Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Software zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten (produktneutral)

Auftraggeber nicht angegeben

Aktenzeichen ZIB 15.01 - 9996/24/VV : 1veröffentlicht 08.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 437 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 10 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 48-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 48 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Software zur Erstellung und Bearbeitung von PDF-Dokumenten (produktneutral) und zugehörige Dienstleistungen

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind: Software-Lizenzen und grundlegende Unterstützungsleistungen.

Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen in diesem Vergabeverfahren wurde ein Schätzwert in Höhe von 42.000.000 € netto, bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren, ermittelt. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht dem Schätzwert.

Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.

Die Gesamtleistung bildet ein (1) Los.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Gemäß Vergabeunterlagen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 48-mal: Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen bis zu zweimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvere … ganz lesenbis zu 48-mal: Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen bis zu zweimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal vier Jahre. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die unmittelbar … ganz lesenDer jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH Akademie der Künste Alexander von Humboldt-Stiftung Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz Berlin mbH Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Bodenverwertungs und -verwaltungs GmbH Bund der Vertriebenen Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Justiz Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Naturschutz Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesamt für Strahlenschutz Bundesamt für Verfassungsschutz Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_3; BIMASRM_5 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost Bundesanstalt für Wasserbau Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bundesarbeitsgericht Bundesarchiv Bundesfinanzhof Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Bundesinstitut für Risikobewertung Bundeskanzleramt Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung Bundeskartellamt Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium des Innern Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Bundesministerium für Verkehr Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bundespatentgericht Bundespolizeipräsidium Bundespräsidialamt Bundesrat Bundesrechnungshof Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Bundessortenamt Bundessozialgericht Bundesstiftung Gleichstellung Bundesverfassungsgericht Bundesverwaltungsgericht Bundesverwaltungsamt Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Bundeszentrale für politische Bildung Bw Bekleidungsmanagement GmbH BwFuhrparkService GmbH Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. Deutsche Nationalbibliothek Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutscher Wetterdienst Deutsches Archäologisches Institut Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH Deutsches Jugendinstitut e.V. Deutsches Weininstitut Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V. Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Die Autobahn GmbH des Bundes Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Eisenbahn-Bundesamt Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R. Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. FIZ Karlsruhe - Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur FMS Wertmanagement AöR / FMS-SG Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag Gematik GmbH Generalzolldirektion - Zentrale Beschaffu …
Hinweis
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und di … ganz lesenZum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
CCP Software GmbH, Marburg1

Auftraggeber

Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Anschrift
Brühler Straße 3, 53119 Bonn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2176235c-2f0b-450d-ae9c-0e89f32a95a1.