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Frist abgelaufenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Speisenversorgung für die Patientinnen und Patienten des Klinikums Hanau

Klinikum Hanau GmbH · Hanau, Hessen

Aktenzeichen E55389185veröffentlicht 04.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 918 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
72 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Ort der Leistung
Hanau63450, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.

  • Preis65 %
  • Leistungsbewertung gemäß Vergabeunterlagen35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,9 Punkte
25 % teurer−13 Punkte
50 % teurer−21,7 Punkte
100 % teurer−32,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 31 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Erbringung der externen Speisenversorgung für Patientinnen und Patienten des Klinikums Hanau

Beschreibung des Loses

Erbringung der Speisenversorgung für Patientinnen und Patienten des Klinikums Hanau auf Basis von „Cook and Chill“, „Sous Vide“ und/oder „Cook and Freeze“ nach Wahl des Dienstleisters.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis65 %
Leistungsbewertung gemäß Vergabeunterlagen35 %
Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Gewichtung: 65%
Qualität
Leistungsbewertung gemäß VergabeunterlagenKonzepte für Verpflegung (12 %), Logistik (10 %), Notfall (8 %), Qualitätssicherung und Beschwerdemanagement (5 %). Gewichtung: 35%

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
(1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, (2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen. Ein Auftrag ist nur vergleichbar, wenn es … ganz lesen(1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, (2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen. Ein Auftrag ist nur vergleichbar, wenn es sich bei ihm um einen Auftrag zur Speisenversorgung von Patientinnen und Patienten eines Klinikums (alle Tageszeiten, 7 Tage die Woche) mit einem Umfang von durchschnittlich mindestens 100.000 BKT pro Jahr handelt, der Bewerber die gesamte für die Speisenversorgung und Andienung zur Stationsversorgung erforderliche Logistik einschließlich eigener Küche (keine Produktion vor Ort) selbst vorhält und die Regenerier- und Verteiltechnik einschließlich Tabletts, Geschirr und Besteck gestellt bekommt, selbst vorhält oder instand hält, (3) Aussagekräftige Bankauskunft (Bestätigung ausreichender Liquidität und Bonität des Bewerbers für einen Dienstleistungsauftrag in der ausgeschriebenen Größenordnung), (4) Nachweis für eine Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie Versicherungspolice) mit den Mindestdeckungssummen von 10 Mio. EUR für Personenschäden/Sachschäden und 3 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensereignis. Aus dem Nachweis muss ein bei Ablauf der Bewerbungsfrist bestehender Versicherungsschutz hervorgehen. Alternativ: Bescheinigung des Versicherers, im Auftragsfall die Mindestdeckungssummen entsprechend zu erhöhen. Will sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen (§ 47 VgV), sind die oben genannten Angaben und Nachweise für dieses Drittunternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zugleich ist eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens vorzulegen, dass dem Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen finanziellen Mittel des Unternehmens zur Verfügung stehen. Zudem hat das Drittunternehmen in der Verpflichtungserklärung eine gemeinsame Haftung mit dem Bewerber bzw. dem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Ausführung des Auftrags entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (§ 47 Abs. 3 VgV). Bewerber bzw. Bieter haben auf Verlangen des Auftraggebers die von ihm geforderten Bescheinigungen und Nachweise für ihre Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.
Kriterium
(1) Eigenerklärung zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Speisenversorgung und zur Anzahl der Niederlassungen für Speisenversorgung, jeweils pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, (2) Eigenerklärung über die berufliche Befähigung d … ganz lesen(1) Eigenerklärung zur jahresdurchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Speisenversorgung und zur Anzahl der Niederlassungen für Speisenversorgung, jeweils pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, (2) Eigenerklärung über die berufliche Befähigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bewerbers nach Berufsgruppen, insbesondere der für die Leistungen im Auftragsfall verantwortlichen Personen, (3) Angaben zum Qualitätsmanagement des Unternehmens im Bereich Speisenversorgung mit Bescheinigungen gültiger Zertifizierung (in Kopie), nachzuweisen ist mindestens ein zertifiziertes HACCP-Konzept mit einer Zertifizierung nicht älter als 2 Jahre beim Ablauf der Bewerbungsfrist, (4) Eigenerklärung, ob der Bewerber über einen zertifizierten Speisenplan nach DGE oder GDV oder einer vergleichbaren Einrichtung im Herkunftsland verfügt; bei Bejahung: Bescheinigung der Zertifizierung (Kopie), (5) Angabe mindestens einer Referenz über einen vergleichbaren, (ganz oder zumindest teilweise) in die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren fallenden Auftrag. Der Auftrag ist nur vergleichbar, wenn es sich bei ihm um einen Auftrag zur Speisenversorgung von Patientinnen und Patienten eines Klinikums (alle Tageszeiten, 7 Tage die Woche) mit einem Umfang von durchschnittlich mindestens 100.000 BKT pro Jahr handelt, der Bewerber die gesamte für die Speisenversorgung und zur Andienung Stationsversorgung erforderliche Logistik einschließlich eigener Küche (keine Produktion vor Ort) selbst vorhält und die