Sportpark Süd 1. BA - Brunnenbauarbeiten
Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle · Offenburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen SOG_BS-2026-0156veröffentlicht 11.08.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- 01.11.2026 – 30.03.2027
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Ortenaukreis.
- EU-weite Ausschreibung der Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme Energieversorgung und DatennetzZweckverband Abfallbehandlung Kahlenberg · RingsheimFrist 09.12.2026
- Fensterbauarbeiten für den Neubau der Grundschulerweiterung und Neubau Mensa mit KitaBerghauptenFrist 11.12.2026
- Erweiterung/Umbau und Sanierung Grundschule Freistett - Dachabdichtungsarbeiten FlachdachStadt Rheinau · RheinauFrist 24.11.2026
- Erweiterung/Umbau und Sanierung Grundschule Freistett - Klempnerarbeiten NeubauStadt Rheinau · RheinauFrist 24.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate01.11.2026 – 30.03.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Offenburg77654, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (101 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 53 Tagenüber vergabe24.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 53 TagenStadt Offenburg, Fachbereich Bauservice Wilhelmstraße 12 77654 Offenburg Deutschland, Baden-Württemberg
- Vertragsbeginnvor 6 TagenLaufzeit bis 30.03.2027
- Heute
- Bindefrist endetin 7 Tagen60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Brunnenbauarbeiten
Beschreibung des Loses
Die Stadt Offenburg beabsichtigt die Errichtung eines Sportparks südlich von Offenburg. Im Fokus steht die Gestaltung eines verbindenden und sich in die Landschaft einfügenden Ortes der Bewegung als Parklandschaft, welcher sowohl vielfältige und vereinssportorientierte als auch vereinsungebundene sportliche und regenerative Angebote für verschiedenste Altersgruppen bereitstellt. Das neue Stadion inkl. der Tribünen, Funktionsgebäude und Trainingsplätze wird integraler und selbstverständlicher Bestandteil dieser Landschaft. Wegeachsen durchziehen das Areal in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung. Als Mittelpunkt des Sportparks ist das neue OFV-Stadion in die landschaftlich modellierte Rasen- und Wiesenböschung eingebettet und mit ihr verzahnt. Durch die Verwendung von Obst- und Wildobstgehölzen wird das Bild der Kulturlandschaft in die Parklandschaft übertragen. Inhalt dieser Ausschreibung ist der Bau eines Tiefbrunnens für die Versorgung der Baumaßnahme mit Brauchwasser für Bewässerung der Sport- und Parkanlagen sowie die Versorgung mit Löschwasser.
Gegenstand nach CPV
- 45000000BauarbeitenHauptgegenstand
- 45240000Wasserbauarbeiten
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preiskriterium
Eignung8 von 8 angegeben
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahren
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angabe der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren eröffnet wurde. Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Bestätigungen, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, Bestätigung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnu … ganz lesenkürzer
Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren eröffnet wurde. Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Bestätigungen, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, Bestätigung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß entrichtet wurden, Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten, Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen. Im Falle vom Einsatz von Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 30.03.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 15.09.2026, 10:00 Uhr. Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice Wilhelmstraße 12 77654 Offenburg Deutschland, Baden-Württemberg
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. (1) Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- Es sind ausschließlich digitale Angebote zulässig. Sie können über das Vergabeportal Vergabe24, www.vergabe24.de, eingereicht werden. Angebote in Papierform müssen nach EU-Recht ausgeschlossen werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg
- Website
- offenburg.de
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
offenburg.de
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Baden-Württemberg (530 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Franz Lohr GmbH5 Zuschläge
- Sauter-Cumulus GmbH5 Zuschläge
- Fliesen Nurkic GmbH4 Zuschläge
- Friedrich Burk GmbH + Co KG4 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG4 Zuschläge
- Gebrüder Schneider Fensterfabrik GmbH, Stimpfach4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e50add4-4f50-457d-9fdf-355763570193.