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Frist abgelaufenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Software zur Datenbewirtschaftung

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2026-09-11-BV-RENveröffentlicht 13.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 23 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Software in Berlin (25 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
72 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität des Angebotes60 %
  • Angebotspreis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 54 Tagen
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 24 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Lieferung, Implementierung und Wartung einer on-prem Standardsoftware für Datenbewirtschaftung zur Verarbeitung großer Datenmengen inkl. Data-Mining und Statistik Features und Auto-ML Funktionalität. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Bieter-Präsentation in der an Hand von Use-Cases von dem Bieter gezeigt werden muss, wie spezifische Anwendungsfälle mit der Software gelöst werden. Die Bieter-Präsentation dient der Bewertung der Bedienbarkeit und Validierung der Wertungskriterien des Anforderungskataloges.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualität des AngebotesGewichtung (Punkte, genau) 60Die Bewertung der Qualität der Angebote erfolgt anhand der in Anlage B3.1 der Vergabeunterlagen "Anforderungskatalog und Bewertungskriterien" genannten Kriterien und Bewertungsmaßstäbe.
Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 40Maßgeblich für die Bewertung der Angebotspreise ist der "Wertungsrelevante Gesamtpreis EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A oder B" wie er sich aus dem im Preisblatt (Ablage B5 der Vergabeunterlagen) ergibt. Die Bewertungsformel ist der Anlage B3.1 der Vergabeunterlagen "Anforderungskatalog und Bewertungskriterien" zu entnehmen.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands habe … ganz lesenAuf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Spezifischer Jahresumsatz
(1) Der Bewerber hat seinen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich der Softwareüberlassung zur Datenbewirtschaftung anzugeben. (2) Mindestanforderung: Der diesbezügliche Mindestjahresumsa … ganz lesen(1) Der Bewerber hat seinen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich der Softwareüberlassung zur Datenbewirtschaftung anzugeben. (2) Mindestanforderung: Der diesbezügliche Mindestjahresumsatz muss im Durchschnitt über die drei letzten Geschäftsjahre eine Höhe von 1.000.000 Euro netto erreicht haben. Wird dieser Umsatz nicht erzielt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. (3) Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen ihren jeweiligen Jahresumsatz einzeln ausweisen und als Bewerbergemeinschaft gemeinsam die Anforderung an den Mindestjahresumsatz erfüllen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
(1) Der Bewerber hat jeweils für die Jahre 2024, 2025 (Stichtag jeweils 31.12.) und 2026 (Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags) die Anzahl der Fachkräfte mit Erfahrungen im Bereich Entwicklung und Support einer Software zur Datenbewirtschaftung, über die sein Unternehmen verfügt, anzugeben. (2) … ganz lesen(1) Der Bewerber hat jeweils für die Jahre 2024, 2025 (Stichtag jeweils 31.12.) und 2026 (Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags) die Anzahl der Fachkräfte mit Erfahrungen im Bereich Entwicklung und Support einer Software zur Datenbewirtschaftung, über die sein Unternehmen verfügt, anzugeben. (2) Mindestanforderung: Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über mindestens 20 Fachkräfte im Bereich Entwicklung und Support einer Software zur Datenbewirtschaftung verfügen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, so führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
A. Angabe von spezifischen prüfbaren Referenzen (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter prüffähige Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht wurden und die nach Art, … ganz lesenA. Angabe von spezifischen prüfbaren Referenzen (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter prüffähige Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. Vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand sind Referenzprojekte, die inhaltlich und technisch die nachfolgenden Themengebiete abdecken. (2) Mindestanforderungen: (a) Es ist mindestens eine Referenz aus dem Bereich "Datenbankzentrierte Ausführung" vorzulegen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen: Gegenstand der Referenz muss eine On-Premises-Installation sein. Dabei wird die Software verwendet um Prozesse auf einer Datenbank (db2 / Oracle oder sonstige relationale Datenbankmanagementsysteme) als Quellsystem abzubilden. Die Datenverarbeitung läuft über Operatoren (push down) im jeweiligen Quellsystem. (b) Darüber hinaus sind mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich "komplexe Prozessketten" vorzulegen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen: Gegenstand der Referenzen muss jeweils eine On-Premises-Installation zur Umsetzung komplexer Prozessketten sein. Hierbei müssen Operatoren verwendet worden sein, die die Ablaufsteuerung der Prozesskette abbilden und entsprechende SQL-Statements auf der Datenbank ausführen. Dabei wurden an die