Sperrmüllverwertung für die ENOS Entsorgung Osnabrücker Land GmbH
Auftraggeber nicht angegeben · Niedersachsen
Aktenzeichen 1102/24veröffentlicht 07.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:01 Uhrvor 31 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Übernahme, Transport und Verwertung von ca. 16.000 t/a Sperrmüll aus der Stadt und dem Landkreis Osnabrück.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Verwertung von 12.000 t/a Sperrmüll aus dem Landkreis Osnabrück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, Transport und Sortierung sowie weitere Verwertung von ca. 12.000 t/a Sperrmüll, der über die Straßensammlung sowie über Anlieferungen an den Recyclinghöfen im Kreisgebiet Osnabrück erfasst wird. Dabei sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen: Übernahme: Der AN kann sich für die Übernahme Umschlaganlagen des AG bedienen (vgl. Kap. 3.5.1 der Leistungsbeschreibung) oder eine eigene Anlage bzw. die eines Nachunternehmers nutzen. Bei Los 1 (Landkreis Osnabrück) sind unterschiedliche Übernahmepunkte möglich. Die Zielanlage des Bieters muss sich innerhalb eines Radius (Luftlinie) von 12 km um einen von der AG festgelegten Referenzpunkt befinden (vgl. Kap. 3.4 der Leistungsbeschreibung). Sortierreste: Beabsichtigt der Bieter Sortierreste an die AG zurückzugeben, so hat er diese für Los 1 in der Umschlaganlage Wallenhorst anzuliefern (vgl. Kap. 3.5.2 der Leistungsbeschreibung). | 2 Jahre | – |
| 3 | Verwertung von 4.000 t/a Sperrmüll aus der Stadt Osnabrück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, Transport und Sortierung sowie weitere Verwertung von ca. 4.000 t/a Sperrmüll, der über die Straßensammlung sowie über Anlieferungen an dem Abfallwirtschaftszentrum Piesberg der Stadt Osnabrück erfasst wird. Dabei sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen: Übernahme: Der AN kann sich für die Übernahme Umschlaganlagen des AG bedienen (vgl. Kap. 3.5.1 der Leistungsbeschreibung) oder eine eigene Anlage bzw. die eines Nachunternehmers nutzen. Bei Los 2 (Stadt Osnabrück) muss sich die Zielanlage des Bieters innerhalb eines Radius (Luftlinie) von 5 km um einen von der AG festgelegten Referenzpunkt befinden (vgl. Kap. 3.4 der Leistungsbeschreibung). Die städtischen Abfälle können stets im Direkttransport dorthin gefahren werden, und dies verursacht keine Mehrkosten. Sortierreste: Sofern der Bieter beabsichtigt Sortierreste an die AG zurückzugeben, hat er diese für Los 2 in der Umschlaganlage der OSB anzuliefern (vgl. Kap. 3.5.2 der Leistungsbeschreibung). | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Jahressumme brutto
- Kosten
- logistischer MehraufwandDie Zielanlage des Bieters muss sich innerhalb eines Radius (Luftlinie) von 12 km um einen von der AG festgelegten Referenzpunkt befinden (vgl. Kap. 3.4 der Leistungsbeschreibung). Der logistische Mehraufwand zur Erreichung dieser Anlagen wird als Transportkosten-Malus bewertet (vgl. Kap. 2.11.3 der Vergabeunterlagen).
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB1 Unternehmensbeschreibung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständ … ganz lesenkürzer
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB1 Unternehmensbeschreibung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten. BB2 Registereintrag Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem ich ansässig bin, beizufügen.- Kriterium
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunte … ganz lesenkürzer
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen. WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für die Jahre 2021, 2022, 2023 (Ggf. vorläufig) sowie Angabe des Mittelwerts der letzten 3 Jahre. WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen; als ähnliche Leistung gelten hier die Sortierung von Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage für die Jahre 2021, 2022, 2023 (Ggf. vorläufig) sowie Angabe des Mittelwerts der letzten 3 Jahre.- Kriterium
Vorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Sortierung des Sperrmülls und/oder Transporte übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine der unten aufgeführten Qualitätssicherungen und/oder keine Referenzen aufw … ganz lesenkürzer
Vorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Sortierung des Sperrmülls und/oder Transporte übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine der unten aufgeführten Qualitätssicherungen und/oder keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen. BL 1 Qualitätssicherung Behandler/Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Sortierung des Sperrmülls übernehmen sollen. Es ist ein Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des AVV 20 03 07 als Anlage beizufügen oder eine gleichwertige Qualitätssicherung darzulegen. Als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff. BL 2 Referenzen Behandler (mindestens eine Referenz), hier für Umschlag, Behandlung, Verwertung von Siedlungsabfällen der AVV-Gruppe 20 03. Es sind die Tätigkeit, der Zeitraum und der Umfang der Tätigkeit sowie der Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers anzugeben. Sollte ein Bieter keine Behandlungsanlage betreiben, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen. TL 1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n) Es sind die genehmigte Kapazität in t/a, der Jahresdurchsatz der Jahre 2021 bis 2023 sowie die fest kontrahierten Mengen im Vertragszeitraum anzugeben. TL 2 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage oder eine Umschlaganlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist dies als Anlage darzustellen. Auf die Anforderungen gemäß Kap. 3.4 der Leistungsbeschreibung wird hingewiesen. TL 3 Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten Falls unter TL 2 Vorbehalte angegeben wurden, ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen. Für die Ersatzanlage gelten die Anforderungen gemäß Kap. 3.4 der Vergabeunterlagen uneingeschränkt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern die AG ihn nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 37 DAYS
