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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die SfH

Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) · Dortmund, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen SfH_001_12_Softwareentwicklungsleistungenveröffentlicht 26.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1061 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
8 Mio. €
Laufzeit
12 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dortmund44137, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams30 %
  • 2. Ausführungskonzept40 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung sind Softwareentwicklungsleistungen im Rahmen der Überarbeitung des gesamtdeutschen Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung für die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Die Leistungen sind von zwei Rahmenvertragspartnern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung [Anlage 906] für die SfH zu erbringen im Zusammenhang mit der technologischen, rechtlichen und fachlichen Überarbeitung des Studienplatzvergabeverfahrens zur Hochschulzulassung, des bisherigen Dialogorientierten Serviceverfahrens ("DoSV") zum DoSV 2.0. Mit Blick auf die Erbringung der Softwareentwicklungsleistungen im Zusammenhang mit DoSV 2.0 gab es bereits ein von der SfH durchgeführtes europaweites Vergabeverfahren, bei dem zwei Rahmenvertragspartner für die Softwareentwicklungsleistungen mehrerer Prototypen im Rahmen des Vorprojekts gewonnen worden sind. Diese Leistungen sind inzwischen weitetestgehend abgeschlossen. Damit in dem gegenständlichen Vergabeverfahren der Wettbewerb durch die Teilnahme solcher Unternehmen nicht verzerrt werden könnte, stellt der Auftraggeber umfangreiche Dokumente (einschlägige Informationen im Sinne von § 7 VgV) zur Verfügung. Sollten aus Sicht eines Bieters, diese einschlägigen Informationen nicht ausreichend sein, um selbst ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen, ist der Bieter aufgerufen, rechtzeitig mittels Bieterfragen deutlich zu machen, welche Informationen darüber hinaus benötigt werden.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

1. Persönliche Erfahrung des Projektteams30 %
2. Ausführungskonzept40 %
Preis30 %
Qualität
1. Persönliche Erfahrung des ProjektteamsBewertet wird die Erfahrung der nachfolgend genannten neun (9) Mitglieder des im Vertrag anvisierten 9-köpfigen Projektteams anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten: a) Senior Software Architekt Java; skalierbar auf zwei (2) Personen b) Senior Java Backend Entwickler; skalierbar auf drei (3) Personen c) Senior Experte in der Entwicklung von Datenbanken, APIs und Datenströmen; skalierbar auf zwei (2) Personen d) Medium Java Full Stack Entwickler; skalierbar auf vier (4) Personen e) Senior Frontend Entwickler; skalierbar auf zwei (2) Personen f) Medium Frontend Entwickler; skalierbar auf drei (3) Personen g) Medium Test Engineer; skalierbar auf zwei (2) Personen h) Senior Scrum Master; skalierbar auf zwei (2) Personen i) DevOps Engineer; skalierbar auf zwei (2) Personen Die persönliche Erfahrung wird anhand von folgenden sechs (6) Unterkriterien ermittelt. - Unterkriterium A: "gemischte Teams": Das Referenzprojekt wurde mit agilen, gemischten, crossfunktionalen Teams umgesetzt, d.h. das Referenzprojekt-Scrum-Team bestand aus mindestens 4 Mitgliedern mit mindestens 3 der oben genannten, verschiedenen Rollen von denen mindestens 2 Personen vom Bieter, mindestens 1 Person von einem weiteren Dienstleister und mindestens 1 Person vom Auftraggeber gestellt wurde. (0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1); - Unterkriterium B: "Scrum & Skalierung": Das Referenzprojekt wurde mit mindestens 3 Scrum-Teams in einem Skalierungsframe?work für Scrum durchgeführt. (0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1); - Unterkriterium C: "Architektur": Das Referenzprojekt hat eine Service-orientierte Architektur eventbasiert und / oder mit Microservices umgesetzt/implementiert. (0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1); - Unterkriterium D: "Anzahl Nutzer": Das Referenzprojekt hat hinsichtlich der avisierten (konzeptionierten), aktiven Nutzungszahlen des implementierten IT-Systems eine Größenordnung von mindestens 200.000 Nutzern (SfH: mehr als 200.000 Nutzer in einem Wintersemesterverfahren, vgl. Leistungsbeschreibung/Ausschreibung). (0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1); - Unterkriterium E: "KI-Tools Entwicklung": Im Referenzprojekt wurden mithilfe von KITools