Regenerier- und Verteiltechnik, einschließlich Tabletts, Geschirr und Besteck gestellt bekommt, selbst vorhält oder instand hält. Jede Referenz muss mindestens Angaben enthalten zu: - Auftraggeber mit Anschrift und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, - Beginn und Dauer des Auftrags, - Anzahl der durchschnittlichen Anzahl der Verpflegungen pro Jahr in BKT, - Speisenversorgung der Patientinnen und Patienten zu allen Tageszeiten 7 Tage die Woche, - Darstellung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber die gesamte für die Speisenversorgung und zur Andienung Stationsversorgung erforderliche Logistik einschließlich eigener Küche (keine Produktion vor Ort) selbst vorhält und die Regenerier- und Verteiltechnik einschließlich Tabletts, Geschirr und Besteck gestellt bekommt, selbst vorhält oder instand hält. Die Referenzen sind anhand der genannten Aspekte zu gliedern. Unübersichtliche Referenzen mit nicht sofort auffindbaren Angaben werden in der Wertung nicht berücksichtigt. (6) Eigenerklärung, ob der Bewerber bei der Ausführung des Referenzauftrags bzw. der Referenzaufträge ein mit den PKVen abgestimmtes Speisenkonzept einsetzt, das den Auftraggeber gegenüber den PKVen zur Abrechnung von Höchstsätzen für die PKV-Patienten berechtigt; bei Bejahung: Vorlage des Speisenplans und Angabe der Referenz. Will sich ein Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen (§ 47 VgV), sind die oben genannten Angaben und Nachweise für dieses Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zugleich ist eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens vorzulegen, dass dem Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen personellen und technischen Ressourcen des Unternehmens zur Verfügung stehen. Bewerber bzw. Bieter haben auf Verlangen des Auftraggebers von ihm geforderte zusätzliche Bescheinigungen und Nachweise für ihre Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.
Kriterium
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Bewerbergemeinschaft für das Vergabeverfahren bzw. einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erk … ganz lesenBewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Bewerbergemeinschaft für das Vergabeverfahren bzw. einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der das für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Auftrags bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das bevollmächtigte Mitglied die übrigen Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass das bevollmächtigte Mitglied berechtigt ist, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens uneingeschränkt für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln und - dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Angaben zur „Eignung zur Berufsausübung“ und zur „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Angaben zur „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ sind mindestens von der Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen; dabei hat zumindest ein Mitglied die geforderte Referenz nachzuweisen.
Kriterium
Angaben zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Bewerbers: (1) Eigenerklärung mit Selbstdarstellung des Unternehmens und Informationen - zur Gesellschaftsform und zur Eigentums- und Beteiligungsstruktur des Bewerbers, - zur Struktur und Arbeitsweise in der laufenden Geschäftstätigkeit der Speisenliefe … ganz lesenAngaben zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Bewerbers: (1) Eigenerklärung mit Selbstdarstellung des Unternehmens und Informationen - zur Gesellschaftsform und zur Eigentums- und Beteiligungsstruktur des Bewerbers, - zur Struktur und Arbeitsweise in der laufenden Geschäftstätigkeit der Speisenlieferung und Speisenversorgung und - zur Organisation der Lieferanten und Organisation und Struktur der Bezugsquellen der Waren für die Speisen, (2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB für den Bewerber nicht vorliegen, (3) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe im Hinblick auf die aktuell geltenden Russlandsanktionen der EU nicht vorliegen, (4) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gemäß § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht vorliegen, (5) Eigenerklärung, dass dem Bewerber die Verpflichtungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) bekannt sind und beachtet werden; insbesondere hat er die gemäß § 7 HTVG geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abzugeben, (6) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für den Bewerber (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate), (7) Bescheinigung von bis zu 3 Krankenkassen, bei denen jeweils der größte Anteil der Arbeitnehmer des Bewerbers versichert ist, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate), (8) Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zumindest für Lohn- und Umsatzsteuer, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate). Ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen (§ 47 VgV). In diesem Fall sind die oben genannten Angaben und Nachweise auch für dieses Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Diese Eignungsleihe umfasst auch Drittunternehmen, die mit dem Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein verbundenes Unternehmen sind. Bewerber bzw. Bieter haben auf Verlangen des Auftraggebers von ihm geforderte zusätzliche Bescheinigungen und Nachweise für ihre Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.
Kriterium
