SL 135-24VoTW - Vorhaltung und Betrieb des Wertstoffhofs Stralsund von 2026 - 2028
Landkreis Vorpommern-Rügen · Stralsund, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 2024/228veröffentlicht 07.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2028
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.
- Rahmenvereinbarung über die Entsorgung/Verwertung von gewaschenem Sieb- und Rechengut aus der Rechenanlage bzw. der Sandwaschanlage der Kläranlage Schwerin- Süd - 2027 - 2028 für die SAESchweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · SchwerinFrist 07.12.2026
- Klärschlammverwertung 2027–2029Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Insel Usedom · ÜckeritzFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stralsund18437, Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 134 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (106 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die eigenverantwortliche Vorhaltung und der Betrieb des Wertstoffhofs Hansestadt Stralsund für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028.
Beschreibung des Loses
Der Auftragnehmer hat den Wertstoffhof Stralsund des Landkreises eigenverantwortlich zu betreiben. Der Betrieb umfasst
- die Beratung der Anlieferer über die Regelungen der geltenden Abfallsatzung,
- die Betreuung und Überwachung der Abfallannahme mit- Verkauf sowie Ausgabe von Abfallsäcken
- Vollmeldung von Großbehältern - Datenübermittlung per Internet zz. mittels OAS-EMAXX,
- die Übernahme aller Anliegerpflichten, die sich aus dem Besitz des Grundstücks ergeben
- die Verkehrssicherungspflicht einschließlich Winterdienst für den gesamten Wertstoffhof und die Zufahrt bis zur öffentlichen Zufahrtsstraße,
- die Übernahme aller genehmigungsrechtlichen Betreiberpflichten,
- Instandhaltung und Reparatur der baulichen Anlagen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- -
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
1.) Das Vertragsverhältnis endet nach Ablauf der Vertragsdauer, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 2.) Der Auftraggeber kann über § 2 Nr. 1 VOL/B hinaus Änderungen in der Leistungserbringung anordnen, um z. B. abfallwirtschaftlichen, abfallrechtlichen und satzungsrechtlichen Änderung … ganz lesenkürzer
1.) Das Vertragsverhältnis endet nach Ablauf der Vertragsdauer, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 2.) Der Auftraggeber kann über § 2 Nr. 1 VOL/B hinaus Änderungen in der Leistungserbringung anordnen, um z. B. abfallwirtschaftlichen, abfallrechtlichen und satzungsrechtlichen Änderungen Rechnung zu tragen. Dies kann auch Leistungserweiterungen bedeuten, soweit diese vergaberechtlich zulässig und für den Auftragnehmer zumutbar sind. Ergibt sich beispielsweise während der Laufzeit des Vertrags die Notwendigkeit einer Änderung der Öffnungszeiten, der Annahme weiterer Abfälle sowie weiterer Sortier- und Bereitstellungsarbeiten auf dem Wertstoffhof Stralsund, können diese Leistungen im Rahmen des vorliegenden Auftrags beauftragt werden. Eventuelle Kostenänderungen bei Leistungsänderungen sind unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten unverzüglich zu vereinbaren (§ 2 Nr. 3 VOL/B).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- keine
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- -
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD3YTML9PUL6 1.Gemäß § 107 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit a. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die a … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD3YTML9PUL6 1.Gemäß § 107 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit a. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; d.h. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. 3. Der beabsichtigte Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot verbindlich zu erklären. Die in den Vergabeunterlagen festgelegten Pflichten hat der Auftragnehmer jedem Dritten aufzuerlegen, dessen er sich zur Erfüllung seiner Pflichten bedient.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Nehlsen MV GmbH Co. KG, Stralsund | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
- Website
- lk-vr.de
- Kontakt
- vergabe@
lk-vr.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALBA Nord GmbH6 Zuschläge
- GER Umweltschutz GmbH5 Zuschläge
- Veolia Umweltservice Nord GmbH4 Zuschläge
- Gollan Recycling GmbH3 Zuschläge
- Nehlsen MV GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 274ba0ec-3dd9-477f-8de9-29e43e0a8689.