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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Sperrmüllverwertung für die ENOS Entsorgung Osnabrücker Land GmbH

Auftraggeber nicht angegeben · Niedersachsen

Aktenzeichen 1102/24veröffentlicht 07.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 943 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 07.03.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 31 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Übernahme, Transport und Verwertung von ca. 16.000 t/a Sperrmüll aus der Stadt und dem Landkreis Osnabrück.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Verwertung von 12.000 t/a Sperrmüll aus dem Landkreis Osnabrück

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, Transport und Sortierung sowie weitere Verwertung von ca. 12.000 t/a Sperrmüll, der über die Straßensammlung sowie über Anlieferungen an den Recyclinghöfen im Kreisgebiet Osnabrück erfasst wird. Dabei sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen: Übernahme: Der AN kann sich für die Übernahme Umschlaganlagen des AG bedienen (vgl. Kap. 3.5.1 der Leistungsbeschreibung) oder eine eigene Anlage bzw. die eines Nachunternehmers nutzen. Bei Los 1 (Landkreis Osnabrück) sind unterschiedliche Übernahmepunkte möglich. Die Zielanlage des Bieters muss sich innerhalb eines Radius (Luftlinie) von 12 km um einen von der AG festgelegten Referenzpunkt befinden (vgl. Kap. 3.4 der Leistungsbeschreibung). Sortierreste: Beabsichtigt der Bieter Sortierreste an die AG zurückzugeben, so hat er diese für Los 1 in der Umschlaganlage Wallenhorst anzuliefern (vgl. Kap. 3.5.2 der Leistungsbeschreibung).

2 Jahre–
3
Verwertung von 4.000 t/a Sperrmüll aus der Stadt Osnabrück

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, Transport und Sortierung sowie weitere Verwertung von ca. 4.000 t/a Sperrmüll, der über die Straßensammlung sowie über Anlieferungen an dem Abfallwirtschaftszentrum Piesberg der Stadt Osnabrück erfasst wird. Dabei sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen: Übernahme: Der AN kann sich für die Übernahme Umschlaganlagen des AG bedienen (vgl. Kap. 3.5.1 der Leistungsbeschreibung) oder eine eigene Anlage bzw. die eines Nachunternehmers nutzen. Bei Los 2 (Stadt Osnabrück) muss sich die Zielanlage des Bieters innerhalb eines Radius (Luftlinie) von 5 km um einen von der AG festgelegten Referenzpunkt befinden (vgl. Kap. 3.4 der Leistungsbeschreibung). Die städtischen Abfälle können stets im Direkttransport dorthin gefahren werden, und dies verursacht keine Mehrkosten. Sortierreste: Sofern der Bieter beabsichtigt Sortierreste an die AG zurückzugeben, hat er diese für Los 2 in der Umschlaganlage der OSB anzuliefern (vgl. Kap. 3.5.2 der Leistungsbeschreibung).

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Jahressumme brutto
Kosten
logistischer MehraufwandDie Zielanlage des Bieters muss sich innerhalb eines Radius (Luftlinie) von 12 km um einen von der AG festgelegten Referenzpunkt befinden (vgl. Kap. 3.4 der Leistungsbeschreibung). Der logistische Mehraufwand zur Erreichung dieser Anlagen wird als Transportkosten-Malus bewertet (vgl. Kap. 2.11.3 der Vergabeunterlagen).

