.11 von der/des verantwortlichen Projektbearbeiter/in und benannten stellvertretenden Projektbearbeiter/in mindestens jeweils 2 mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Referenzprojekte für die/den verantwortlichen Projektbearbeiter/in und die/den stellvertretenden Projektbearbeiter/in, die jeweils in den letzten 7 Jahren abgeschlossen wurden, vorgelegt werden. Als abgeschlossen gilt ein Referenzprojekt in dem Zeitpunkt …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.08.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
24.06.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenNach § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Absatz 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Absatz 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,
Hinweis
1. Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das in dieser Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entspre … ganz lesen1. Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das in dieser Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss. 2. Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023, dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen. Vor diesem Hintergrund müssen die Bieter erklären, dass sie keinen Bezug zu Russland in diesem Sinne aufweisen. Hierzu ist zwingend das in den Angebotsunterlagen enthaltene - Formblatt 1.4 - "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland" zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. 3. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das in dieser Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal zu führen. 4. Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung gemäß - Formblatt 1.5 - abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind bezogen auf ein- und dasselbe Angebot unzulässig. 5. (entfallen) 6. Bietergemeinschaften füllen ein gemeinsames, durch ihr vertretungsberechtigtes Mitglied in Textform gekennzeichnetes Angebotsschreiben gemäß Formblatt - 1.1 - der Angebotsunterlagen aus. Sie legen eine gemeinsame Referenzliste gemäß Formblatt - 1.6 - vor, wobei sie bei jedem Referenzprojekt den Namen des Bietergemeinschaftsmitglieds anzugeben haben. Im Übrigen sind von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied in jedem Fall die Formblätter - 1.2 und 1.4 und 1.6 -, sowie - soweit einschlägig - die Formblätter - 1.3; 1.8 bis 1.10 - entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen. 7. Will der Bieter für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, gemäß Formblatt - 1.8 - der Angebotsunterlagen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen gemäß Formblatt - 1.9 - einzureichen. 8. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern folgende Nachweise und Unterlagen im weiteren Verfahrensverlauf vorzulegen: handelsrechtliche Jahresabschlüsse bzw. steuerliche Gewinnermittlungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Versicherungsbestätigungen des Berufshaftpflichtversicherers, Beru …

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fd2010d2-3f27-437c-b7f1-572c4364c76c.