Code generiert und / oder mithilfe von KI-Tools automatisierte Code-Reviews durchgeführt. (0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1); - Unterkriterium F: "KI-Dienste": Im Referenzprojekt wurden KI-Methoden und KI-Dienste eingesetzt, die maßgeblich die Nutzerinteraktion beeinflussen (bspw. auf Natural Language Processing (NLP)-Techniken basierende Chat-Bots, automatisierte Prüfung und Erkennung gescannter Dokumente). (0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1); Sofern ein persönliches Referenzprojekt eines oder mehrere dieser Unterkriterien erfüllt, werden für das jeweilig erfüllte Unterkriterium Punkte vergeben, abhängig von der Anzahl der persönlich geleisteten Personentage (PT) in diesem persönlichen Referenzprojekt. Ein Personentag (PT) umfasst mindestens 8 Stunden an einem Tag. Werden mehrere persönliche Referenzprojekte vorgelegt, werden die Personentage je erfülltem Unterkriterien aufsummiert. Die Maximalpunktzahl von 5 Bewertungspunkten pro Unterkriterium wird bei 250 PT pro Unterkriterium erreicht. 0 PT entsprechen 0 Punkten, 250 oder mehr PT entsprechen 5 Bewertungspunkten. Die Werte an Personentagen, die zwischen 0 und 250 Personentagen liegen, werden für die Punktewertung interpoliert. So entsprechen bspw. 50 PT 1,00 Bewertungspunkte, 100 PT 2,00 Punkten oder 125 PT 2,5 Bewertungspunkten. Der Bieter hat in jedem Fall wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollte der Bieter zu einzelnen Rollen unsicher sein, wie der exakte Wert ist, hat er einen (Mindest-)Wert anzugeben, der auf jeden Fall der Wahrheit entspricht. Beispielsweise: Der Bieter weiß, dass ein Mitglied des Projektteams mindestens 30 PT im Projekt tätig war; es könnten aber auch 35 PT gewesen sein. Dann hat der Bieter hier 30 PT anzugeben, um in jedem Fal …
Qualität
2. AusführungskonzeptBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept mit drei (3) Unterkriterien. Bewertet wird in dem Ausführungskonzept, wie der Bieter im Falle der Auftragserteilung an ihn die Leistungen für den Auftraggeber konkret (in der Konstellation von zwei Auftragnehmern und einem Auftraggeber, der ebenfalls in dem hier zugrundeliegenden Entwicklungsprojekt "DoSV 2.0" Entwickler stellt) ausführen wird, um bestmöglich: - Wissenstransfermethoden einzusetzen, so dass jederzeit (ab Leistungsbeginn des Auftragnehmers zu jeder Zeit der Leistungserbringung) Softwareentwickler der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) und von anderen Unternehmen (zweiter Auftragnehmer und etwaige dritte Unternehmen, die zu einem späteren Zeitpunkt an dem hier zugrundeliegenden Entwicklungsprojekts "DoSV 2.0" beteiligt werden) die Softwareentwicklung schnell und effizient vollständig übernehmen und weiterentwickeln könnten (Unterkriterium 1) (0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1); - Sicherzustellen, dass ab Leistungsbeginn auf weitere Softwareentwickler des Auftragnehmers (neben dem 9-köpfigen Projektteam) möglichst kurzfristig und möglichst dauerhaft für den jeweils relevanten Zeitraum zugegriffen werden kann, um eine hohe Skalierbarkeit zu erzielen. Hierbei hat der Bieter anzugeben, innerhalb von wie vielen Kalendertagen er in jedem Fall das 9-köpfige-Projektteam auf die maximale Größe skalieren kann (siehe zur Skalierung oben in dem Qualitätskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" die zu jeder Rolle jeweils angegebene Skalierbarkeit "skalierbar auf [...]") Der Bieter hat im Rahmen seiner Darstellungen auch zu berücksichtigen, dass der im Vergabeverfahren erzielte Durchschnittswert der erhaltenen Bewertungspunkte für das von ihm angebotene 9-köpfige Projektteam im Qualitätskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" nicht unterschritten werden darf, wenn das Projektteam durch wei?tere Personen erweitert wird. (vgl. Nummer 1.1.3.5 des Vertrags [Anlage 906]). (Unterkriterium 2) (0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1); - Methoden für ein vertrauensvolles Konfliktmanagement anzuwenden, damit die Projektmitglieder der SfH und die Projektmitglieder der beiden Auftragnehmer schnell und effizient (ab Leistungsbeginn des Auftragnehmers zu jeder Zeit der Leistungserbringung) zusammenarbeiten können (Unterkriterium 3) (0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 1). Zur Abgabe des Ausführungskonzepts ist die Anlage 602 "Konzept(e)_NEU" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und mit dem Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen. Der Umfang je Unterkriterium (1 bis 3) in dem Ausführungskonzept darf maximal drei (3) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten, 12 Punkt, Arial, Zeilenabstand 1,5 betragen. Angaben ab Seite vier (4) je Unterkriterium bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Aus?führungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftragge?ber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegen?über dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 15 Bewertungspunkte (3 x 5 Bewertungspunkte) erzielt werden. Die erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 8/3 (acht Drittel) multipliziert. Insgesamt können maximal 40 Leistungspunkte erzielt werden.
