Softwarelizenzvertrag E-ConsentPro - DT.FTB2.TP1.VE10
St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof GmbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen DT.FTB2.TP1.VE10veröffentlicht 14.05.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Erweiterung der bestehende KIS Komponenten und Leistungen: - E-ConsentPro mobile - E-ConsentPro documents, inkl. Documents Desk und Editierfähigkeit
Beschreibung des Loses
Mit dem vorhandenem System E-ConsentPro des Herstellers Thieme Compliance GmbH werden Patientendaten bereits jetzt direkt aus dem Krankenhaus- oder Arztinformationssystem in die Aufklärungsbögen übernommen. Die Bögen werden bedarfsbezogen mit oder ohne Patientendaten ausgedruckt. Ärztliche Ergänzungstexte und Zusatzfragen können in den Aufklärungsbögen erfasst werden, welche bei erneutem Bogenaufruf stets zur Verfügung stehen. Abschließend werden die Aufklärungsbögen, wie gewohnt, handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben. Der Auftraggeber hat das strategische Ziel, im Bereich der Patientenaufklärung vollumfänglich digitale Prozesse zu etablieren. Hierzu sollen in der gegenständlichen Vergabeeinheit die Zusatzmodule E-ConsentPro mobile und E-ConsentPro documents beschafft werden. E-ConsentPro mobile ermöglicht mit dem Einsatz von mobilen Endgeräten eine komplett digitale Patientenaufklärung von der Anamnese bis zur Archivierung des Aufklärungsbogens. Die Patientendaten sollen direkt aus dem Krankenhaus- oder Arztinformationssystem übernommen werden. Im Rahmen der digitalen Anamnese sollen die Patienten auf dem mobilen Endgerät die Einzelfragen schrittweise ausfüllen, welche die Ärzte bereits vor dem Aufklärungsgespräch einsehen können sollen. Die Ärzte gewinnen somit mehr Zeit für das individuelle Arzt-Patienten-Gespräch. Die Einbindung passender Aufklärungsfilme soll zu einer höheren Patientenzufriedenheit durch besseres Verständnis für den Eingriff führen. Abschließend soll der Aufklärungsbogen elektronisch unterschrieben und ein PDF/A-Dokument zur digitalen Archivierung erstellt werden. Mit E-ConsentPro documents sollen darüber hinaus eigene Dokumente in den digitalen Workflow - papierlos von der Bearbeitung bis zur Archivierung - eingebunden werden. Seitens des Auftraggebers wird Wert auf eine funktionsfähige, performante, hochverfügbare und betriebsbereite Gesamtlösung gelegt, die fristgerecht durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden kann. Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll ein Vertrag auf Basis eines vom Elisabeth-Vinzenz-Verbund ausgehandelten Mustervertrages zur Beschaffung von - Lizenzen für die Software-Module E-ConsentPro Grundmodul, E-ConsentPro mobile (Digitaler Workflow) und E-ConsentPro (Digitale Signatur), - Dienstleistungen zur Bereitstellung der Software-Module in der IT-Infrastruktur, - Dienstleistungen für Service und Wartung der Software, - Dienstleistungen zur Bereitstellung von standardisierten Schnittstellen zur Anbindung an das KIS iMedOne, - Dienstleistungen zur Aufbereitung von Dokumenten zur Nutzung in E-ConsentPro documents sowie - weiteren Dienstleistungen nach Bedarf für die Aufrechterhaltung des Betriebes sowie die Weiterentwicklung und Anpassung des Systems zur Vergütung nach Aufwand zwischen dem St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof GmbH, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden. Die Lösung soll in beiden Krankenhäusern, an verschiedenen Standorten, genutzt werden. Daher müssen für beide Standorte getrennte Verträge erstellt werden. Folgende Parameter gelten für die Standorte: - Standort "Franziskus-Krankenhaus Berlin" o Adresse: St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof GmbH, Franziskus-Krankenhaus Berlin, Budapester Str. 15-19, 10787 Berlin o Anzahl der Standorte 1 o Fallzahl (stationär) 6.702 o Bettenzahl 185 - Standort: "St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof" o Adresse: St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof GmbH, St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof Wüsthoffstr. 15, 12101 Berlin o Anzahl der Standorte 1 o Fallzahl (stationär) 23.011 o Bettenzahl 506
Gegenstand nach CPV
- 48180000MedizinsoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- Reine Preisbewertung nach UfAB2018Rangfolge 1
- Beschreibung
- Die Ermittlung der Rangfolge der Angebote erfolgt auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren der Bundesrepublik Deutschland (siehe http://www.cio.bund.de/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html) nach folgender Bewertungs- (Zuschlags-) Methode: Reine Preisbewertung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Es sind jährliche Verlängerungen möglich.
- Optionen
- Der Bedarfsträger behält sich vor, die optional abgefragten Leistungen zu beauftragen. Die gegenständlichen Bedarfspositionen werden in den Vergabeunterlagen näher beschrieben.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YCZHKG4
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Thieme Compliance GmbH, Erlangen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 12101 Berlin
- Kontakt
- dt-vergabe@
sjk.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 573a8119-caf5-4336-ae7d-dfd060063562.