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vergebenEU-weitLieferleistungenmögliche Doppelmeldung

Sonderkraftstoff und Biokettenöl 2024

Niedersächsische Landesforsten · Braunschweig, Niedersachsen

Aktenzeichen 3-02-02-06-048veröffentlicht 04.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 943 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 04.03.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
235 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Braunschweig38106, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Niedersächsische Landesforsten
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 16:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 16:01 Uhr
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Lieferung von Sonderkraftstoff und Biokettenöl an die Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten

Beschreibung des Loses

Konzept und geschätzter Jahresbedarf Die Niedersächsischen Landesforsten stellen landesweit den Sonderkraftstoff und das Kettenöl für alle betriebseigenen Motorsägen und andere Motorgeräte. In den vergangenen Geschäftsjahren haben die Mitarbeiter:innen der NLF rund 80.000 Liter Sonderkraftstoff und 30.000 Liter Biokettenöl verbraucht. Aktuell werden rund 400 Forstwirte im Jahresverlauf in der Holzernte eingesetzt. Der tatsächliche Verbrauch unterliegt sehr großen Schwankungen, da die Menge und Dimension des eingeschlagenen Holzes und die dafür eingesetzten Arbeitsverfahren abhängig von der Holzmarktlage sind. Naturereignisse wie Stürme und Insektenbefall können den Verbrauch auch maßgeblich beeinflussen. Mindestanforderungen an den Sonderkraftstoff Sonderkraftstoff auf Alkylatbasis für Zweitaktmotoren. Es handelt sich um ein schadstoffarmes, gebrauchsfertiges 2-Takt-Gemisch für Motorsägen und andere Motorgeräte ohne Ethanolbeimischung. Für den Sonderkraftstoff muss eine Unbedenklichkeitserklärung für alle kwf-geprüften und marktgängigen Kleinmotoren vorliegen. Der Sonderkraftstoff erfüllt die Schwedennorm SS 155 461 und ist vom KWF geprüft und zertifiziert. Lieferung in wiederverschließbaren Kunststoff- oder Metallgebinde von 20 Liter oder 25 Liter und an das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum als 200 Liter Fass. Mindestanforderungen an das Biokettenöl Umweltverträglicher, biologisch schnell abbaubarer, pflanzenöl-basierter Kettenschmierstoff für die Schmierung von Sägeketten, Kettenrädern und Schienen von Motorsägen und Harvestern. Das Kettenöl ist universell im Sommer als auch im Winter einsetzbar. Das Biokettenöl ist mit mindestens einem der Umweltzeichen "Blauer Engel" RAL-ZU 48, dem Ecolabel oder vergleichbare Nachfolgeregelungen ausgezeichnet. Es ist vom KWF geprüft und zertifiziert. Die Lieferung erfolgt in wiederverschließbaren Kunststoff- oder Metallgebinden mit 20 Liter oder nach Wunsch als 200 Liter Tauschfass. Zertifizierung Die angebotenen Betriebsstoffe erfüllen die in den Mindestanforderungen aufgeführten Anforderungen. Sie sind vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) geprüft und zertifiziert - aussagekräftige Unterlagen, z.B. der Prüfbericht sind beizufügen. Falls während der Vertragslaufzeit die Zertifizierung endet, muss eine verbindliche Anmeldung für die Folgezertifizierung beim KWF erfolgen und die Anmeldung mit Bestätigung des KWF ist den Unterlagen beizulegen. Es können jeweils 2 Proben des Sonderkraftstoffes und des Biokettenöls auf Kosten des Lieferanten durch ein unabhängiges Prüflabor untersucht und auf Einhaltung der vorgegebenen Mindestanforderungen überprüft werden. Die Proben werden durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten gesammelt und über das KWF zur Untersuchung versandt. Jeweilige Rückstellproben verbleiben beim Auftraggeber. Lieferung Je nach Bedarf erfolgt der Abruf auf den Rahmenvertrag durch Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten - in der Regel erfolgt die Bedarfsdeckung der einzelnen Teilautonomen Arbeitsgruppen in den Forstämtern eigenverantwortlich. Mindestabnahmemenge pro Lieferung beträgt 200 Liter. Es gibt keinen regelmäßigen Belieferungsturnus. Es erfolgt eine zuverlässige Lieferung innerhalb von 72 Stunden nach Bestellung ganzjährig an jede postalische Lieferadresse in Niedersachsen frei Haus. Zurzeit werden ungefähr 100-120 Lieferadressen als Standorte der Gefahrstoffcontainer genutzt. Dies können Dienststellen der Niedersächsischen Landesforsten, Privatadressen von Forstwirten, als auch andere Adressen z.B. Bauhöfe sein. Die Belieferung erfolgt während der Arbeitszeit der Mitarbeiter:innen der Niedersächsischen Landesforsten und werden zwischen dem Lieferanten und dem Mitarbeiter abgestimmt. Für jede Lieferung ist ein Lieferschein zu erstellen, die Auslieferung muss von einem Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesforsten quittiert werden. Leergutlogistik Die Leergebinde werden vom Lieferanten kostenlos abgeholt und ordnungsgemäß entsorgt. Dies gilt auch im geringerem Umfang für Gebinde aus vorjährigen Lieferungen und anderer Lieferanten. Die Rücknahme erfolgt durch den Auftragnehmer selbst oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
niedrigster GesamtpreisSumme aus 60.000 Liter Angebotspreis Sonderkraftstoff 20 oder 25 Liter Kanister 27.000 Liter Angebotspreis Biokettenöl 20 Liter Kanister 3.000 Liter Angebotspreis Biokettenöl 200 Liter Fass

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Siehe Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifizierung.
Kriterium
Technische Prospekte mit Kenndaten der angebotenen Treib- und Schmierstoffe Nachweis der KWF -Zertifizierung für den Zeitraum der Leistungserbringung Darstellung der Leergutlogistik Darstellung von 3 Referenzen über vergleichbare Lieferungen (Umfang, Lieferung frei Haus, Leergutentsorgung) der letzten 2 Jahre
Kriterium
Einhaltung Anwendung von Russland-Sanktionen Einhaltung Mindestentgelt und Tariftreue Einhaltung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
24 DAYS
Angebotsöffnung
08.04.2024, 16:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY1DP63

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 092 (Mineralöl-, Kohle- und Erdölerzeugnisse) in Niedersachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 08.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 38e68560-29f0-46dc-8614-e688f726a49b.