Preis
Wertungsrelevanter Preis (P) = kalkulatorische Angebotspreis = Gesamtpreis EUR netto

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich optional um zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens vier (4) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Vertragslaufzeit gegenüber den beiden Rahmenvertragspartnern jeweils in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsopt … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich optional um zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens vier (4) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Vertragslaufzeit gegenüber den beiden Rahmenvertragspartnern jeweils in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) beträgt vierundzwanzig (24) Monate.
Optionen
Der Vertrag verlängert sich optional um zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens vier (4) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Vertragslaufzeit gegenüber den beiden Rahmenvertragspartnern jeweils in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in A … ganz lesenDer Vertrag verlängert sich optional um zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens vier (4) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Vertragslaufzeit gegenüber den beiden Rahmenvertragspartnern jeweils in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (Vertrag) (inklusive aller Verlängerungen) beträgt vierundzwanzig (24) Monate. Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. (§ 2 Nr. 1 VOL/B vom 5. August 2003)
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8DG2M 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] mit zwei Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite geschlossen. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche n … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPNYH8DG2M 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] mit zwei Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite geschlossen. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat. Bei allen in der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] in Gelb hinterlegten Vorgaben handelt es sich um nicht verhandelbare Mindestanforderungen an die Leistungserbringung gemäß § 17 Abs. 10 VgV. Endgültige Angebote dürfen nicht mehr von den Vergabeunterlagen abweichen und müssen im Gegensatz zu den indikativen Erstangeboten alle Anforderungen erfüllen. Es wird somit nicht mehr zwischen Mindestanforderungen und Anforderungen unterschieden. Endgültige Angebote müssen alle Anforderungen erfüllen. 3. Datenschutz 3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben. 3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an - das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister?Auskünften gemäß § 150a Gewerbeordnung - das Bundeskartellamt für die Abfrage aus dem Wettbewerbsregister - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen - beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, Rechtsanwälte u. ä.) - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen - die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 3.3 Dauer der Speicherung Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stiftung für Hochschulzulassung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsdauer von Vergabeunterlagen beträgt 10 Jahre. 3.4 Betroffenenrechte Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte: a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO). b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO). c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO. d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Accso - Accelerated Solutions GmbH, Darmstadt; TNG Technology Consulting GmbH, Unterföhring5

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Anschrift
Sonnenstraße 171, 44137 Dortmund
Kontakt
beschaffung@hochschulstart.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 568907fa-05f6-4d1b-a680-877dd4538252.