(1) Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Aufträgen (Kriterium „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ Nr. 2) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Summe (30 %). (2) Anzahl von mehr Referenzen mit vergleichbaren Aufträgen (Kriterium „Technische und berufliche Leistungsfä … ganz lesen(1) Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Aufträgen (Kriterium „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ Nr. 2) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Summe (30 %). (2) Anzahl von mehr Referenzen mit vergleichbaren Aufträgen (Kriterium „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" Nr. 5) als die Mindestreferenz (30 %). (3) Anzahl der durchschnittlichen BKT pro Jahr in den Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Aufträgen (Kriterium „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ Nr. 5) in Summe (30 %). (4) Zertifizierter Speisenplan (Kriterium „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ Nr. 4) (5 %). (5) Speisenplan mit Berechtigung zur Berechnung von PKV-Höchstsätzen (Kriterium „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ Nr. 6) (5 %). Wertungsmethode: Jedes Auswahlkriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. In den Kriterien Nr. 1, 2 und 3 wird anhand der genannten Parameter jeweils eine Rangfolge der Bewerber gebildet und eine absteigende Punktzahl (5 bis 1) auf die ersten 5 Plätze vergeben. Bei gleichem Rang wird die gleiche Punktzahl vergeben. In den Kriterien Nr. 4 und 5 werden jeweils bei Bejahung des Kriterium 5 Punkte, bei Verneinung 0 Punkte vergeben. Die in den Kriterien erreichten Punktzahlen werden jeweils mit dem Gewichtungsfaktor des Kriteriums multipliziert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl wird eine Wertungsreihenfolge gebildet; ausgewählt werden die Bewerber auf den ersten fünf Rängen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Beschreibung der Option: Der Auftraggeber plant die Option zur einmaligen Verlängerung des Auftrages um 2 Jahre. Zudem hat er die Option, vom Auftragnehmer die in den Vergabeunterlagen festgelegten Sonderkostformen abrufen zu können.
Optionen
Der Auftraggeber plant die Option zur einmaligen Verlängerung des Auftrages um 2 Jahre. Zudem hat er die Option, vom Auftragnehmer die in den Vergabeunterlagen festgelegten Sonderkostformen abrufen zu können.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Erforderlich
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber ni … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung übermittelt wird, § 168 Abs. 2 S. 1 GWB. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg, § 134 Abs. 2 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Gegenstand des Auftrags ist die Speisenversorgung für die Patientinnen und Patienten des Klinikums Hanau und die Versorgung mit dem Stationsbedarf. Der Auftrag umfasst die komplette externe Speisenversorgung für die Patientinnen und Patienten des Klinikums mit Frühstück, Mittagessen, Abendessen und … ganz lesenGegenstand des Auftrags ist die Speisenversorgung für die Patientinnen und Patienten des Klinikums Hanau und die Versorgung mit dem Stationsbedarf. Der Auftrag umfasst die komplette externe Speisenversorgung für die Patientinnen und Patienten des Klinikums mit Frühstück, Mittagessen, Abendessen und Zwischenmahlzeiten einschließlich Getränken und weiterem Stationsbedarf 7 Tage die Woche, getrennt jeweils nach GKV und PKV. Das warme Mittagessen ist mindestens in den Menülinien leichte Vollkost und vegetarische Kost sowie in mehreren Sonderkostformen anzubieten. Die Patientenverpflegung betrug 2023 ca. 169.300 Beköstigungstage (BKT). Der Dienstleister hat die gesamte Speisenversorgung inklusive Stationsbedarf sowie die erforderliche Logistik einschließlich eigener Küche (keine Produktion vor Ort) vorzuhalten. Die Regenerier- und Verteiltechnik sowie das Systemgeschirr einschließlich Tabletts, Geschirr und Besteck werden vom Auftraggeber beigestellt. Die Instandhaltung der Regeneriertechnik liegt beim Auftraggeber. Der Dienstleister hat das Systemgeschirr einschließlich Tabletts, Geschirr und Besteck während der Vertragslaufzeit instand zu halten; dazu gehört der Ersatz bei Beschädigung oder Verlust. Die Instandhaltung der Verteiltechnik (Tabletttransportwägen) einschließlich Reparatur obliegt dem Auftraggeber; im Gefahrenbereich des Dienstleisters übernimmt allerdings der Dienstleister die Reparatur auf seine Kosten und nach den Vorgaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber verwendet für den Bestellvorgang der Speisen durch die Patientinnen und Patienten das Speisenerfassungs- und Bestellsystem der Firma OrgaCard Siemantel & Alt GmbH. Der Zugriff auf das Speisenerfassungs- und Bestellsystem durch den Dienstleister beschränkt sich auf die Übermittlung der „Login-Daten“ zur Kenntnisnahme der bestellten Menüs und des Stationsbedarfs. Der Dienstleister hat die für die Speisenversorgung und Andienung zur Stationsversorgung erforderlichen Leistungen zu wirtschaftlichen Bedingungen unter Einhaltung von Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. Dazu hat der Dienstleister unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und internen Prozessabläufe des Klinikums ein Logistikkonzept und ein Verpflegungskonzept zu entwickeln, die auf die speziellen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind. In gleicher Weise hat er Konzepte für den Notfall und das Beschwerdemanagement zu erstellen. Die Kalkulation der erforderlichen Dienstleistungen hat transparent und nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erfolgen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Klinikum Hanau GmbH
Anschrift
Leimenstr. 20, 63450 Hanau
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (72 Lose mit Angabe)
481.075 €Zuschlagswert im Median
257.634 € – 892.926 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea6fd2c5-791b-4136-b260-dd081177fc43.