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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Souveräne Satellitenkonstellation

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZIB 21.27 - 0085/26/VV : 1veröffentlicht 05.05.2026erstmals 05.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 136 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (61 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
25,21 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 25,21 Mio. €
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 6 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 4 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 4 Monaten
  5. Bindefrist endet
    90 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 46 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Es wird ein Anbieter gesucht, der den Bedarf des Bundes an Nahezu-Echtzeit-Verfügbarkeit von Satellitendaten und -produkten deckt und Monitoring mittels Satellitenbilddaten über den Satellitengestützten Krisen- und Lagedienst (SKD) beim BKG ermöglicht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität50 %
Preis50 %
Qualität
siehe Vergabeunterlagen
Preis
siehe Vergabeunterlagen

Eignung8 von 8 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Weisen Sie für Ihr Unternehmen den Betrieb einer eigenen multispektralen VHR-Satellitenkonstellation (>5 Satelliten mit einer Auflösung zwischen 30 - 55cm) nach. Bitte legen Sie zum Nachweis die Eigenerklärung mit Angabe der Missionsbezeichnung, Anzahl operativer Satelliten vor. Brokerdienstleister ohne eigene Satellitenonstellation sind ausgeschlossen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Weisen Sie für Ihr Unternehmen die Implementierung oder den laufenden Prozess einer Implementierung eines Qualitätssicherungsmanagements, z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig, nach. Bitte legen Sie zum Nachweis die entsprechende Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle vor. Im Falle von Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei geeignete Referenzen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung (Bereitstellung einer Satellitenkonstellation mit exklusiven Orbitnutzungszeiten, Taskingoptionen und Bereitstellung von Daten und Produkten auf einer webbasierten Plattf … ganz lesenZum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei geeignete Referenzen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung (Bereitstellung einer Satellitenkonstellation mit exklusiven Orbitnutzungszeiten, Taskingoptionen und Bereitstellung von Daten und Produkten auf einer webbasierten Plattform) einzureichen. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in dem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages in Euro • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: • Mindestens eine Referenz umfasst Dienstleistungen gemäß Kap. 3 der Leistungsbeschreibung mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 1 Jahr • Mindestens eine Referenz umfasst Dienstleistungen gemäß Kap. 4 der Leistungsbeschreibung mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem halben Jahr • Mindestens eine Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB umfassen, wobei ein fernerkundlicher Fokus mit der Bereitstellung von Satellitenbilddaten ersichtlich werden muss • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren (1) insgesamt und (2) im Bereich der Dienstleistungen gemäß Kapitel 6.3 der Leistungsbeschreibung in Vollzeitäquivalenten an. Im Bereich der Die … ganz lesenZum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren (1) insgesamt und (2) im Bereich der Dienstleistungen gemäß Kapitel 6.3 der Leistungsbeschreibung in Vollzeitäquivalenten an. Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestanzahl pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert: 10 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten. Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis durch Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert.
Informationssicherheit
Weisen Sie für das Rechenzentrum, welches für die Leistungserbringung genutzt wird, die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystem, z.B. ISO 27001 oder gleichwertig, nach. Bitte legen Sie zum Nachweis die entsprechende Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle vor.
Spezifischer Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Jahresumsatz muss mindestens 12 Mio. Euro netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Un … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Jahresumsatz muss mindestens 12 Mio. Euro netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
25.210.084 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
90 Tage
Angebotsöffnung
23.06.2026, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Hinweis zur Bindefrist: ab Ende der Angebotsfrist
Hinweis
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung_Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Der Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem Bedarfsträger festgelegt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

654vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (438 Lose mit Angabe)
422.737 €Zuschlagswert im Median
261.575 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 91 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (61 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.06.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 02.06.2026 auf 09.06.2026 verschoben
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 09.06.2026 auf 23.06.2026 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 02.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1fc2cb5f-e8c6-444d-a696-a8a27e3e0c6c.