Softwarelösung zur Aufbereitung, Auswertung und Erstellung von Berichten für die Verwertung digitaler Daten in Verfahren des Bundeskartellamts
Bundeskartellamt · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Z-ZB-Bt-Z3A-2024-007veröffentlicht 11.02.2026LieferleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 39 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53113, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bereitstellung einer standardisierten Softwarelösung auf Zeit (Vermietung) zur Aufbereitung, Auswertung und Erstellung von Berichten für die Verwertung digitaler Daten in Verfahren des Bundeskartellamts. Weitere Details finden Sie in der „Leistungsbeschreibung“ (Anlage 14 der Ausschreibungsunterlagen).
Beschreibung des Loses
Bereitstellung einer Softwarelösung aus dem Bereich Digitale- / IT-Forensik, E-Discovery, Information Retrieval inkl. zugehöriger produktnaher Dienstleistungen (Softwarelizenzen einer (integrierten) Standardsoftware), die zum einen digitale Daten nachvollziehbar und integritätsgesichert für die Auswertung zur Verfügung stellt (Aufbereitung) und zum anderen durch Sichtung und Markierung Daten als relevant identifiziert (Auswertung), um hieraus gerichtsfeste Berichte über die Auswertungsergebnisse mit dem Zweck einer Verwertung als Beweismittel in Verfahren des Bundeskartellamts zu erstellen. Digitale Daten umfassen ursprünglich digital erhobene bzw. sichergestellte Daten sowie durch Scannen von Unterlagen in Papierform digitalisierte Daten. Die Aufbereitung und Auswertung aller digitaler Daten sowie die Erstellung gerichtsfester Berichte über die Auswertungsergebnisse ist mit einer einzigen Softwarelösung sicherzustellen.
Zur Erstellung des Gesamtsystems „Softwarelösung zur Aufbereitung, Auswertung und Erstellung von Berichten für die Verwertung digitaler Daten in Verfahren des Bundeskartellamtes“ gehört die Lieferung und betriebsbereite Installation inklusive Integration in die IT-Landschaft des Bundeskartellamts sowie produktnahe Dienstleistungen (Schulungen, Echtbetriebsbegleitung, Erstellung von Systemarchitektur-, Betriebs-, Sicherheits- und Datenschutzkonzept) und Systemserviceleistungen für die Dauer von 24 Monaten. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, diesen Vertrag optional um weitere bis zu 24 Monate (zweimal um 12 Monate) zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 50
- Qualität
- 50
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber führt ein nicht offenes Verfahren nach § 16 der Vergabeverordnung (VgV) durch. Das nicht offene Verfahren ist zweistufig: In der 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die geeigneten Unternehmen ermittelt, die in der 2. Stufe (Angebotsphase) zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. F … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber führt ein nicht offenes Verfahren nach § 16 der Vergabeverordnung (VgV) durch. Das nicht offene Verfahren ist zweistufig: In der 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden die geeigneten Unternehmen ermittelt, die in der 2. Stufe (Angebotsphase) zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Für die Erstellung und Abgabe des Teilnahmeantrages sind die Ausschreibungsunterlagen zu verwenden. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV. Zur Angebotsabgabe in der 2. Verfahrensstufe werden die Teilnehmer aufgefordert, die die in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllen und nicht gemäß § 123 oder § 124 GWB oder im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland ausgeschlossen wurden. Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort heruntergeladen bzw. abgerufen werden. Das Lastenheft sowie der (gespiegelte) Kriterienkatalog (Leistung) enthalten schützenwerte, sensible Informationen. Zum Schutz der Vertraulichkeit dieser Informationen werden das Lastenheft und der Kriterienkatalog (Leistung) nicht unmittelbar herunterladbar bereitgestellt, sondern erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung an registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu müssen Sie die Teilnahme am Vergabeverfahren aktivieren und sich anschließend anmelden oder auf der e-Vergabeplattform als Unternehmen neu registrieren. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion „Vergabestelle kontaktieren“ abzugeben. Diese befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen (Anlage „Verschwiegenheitserklärung“). Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bewerber- / Bieterinformationen, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bewerber- / Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Ergänzungen und Bewerber- / Bieterinformationen werden Vertragsbestandteil. Der Bewerber/ Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. Der elektronische Teilnahmeantrag muss bis zum Ende der Teilnahmefrist übertragen sein. Teilnahmeanträge in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form (E-Mail) sind nicht zugelassen. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf https://www.evergabe-online.de/zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabeplattform. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Hierzu sind die Angaben zum Unternehmen üb …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Bundeskartellamt
- Anschrift
- Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Notebooks13.05.2026
- Miete und Pflege von Lizenzen der Software Nuix21.04.2026
- Wartungsvertrag für zentrale Multifunktionsgeräte14.04.2026
- 1/DLII5/NP419 - Springer eJournals Lizenz09.04.2025 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH30 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG15 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH11 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH10 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH9 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Atlassian Cloud und Data Center LizenzenLVR-InfoKomFrist 30.11.2026
- Lieferung und Implementierung einer DDI-Lösung - DNS, DHCP, IPAM - inkl. vierjähriger WartungStadt WuppertalFrist 08.12.2026
- Pflege IBM Standardsoftware-202Landesamt für Besoldung und Versorgung NRWFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7b5bd017-424f-4e52-8cbd-fcda68284b05.