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Frist im Verfahrenseit 685 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (26 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 10 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 5-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.09.2025 – 31.08.2027, bis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Neuherberg85764, Landkreis München, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Fachliche Systemadministratoren des zu beschaffenden Systems sind Mitglieder des Teams Arbeitssicherheit bei Helmholtz Munich. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten der Arbeitssicherheit bei Helmholtz Munich gehört es, Vorkehrungen für die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern auf dem Campus zu treffen, z.B. um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die entsprechenden Aktivitäten sind nachweisbar zu dokumentieren. Den entsprechenden Behörden sind auf Verlangen Nachweise vorzulegen. Beispielsweise muss ein Gefahrstoffkataster inkl. Mengenverwaltung geführt werden, es müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt und dokumentiert werden. Unterweisungen zur Arbeitssicherheit sind verpflichtend durchzuführen. Bestellungen von Beauftragten müssen verwaltet werden, ebenso das Unfallmeldewesen. Demnächst greift eine gesetzliche Vorschrift, Unfallanzeigen digital zu erfassen. In den letzten 10 Jahren war bei Helmholtz Munich bereits eine Datenbank im Einsatz, um diesen Aufgaben digital unterstützt nachzukommen. Diese entspricht jedoch nicht mehr den absehbaren gesetzlichen Anforderungen sowie der Nutzerfreundlichkeit. Zudem sollen zukünftig bisher nicht vorhandene Aufgaben abgebildet werden, z.B. eine Beauftragtenverwaltung. Angestrebt ist, die Aufgaben über ein modulares System abzubilden.

- Arbeitssicherheits-Software-System mit modularem Aufbau, Lizenzen für die Nutzung der Software zur Miete - Hosting der Software (Software as a Service) - Bereitstellen von Schnittstellen zu den Systemen von Helmholtz Munich, Beratung zur Konfiguration und Implementierung in Zusammenarbeit mit den Systembetreuern, Konfiguration der Schnittstellen Arbeitssicherheits-Software-seitig - Unterstützung bei der Migration der Daten aus dem Altsystem (As-net) - Unterstützung bei der Konfiguration des Systems, bei der Erstellung des Löschkonzeptes und des Rollenkonzeptes - Schulung der fachlichen Systemadministratoren und Key User (Train the trainer), Bereitstellen von anpassbaren Schulungsunterlagen - Wartung und Pflege der Software

Beschreibung des Loses

PAUSCHALE Lizenzen pro Jahr (3.500 Nutzer), PAUSCHALE Hosting pro Jahr, PAUSCHALE Implementierung und Projektdurchführung, PAUSCHALE Schulungen, PAUSCHALE Folge-Schulungen, PAUSCHALE Altdatenmigration, PAUSCHALE Wartung und Support pro Jahr, PAUSCHALE Testinstanz, PAUSCHALE pro Jahr zusätzliche Lizenz, PAUSCHALE Stundensatz Berater

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
Leistung
Kosten
Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
bis zu 5-mal: Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt 48 Monate ab 01.07.2025. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr, wenn dieser nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenGemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt erst nach Abgabe der Angebote und nach der Bewertung (inkl. Teststellung) mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Wertungsmatrix). Sollten sich zwei oder mehrere Bieter auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bewerber komplett eingeladen. Di … ganz lesenDie Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt erst nach Abgabe der Angebote und nach der Bewertung (inkl. Teststellung) mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Wertungsmatrix). Sollten sich zwei oder mehrere Bieter auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bewerber komplett eingeladen. Die Einladung zur ersten Verhandlungsrunde ist voraussichtlich für den 04.04.2025 geplant. Geplanter Zeitraum für die erste Verhandlungsrunde: 08.04.2025 bis 10.04.2025. Wir behalten uns vor, eine zweite Verhandlung durchzuführen. Die zweite Verhandlungsrund würde mit maximal drei (3) Bietern erfolgen. Wir behalten uns vor, die zweite Verhandlung nur telefonisch durchzuführen. Die Einladung zur zweiten Verhandlungsrunde ist voraussichtlich für den 30.04.2025 eingeplant. Geplanter Zeitraum für die zweite Verhandlungsrunde: 05.05.2025 bis 07.05.2025. Die Einladung zur Schulung ist voraussichtlich für den 21.02.2025 geplant. Zeitraum für Schulung zum Test: 24.02.2025 bis 28.02.2025. Testzeitraum: 03.03.2025 bis 21.03.2025. Bitte halten Sie sich diese Termine frei! Es ist geplant, dass die Schulung und Verhandlungen in Form einer Videokonferenz stattfinden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

225vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (163 Lose mit Angabe)
378.857 €Zuschlagswert im Median
227.650 € – 755.852 €mittlere Hälfte, 43 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (26 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4a21c62e-0da9-4d45-9ed5-4f1968315f73.