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SPECT/CT

Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-0154-AJveröffentlicht 15.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 391 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Städteregion Aachen.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Nordrhein-Westfalen (27 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 49 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (161 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Inhalt dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines SPECT-CT mit diagnostischer Schnittbildgebung für die Klinik für Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Aachen. 1 x SPECT/ CT, 1 x Post Processing für SPECT/ CT, 1 x Brennroboter, 1 x Elektrounterverteilung für SPECT/ CT, 1 x pauschal Service-/ Wartungvertrag für 5 Jahre, 1 x pauschal Softwarepflegevertrag für 5 Jahre, 1 x Erweiterung Dosimetrielösung

Beschreibung des Loses

Inhalt dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines SPECT-CT mit diagnostischer Schnittbildgebung für die Klinik für Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Aachen. Gefordert wird ein Single-Photon-Emissionscomputertomograph SPECT in Kombination mit einem diagnostischem Computertomographen für den Einsatz in der klinischen Diagnostik, Therapie, der Theranostik und der universitären Forschung. Zugelassen sind nur Angebote über Systeme, die nach MDR in Verkehr gebracht sind. Über diese Ausschreibung wird die Werk-/Aufstellungsplanung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung/ Einweisung und der anschließende Service an der Anlage im Regelbetrieb eines Universitätsklinikums ausgeschrieben. Der Inhalt der Ausschreibung in mehreren Titeln gestaltet sich wie folgt: Titel 1: SPECT/ CT Titel 2: Post Processing Titel 3: Brennroboter Titel 4: Elektrotechnische Installationen Titel 5: Service-/Wartungsvertrag SPECT/CT Titel 6: Softwarepflegevertrag SPECT/CT Titel 7: Erweiterung und Anpassung der Dosimetrielösung

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 50

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag ist mit einer Laufzeit von 5 Jahren ausgeschrieben. Nach Ablauf der Serviceperiode verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 weiteres Betriebsjahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch den Auftraggeber erfolgte.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung vo … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Wertung der Angebote erfolgt unter Anwendung der einfachen Richtwertmethode. Bei der einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl K errechnet. Die Leistungspunkte L ermitteln sich aus der Addition aller Punkte in den Leistungskriterien. Der … ganz lesenDie Wertung der Angebote erfolgt unter Anwendung der einfachen Richtwertmethode. Bei der einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl K errechnet. Die Leistungspunkte L ermitteln sich aus der Addition aller Punkte in den Leistungskriterien. Der Preis P ist der geprüfte Angebotspreis. Das Angebot mit dem höchsten Wert der über die einfache Richtwertmethode ermittelten Kennzahl K belegt den 1. Rang. Alle weiteren Angebote entsprechend ihrer ermittelten Kennzahl K absteigend weitere Ränge. Das Angebot im 1. Rang gewinnt den Wettbewerb. Folgende Formel zur Ermittlung der Kennzahl K wird angewendet: Kennzahl K = (Leistungspunkte L/ Angebotspreis P) x 100.000 Der Bieter mit der höchsten Kennzahl K gewinnt den Wettbewerb. Es wird grundsätzlich bei allen Werten auf 2 Nachkommastellen gerundet. Sollte es zu einer Punktgleichheit kommen, wir im Rechenschritt zur Ermittlung der Kennzahl K die Rundung auf die 5. Nachkommastelle erweitert und danach die Rangfolge ermittelt.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTXDSDTQL# Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme "Großgeräte der Länder" bzw. "Forschungsgroßgeräte" gefördert und durch DFG und/oder MKW NRW anteilig finanziert. Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verf … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTXDSDTQL# Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme "Großgeräte der Länder" bzw. "Forschungsgroßgeräte" gefördert und durch DFG und/oder MKW NRW anteilig finanziert. Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten: Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten. **** Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. **** Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB) **** Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
MEDISO GmbH, Münster2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

308vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (354 Lose mit Angabe)
374.634 €Zuschlagswert im Median
1.000 € – 657.843 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.09.2025 auf 25.09.2025 verschoben
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 07.10.2025 auf 09.10.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 11.09.2025
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 25.09.2025 auf 07.10.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1ea9db8f-ddb4-4abb-b7a0-09eac4bb79cf.