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB1 Unternehmensbeschreibung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständ … ganz lesenFür jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB1 Unternehmensbeschreibung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten. BB2 Registereintrag Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem ich ansässig bin, beizufügen.
Kriterium
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunte … ganz lesenFür jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen. WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für die Jahre 2021, 2022, 2023 (Ggf. vorläufig) sowie Angabe des Mittelwerts der letzten 3 Jahre. WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen; als ähnliche Leistung gelten hier die Sortierung von Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage für die Jahre 2021, 2022, 2023 (Ggf. vorläufig) sowie Angabe des Mittelwerts der letzten 3 Jahre.
Kriterium
Vorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Sortierung des Sperrmülls und/oder Transporte übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine der unten aufgeführten Qualitätssicherungen und/oder keine Referenzen aufw … ganz lesenVorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Sortierung des Sperrmülls und/oder Transporte übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine der unten aufgeführten Qualitätssicherungen und/oder keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen. BL 1 Qualitätssicherung Behandler/Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Sortierung des Sperrmülls übernehmen sollen. Es ist ein Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des AVV 20 03 07 als Anlage beizufügen oder eine gleichwertige Qualitätssicherung darzulegen. Als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff. BL 2 Referenzen Behandler (mindestens eine Referenz), hier für Umschlag, Behandlung, Verwertung von Siedlungsabfällen der AVV-Gruppe 20 03. Es sind die Tätigkeit, der Zeitraum und der Umfang der Tätigkeit sowie der Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers anzugeben. Sollte ein Bieter keine Behandlungsanlage betreiben, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen. TL 1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n) Es sind die genehmigte Kapazität in t/a, der Jahresdurchsatz der Jahre 2021 bis 2023 sowie die fest kontrahierten Mengen im Vertragszeitraum anzugeben. TL 2 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage oder eine Umschlaganlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist dies als Anlage darzustellen. Auf die Anforderungen gemäß Kap. 3.4 der Leistungsbeschreibung wird hingewiesen. TL 3 Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten Falls unter TL 2 Vorbehalte angegeben wurden, ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen. Für die Ersatzanlage gelten die Anforderungen gemäß Kap. 3.4 der Vergabeunterlagen uneingeschränkt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern die AG ihn nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
37 DAYS
Angebotsöffnung
08.04.2024, 11:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die AG weist auf § 63 VgV hin. Sie hat die zu erwartenden Kosten für eine Selbstdurchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermittelt und kann die Ausschreibung nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufheben, wenn das wirtschaftlichste Angebot auch nur geringfügig höher liegt. Im Fall der Auftr … ganz lesenLeistung: Die AG weist auf § 63 VgV hin. Sie hat die zu erwartenden Kosten für eine Selbstdurchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermittelt und kann die Ausschreibung nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufheben, wenn das wirtschaftlichste Angebot auch nur geringfügig höher liegt. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJH0JZ Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YDJH0JZ Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Jahressumme brutto

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB1 Unternehmensbeschreibung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständ … ganz lesenFür jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB1 Unternehmensbeschreibung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten. BB2 Registereintrag Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem ich ansässig bin, beizufügen.
Kriterium
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunte … ganz lesenFür jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen. WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für die Jahre 2021, 2022, 2023 (Ggf. vorläufig) sowie Angabe des Mittelwerts der letzten 3 Jahre. WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen; als ähnliche Leistung gelten hier die Sortierung von Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage für die Jahre 2021, 2022, 2023 (Ggf. vorläufig) sowie Angabe des Mittelwerts der letzten 3 Jahre.
Kriterium
Vorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Sortierung des Sperrmülls und/oder Transporte übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine der unten aufgeführten Qualitätssicherungen und/oder keine Referenzen aufw … ganz lesenVorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Sortierung des Sperrmülls und/oder Transporte übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine der unten aufgeführten Qualitätssicherungen und/oder keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen. BL 1 Qualitätssicherung Behandler/Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Sortierung des Sperrmülls übernehmen sollen. Es ist ein Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des AVV 20 03 07 als Anlage beizufügen oder eine gleichwertige Qualitätssicherung darzulegen. Als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff. BL 2 Referenzen Behandler (mindestens eine Referenz), hier für Umschlag, Behandlung, Verwertung von Siedlungsabfällen der AVV-Gruppe 20 03. Es sind die Tätigkeit, der Zeitraum und der Umfang der Tätigkeit sowie der Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers anzugeben. Sollte ein Bieter keine Behandlungsanlage betreiben, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen. TL 1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n) Es sind die genehmigte Kapazität in t/a, der Jahresdurchsatz der Jahre 2021 bis 2023 sowie die fest kontrahierten Mengen im Vertragszeitraum anzugeben. TL 2 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage oder eine Umschlaganlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist dies als Anlage darzustellen. Auf die Anforderungen gemäß Kap. 3.4 der Leistungsbeschreibung wird hingewiesen. TL 3 Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten Falls unter TL 2 Vorbehalte angegeben wurden, ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen. Für die Ersatzanlage gelten die Anforderungen gemäß Kap. 3.4 der Vergabeunterlagen uneingeschränkt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern die AG ihn nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
37 DAYS
Angebotsöffnung
08.04.2024, 11:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die AG weist auf § 63 VgV hin. Sie hat die zu erwartenden Kosten für eine Selbstdurchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermittelt und kann die Ausschreibung nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufheben, wenn das wirtschaftlichste Angebot auch nur geringfügig höher liegt. Im Fall der Auftr … ganz lesenLeistung: Die AG weist auf § 63 VgV hin. Sie hat die zu erwartenden Kosten für eine Selbstdurchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermittelt und kann die Ausschreibung nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufheben, wenn das wirtschaftlichste Angebot auch nur geringfügig höher liegt. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJH0JZ Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YDJH0JZ Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
ENOS Entsorgung Osnabrücker Land GmbH
Anschrift
Niedersachsenstr. 19, 49124 Georgsmarienhütte
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

138vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (163 Lose mit Angabe)
536.876 €Zuschlagswert im Median
345.411 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Niedersachsen (15 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 08.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cce33b25-0ee0-4abf-92ff-f828ea52b884.