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Software für Vertragsmanagement und Qualitätsprüfungen Pflege (01/VE/2025)

IKK classic · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen 01/VE/2025veröffentlicht 29.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 407 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.

Alle Ausschreibungen: Software in Thüringen (6 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Erfurt99089, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (955 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist

• Bereitstellung einer Softwarelösung für Vertragsmanagement und Qualitätsprüfungen Pflege gegen Einmalvergütung (Unternehmenslizenz-Kauf), • Installation der Software und Hosting erfolgt im externen Rechenzentrum der Auftraggeberin, • Konfiguration und Implementierung der Softwarelösung, d.h., Erstellung eines Gesamtsystems und die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft • Projektmanagement • Beratung und Unterstützung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin im Rahmen der Einführungsprojekt (Implementierungsphase), • Übernahme von Daten und andere Migrationsleistungen, • Schulungen, • Systemservice und Softwarepflege, • Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems, • Schnittstellenprogrammierung, • Unterstützung bei der Datensicherung während der Vertragslaufzeit.

Hierzu schließt die Auftraggeberin mit dem Auftragnehmer einen EVB-IT Systemvertrag.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Überlassung einer Standardsoftware auf Dauer (Verkauf) - Software zur Erfassung, Pflege und Verwaltung von Verträgen mit Leistungserbringern der Pflege nach dem SGB XI und Häuslichen Krankenpflege sowie weiteren pflegenahen Themen nach dem SGB V und/oder deren Verbände im Corporate Design der Auftraggeberin. Die Nutzung einer Vertragsmanagementsoftware im Bereich der Pflege- und Krankenversicherung stützt sich auf verschiedene gesetzliche Grundlagen, insbesondere auf § 35 SGB I, der die Speicherung von Sozialdaten nur dann erlaubt, wenn sie zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist – was auch Vertragsdaten im Rahmen der Pflegeversicherung einschließt. Ergänzend dazu fordern die §§ 72, 75, 84 und 85 SGB XI sowie §§ 132a, 275 und 294 SGB V die schriftliche Ausgestaltung, nachvollziehbare Dokumentation und Prüfbarkeit von Verträgen, wodurch sich die Notwendigkeit einer strukturierten, revisionssicheren und datenschutzkonformen Verwaltung dieser Verträge in einer digitalen Lösung ergibt. Die Vertragsmanagementsoftware ermöglicht die Erfassung von Stammdaten der Leistungserbringer, die Migration von Daten aus bestehenden Anwendungen der Kranken- und Pflegekassen sowie deren Landesverbände sowie den Import und Export von Daten an definierte Beteiligte im Vertragswesen.

Die Vertragsmanagementsoftware ermöglicht die Anlage einer Fallakte mit Ablage aller relevanten Unterlagen für einen Leistungserbringer unter anderem zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, zur Vorbereitung von Vertragsverhandlungen sowie zur Nutzung der Daten für Abrechnungszwecke.

Die Hinterlegung und die Darstellung von Rahmenverträgen, Versorgungsverträgen und Vergütungsvereinbarungen erfolgt in unterschiedlichen Hierarchien der Vertragsmanagementsoftware. Aufgreifkriterium dabei ist der jeweilige Leistungserbringer und nicht der einzelne Vertrag. Im Rahmen von Verhandlungen unterstützt die Vertragsmanagementsoftware die Auswertung von Vergütungen und ermöglicht regionale Vergleiche.

Die Vertragsmanagementsoftware unterstützt bei der Aufgabenwahrnehmung im Verwaltungsverfahren der Qualitätssicherung durch Dokumentation der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen sowie bei der Erstellung von Anhörungsschreiben und Maßnahmenbescheiden. Darüber hinaus erfolgt die Erfassung von heimaufsichtsrechtlichen Prüfergebnissen, die für das Vertragsverhältnis von Relevanz sind.

Die Vertragsmanagementsoftware soll in der IT-Infrastruktur der IKK classic gehostet und betrieben werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Qualität Systemvorführung Use Cases
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeberin steht die Option zu, bis drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag einmalig, um weitere 24 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit sechs Jahre. Die Leistungs … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Auftraggeberin steht die Option zu, bis drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag einmalig, um weitere 24 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit sechs Jahre. Die Leistungserbringung beginnt nach Zuschlagserteilung mit der Bereitstellung und Implementierung (Einführungs- und Umsetzungsphase) der vom Auftragnehmer gekauften Softwarelösung Vertragsmanagement und Qualitätsprüfungen Pflege. Zu den Meilensteinen der Leistungserbringung siehe Ziffer 7.2 der Leistungsbeschreibung.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GAI NOVACON GmbH, Berlin1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d6c3c9a0-50b7-496d-ac4c-d177b0f1601a.