Sonderkraftstoff und Biokettenöl 2024
Niedersächsische Landesforsten · Braunschweig, Niedersachsen
Aktenzeichen 3-02-02-06-048veröffentlicht 04.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 235 Tsd. €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 235 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Braunschweig38106, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 31 Monatenan Niedersächsische Landesforsten
- Angebotsfrist 16:00 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Öffnung der Angebote 16:01 Uhrvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Lieferung von Sonderkraftstoff und Biokettenöl an die Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten
Beschreibung des Loses
Konzept und geschätzter Jahresbedarf Die Niedersächsischen Landesforsten stellen landesweit den Sonderkraftstoff und das Kettenöl für alle betriebseigenen Motorsägen und andere Motorgeräte. In den vergangenen Geschäftsjahren haben die Mitarbeiter:innen der NLF rund 80.000 Liter Sonderkraftstoff und 30.000 Liter Biokettenöl verbraucht. Aktuell werden rund 400 Forstwirte im Jahresverlauf in der Holzernte eingesetzt. Der tatsächliche Verbrauch unterliegt sehr großen Schwankungen, da die Menge und Dimension des eingeschlagenen Holzes und die dafür eingesetzten Arbeitsverfahren abhängig von der Holzmarktlage sind. Naturereignisse wie Stürme und Insektenbefall können den Verbrauch auch maßgeblich beeinflussen. Mindestanforderungen an den Sonderkraftstoff Sonderkraftstoff auf Alkylatbasis für Zweitaktmotoren. Es handelt sich um ein schadstoffarmes, gebrauchsfertiges 2-Takt-Gemisch für Motorsägen und andere Motorgeräte ohne Ethanolbeimischung. Für den Sonderkraftstoff muss eine Unbedenklichkeitserklärung für alle kwf-geprüften und marktgängigen Kleinmotoren vorliegen. Der Sonderkraftstoff erfüllt die Schwedennorm SS 155 461 und ist vom KWF geprüft und zertifiziert. Lieferung in wiederverschließbaren Kunststoff- oder Metallgebinde von 20 Liter oder 25 Liter und an das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum als 200 Liter Fass. Mindestanforderungen an das Biokettenöl Umweltverträglicher, biologisch schnell abbaubarer, pflanzenöl-basierter Kettenschmierstoff für die Schmierung von Sägeketten, Kettenrädern und Schienen von Motorsägen und Harvestern. Das Kettenöl ist universell im Sommer als auch im Winter einsetzbar. Das Biokettenöl ist mit mindestens einem der Umweltzeichen "Blauer Engel" RAL-ZU 48, dem Ecolabel oder vergleichbare Nachfolgeregelungen ausgezeichnet. Es ist vom KWF geprüft und zertifiziert. Die Lieferung erfolgt in wiederverschließbaren Kunststoff- oder Metallgebinden mit 20 Liter oder nach Wunsch als 200 Liter Tauschfass. Zertifizierung Die angebotenen Betriebsstoffe erfüllen die in den Mindestanforderungen aufgeführten Anforderungen. Sie sind vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) geprüft und zertifiziert - aussagekräftige Unterlagen, z.B. der Prüfbericht sind beizufügen. Falls während der Vertragslaufzeit die Zertifizierung endet, muss eine verbindliche Anmeldung für die Folgezertifizierung beim KWF erfolgen und die Anmeldung mit Bestätigung des KWF ist den Unterlagen beizulegen. Es können jeweils 2 Proben des Sonderkraftstoffes und des Biokettenöls auf Kosten des Lieferanten durch ein unabhängiges Prüflabor untersucht und auf Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen überprüft werden. Die Proben werden durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten gesammelt und über das KWF zur Untersuchung versandt. Jeweilige Rückstellproben verbleiben beim Auftraggeber. Lieferung Je nach Bedarf erfolgt der Abruf auf den Rahmenvertrag durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten - in der Regel erfolgt die Bedarfsdeckung der einzelnen Teilautonomen Arbeitsgruppen in den Forstämtern eigenverantwortlich. Mindestabnahmemenge pro Lieferung beträgt 200 Liter. Es gibt keinen regelmäßigen Belieferungsturnus. Es erfolgt eine zuverlässige Lieferung innerhalb von 72 Stunden nach Bestellung ganzjährig an jede postalische Lieferadresse in Niedersachsen frei Haus. Zurzeit werden ungefähr 100-120 Lieferadressen als Standorte der Gefahrstoffcontainer genutzt. Dies können Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten, Privatadressen von Forstwirten, als auch andere Adressen z.B. Bauhöfe sein. Die Belieferung erfolgt während der Arbeitszeit der Mitarbeiter:innen der Niedersächsischen Landesforsten und werden zwischen dem Lieferanten und dem Mitarbeiter abgestimmt. Für jede Lieferung ist ein Lieferschein zu erstellen, die Auslieferung muss von einem Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten quittiert werden. Leergutlogistik Die Leergebinde werden vom Lieferanten kostenlos abgeholt und ordnungsgemäß entsorgt. Dies gilt auch im geringerem Umfang für Gebinde aus vorjährigen Lieferungen und anderer Lieferanten. Die Rücknahme erfolgt durch den Auftragnehmer selbst oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen.
Gegenstand nach CPV
- 09222000SpezialbenzineHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- niedrigster GesamtpreisSumme aus 60.000 Liter Angebotspreis Sonderkraftstoff 20 oder 25 Liter Kanister 27.000 Liter Angebotspreis Biokettenöl 20 Liter Kanister 3.000 Liter Angebotspreis Biokettenöl 200 Liter Fass
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Siehe Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifizierung.
- Kriterium
- Technische Prospekte mit Kenndaten der angebotenen Treib- und Schmierstoffe Nachweis der KWF -Zertifizierung für den Zeitraum der Leistungserbringung Darstellung der Leergutlogistik Darstellung von 3 Referenzen über vergleichbare Lieferungen (Umfang, Lieferung frei Haus, Leergutentsorgung) der letzten 2 Jahre
- Kriterium
- Einhaltung Anwendung von Russland-Sanktionen Einhaltung Mindestentgelt und Tariftreue Einhaltung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 24 DAYS
- Angebotsöffnung
- 08.04.2024, 16:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY1DP63
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bienroder Weg 3, 38106 Braunschweig
- Kontakt
- poststelle@
nlf.niedersachsen.de
Bei uns erfasst
- Relaunch Website NLF30.10.2026
- Ersatzbeschaffung Starkholzharvester MSP Nienburg15.08.2026 · 1 Angebot
- Lieferung von Sonderkraftstoff und Biokettenöl 2026/27 - Bekanntmachung23.07.2026 · 1 Angebot
- Rahmenvereinbarung Akku-, Motorgeräte und Zubehör 2026 - 203023.07.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 08.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 38e68560-29f0-46dc-8614-e688f726a49b.