SQL-Statements Variablen übergeben die sich durch die Ablaufsteuerung ergeben, (Beispiel: lade alle Daten des Jahres 2022). (c) Darüber hinaus sind mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich "Auto-ML" vorzu-legen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen: Gegenstand der Referenzen muss jeweils eine On-Premises-Installation zur Umsetzung von AUTO-ML mit Feature Engineering gewesen sein. (d) Hinweis: Mit einem Referenzprojekt können mehrere Bereiche abgedeckt werden. (e) Weitere Hinweise: Für jede eingereichte Referenz ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage A10 Referenzen) zwingend vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zur Nichtberücksichtigung der jeweiligen Referenz, zum Nichtvorliegen der Eignung und letztlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes vom Bewerber erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben und - sofern der Auftraggeber oder Dritte an der Referenzleistung mitgewirkt haben - auch gegenüber vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erbrachten Leistungen klar abzugrenzen. Eine Referenz kann nur durch ein eignungsverleihendes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses im Auftragsfall die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47Abs. 1 Satz 3 VgV). Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher eine eine Organisationseinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Referenzen, die in der Weise anonymisiert sind, dass sie für die Auftraggeberin unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt! B. Referenzliste (1) Ziel der Auftraggeberin ist es, eine am Markt etablierte Standardsoftware zur Datenbewirtschaftung zu erwerben. Daher hat der Bieter über die oben genannten Referenzen hinaus, seinem Teilnahmeantrag eine formlose Liste der Auftraggeber, denen er in den letzten drei Jahren seine Software zur Datenbewirtschaftung, die er auch in diesem Vergabeverfahren anbieten wird, bereitgestellt und zur Nutzung überlassen hat, beizufügen. Reine Vertriebs-, Beratungs-, Entwicklungs- oder Wartungsleistungen ohne Bereitstellung und Nutzung einer entsprechenden Softwarelösung sind nicht anzugeben. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Name des Auftraggebers - Bezeichnung des bereitgestellten Softwareproduktes - Vertragszeitraum (2) Mit der Referenzliste soll ausschließlich nachvollziehbar gemacht w …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Nach Ziffer 16.3 des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ A wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 17 EVB-IT Pflege S-AGB vereinbart. Gemäß Ziffer 15.4 des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B weist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im … ganz lesenLeistung: Nach Ziffer 16.3 des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ A wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 17 EVB-IT Pflege S-AGB vereinbart. Gemäß Ziffer 15.4 des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B weist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKM8TE# (I.) Geschätzter Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Es ist beabsichtigt, für maximal 24 Entwickler, 2 Admins und maximal 2 Server für bis zu 100 Business User Lizenzen abzurufen. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Verga … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKM8TE# (I.) Geschätzter Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Es ist beabsichtigt, für maximal 24 Entwickler, 2 Admins und maximal 2 Server für bis zu 100 Business User Lizenzen abzurufen. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge finden Sie in den Vergabeunterlagen (Teilnahmebedingungen). (III.) (1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ist durch Vorlage der Eigenerklärung in Formblatt A3 der Vergabeunterlagen nachzuweisen. (III.) (2) Das Nichtvorliegen von Russlandsanktionen nach Art. 5 k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist durch Vorlage der Eigenerklärung in Formblatt A4 der Vergabeunterlagen nachzuweisen. (IV.) (1) Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. (IV.) (2) Hinweis zur Eignungsleihe sowie zum Einsatz von Drittunternehmern oder Unterauftragnehmern: Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmern/Eignungsverleihern und/oder Unterauftragnehmern ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Drittunternehmer und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123/124 GWB und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter. Bei bloßen Unterauftragnehmern (d.h. nicht im Fall der Eignungsleihe) können die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123/124 GWB sowie die Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen gegenüber dem Bewerber/Bieter für jeden Unterauftragnehmer optional bereits mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem späteren Angebot vorgelegt werden. Sie sind jedenfalls auf Nachforderung der Auftraggeberin vorzulegen. (IV.) (3) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Gesundheit
Anschrift
Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Website
aok.de
Kontakt
vergabestelle@bv.aok.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (208 Lose mit Angabe)
417.488 €Zuschlagswert im Median
257.125 € – 925.000 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 13bbf787-25c7-4118-85cf-f0cde21767ae.