- Angebotsöffnung
- 08.04.2024, 11:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die AG weist auf § 63 VgV hin. Sie hat die zu erwartenden Kosten für eine Selbstdurchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermittelt und kann die Ausschreibung nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufheben, wenn das wirtschaftlichste Angebot auch nur geringfügig höher liegt. Im Fall der Auftr … ganz lesenkürzer
Leistung: Die AG weist auf § 63 VgV hin. Sie hat die zu erwartenden Kosten für eine Selbstdurchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermittelt und kann die Ausschreibung nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufheben, wenn das wirtschaftlichste Angebot auch nur geringfügig höher liegt. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJH0JZ Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJH0JZ Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Jahressumme brutto
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB1 Unternehmensbeschreibung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständ … ganz lesenkürzer
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB1 Unternehmensbeschreibung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten. BB2 Registereintrag Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem ich ansässig bin, beizufügen.- Kriterium
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunte … ganz lesenkürzer
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen. WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für die Jahre 2021, 2022, 2023 (Ggf. vorläufig) sowie Angabe des Mittelwerts der letzten 3 Jahre. WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen; als ähnliche Leistung gelten hier die Sortierung von Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage für die Jahre 2021, 2022, 2023 (Ggf. vorläufig) sowie Angabe des Mittelwerts der letzten 3 Jahre.- Kriterium
Vorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Sortierung des Sperrmülls und/oder Transporte übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine der unten aufgeführten Qualitätssicherungen und/oder keine Referenzen aufw … ganz lesenkürzer
Vorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Sortierung des Sperrmülls und/oder Transporte übernehmen sollen. Sollte ein Bieter keine der unten aufgeführten Qualitätssicherungen und/oder keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen. BL 1 Qualitätssicherung Behandler/Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Sortierung des Sperrmülls übernehmen sollen. Es ist ein Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des AVV 20 03 07 als Anlage beizufügen oder eine gleichwertige Qualitätssicherung darzulegen. Als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff. BL 2 Referenzen Behandler (mindestens eine Referenz), hier für Umschlag, Behandlung, Verwertung von Siedlungsabfällen der AVV-Gruppe 20 03. Es sind die Tätigkeit, der Zeitraum und der Umfang der Tätigkeit sowie der Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers anzugeben. Sollte ein Bieter keine Behandlungsanlage betreiben, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen. TL 1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n) Es sind die genehmigte Kapazität in t/a, der Jahresdurchsatz der Jahre 2021 bis 2023 sowie die fest kontrahierten Mengen im Vertragszeitraum anzugeben. TL 2 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte Sofern die vorgesehene Behandlungsanlage oder eine Umschlaganlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist dies als Anlage darzustellen. Auf die Anforderungen gemäß Kap. 3.4 der Leistungsbeschreibung wird hingewiesen. TL 3 Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten Falls unter TL 2 Vorbehalte angegeben wurden, ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen. Für die Ersatzanlage gelten die Anforderungen gemäß Kap. 3.4 der Vergabeunterlagen uneingeschränkt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern die AG ihn nicht zuvor mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 37 DAYS
- Angebotsöffnung
- 08.04.2024, 11:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die AG weist auf § 63 VgV hin. Sie hat die zu erwartenden Kosten für eine Selbstdurchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermittelt und kann die Ausschreibung nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufheben, wenn das wirtschaftlichste Angebot auch nur geringfügig höher liegt. Im Fall der Auftr … ganz lesenkürzer
Leistung: Die AG weist auf § 63 VgV hin. Sie hat die zu erwartenden Kosten für eine Selbstdurchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermittelt und kann die Ausschreibung nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufheben, wenn das wirtschaftlichste Angebot auch nur geringfügig höher liegt. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJH0JZ Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJH0JZ Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- ENOS Entsorgung Osnabrücker Land GmbH
- Anschrift
- Niedersachsenstr. 19, 49124 Georgsmarienhütte
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Niedersachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EQQO Mitte GmbH6 Zuschläge
- KES GmbH4 Zuschläge
- REMONDIS Trade and Sales GmbH4 Zuschläge
- Veolia Umweltservice Nord GmbH4 Zuschläge
- Hellmich Recycling GmbH3 Zuschläge
- Karl Meyer Umweltdienste Hamburg GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 08.04.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cce33b25-0ee0-4abf-92ff-f828ea52b884.